Betreff
Fortführung des On-Demand-Angebots „efi" der wupsi GmbH im Stadtgebiet Leverkusen über das Ende der Förderung aus dem Bundesprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" hinaus bis Dezember 2026
- Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2024/2982
Aktenzeichen
03-03-me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Zur künftigen Ausgestaltung des On-Demand-Angebots „efi“ der wupsi GmbH im Stadtgebiet Leverkusen und vor dem Hintergrund, dass die Förderung aus dem Bundesprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ zum 31.12.2024 endet,

beschließt der Rat der Stadt Leverkusen

 

Variante D: das On-Demand-Angebot „efi“ über den 31.12.2024 nicht fortzuführen. Als Ersatz für die ÖPNV-Angebote, die zuvor zugunsten von „efi“ eingestellt wurden (Linie 223 Opladen, Busbf. – Elsbachstraße; Taxibus-Linie 234 Opladen, Busbf. – Birkenberg; Kleinbuslinien 235 Lützenkirchen, Mitte – Biesenbach sowie 236 Lützenkirchen, Mitte – Ropenstall – Meckhofer Feld) wird ein notwendiger Ersatz geschaffen.

 

Alternativen:

 

Variante A: die Fortführung des On-Demand-Angebots „efi“ bis zum 31.12.2026, jedoch ohne Einführung eines Zuschlagtarifs für die Fahrgäste (wie Ist-Zustand).

 

Variante B: die Fortführung des On-Demand-Angebots „efi“ bis zum 31.12.2026 bei gleichzeitiger Einführung eines Zuschlagtarifs für die Fahrgäste.

 

Variante C: die Fortführung des On-Demand-Angebots „efi“ bis zum 31.12.2026 in deutlich reduziertem Umfang mit Erschließung lediglich der ländlichen östlichen Teile des Stadtgebiets (ländliche Teile von Steinbüchel und Lützenkirchen mit den Ortschaften Biesenbach, Kamp, Ropenstall, Neuboddenberg, Engstenberg und Gronenborn) inklusive Einführung eines Zuschlagtarifs für die Fahrgäste. Für die Anbindung der Elsbachstraße und des Friedhofs Birkenberg (die frühere Linie 223 und die ehemalige Taxibus-Linie 234 wurden zugunsten von „efi“ eingestellt) wird eine adäquate Alternative eingerichtet.

 

Variante E: das On-Demand-Angebot „efi“ über den 31.12.2024 nicht fortzuführen und auf weitere Ersatzmaßnahmen zu verzichten.

 

Die Fortführung des On-Demand-Angebots steht in den Varianten A, B und C für den Zeitraum 13.12.-31.12.2026 unter dem Vorbehalt, dass die wupsi GmbH erneut mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen beauftragt wird, da das derzeit bestehende Vertragsverhältnis am 12.12.2026 endet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die einzelnen Maßnahmen der Beschlussvorlage über eine Nachbeauftragung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben (betrifft Varianten A, B, C und D).

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach


Begründung:

 

Historie des Projekts:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 13.12.2021 die Vorlage Nr. 2021/1138 – Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVI) „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV" beschlossen und damit die Unterstützung des Förderantrags der wupsi GmbH zum Ausbau des Schnellbusangebots, der Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs und den Ausbau der wupsi-App zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig hat er mit diesem Beschluss zugestimmt, die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 20 % (420.000 € jährlich für das Gesamtprojekt) zur Verfügung zu stellen. Mehr als 160 Projekte hatten sich bundesweit auf die Fördermittel beworben, das Projekt der wupsi GmbH wurde als eines von 12 Projekten vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgewählt. Im Dezember 2021 hat das Unternehmen den Förderbescheid über ca. 9,5 Millionen Euro für das Projekt „Multimodale Mobilität in Leverkusen und im Rheinisch-Bergischen Kreis“ erhalten. Darin wurde für das Förderprojekt eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt. Der Rat der Stadt Leverkusen hat dann in seiner Sitzung am 04.04.2022 über die Vorlage Nr. 2022/1349 – Ausbau des Schnellbus-Angebots und Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs in Leverkusen im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Umsetzung der genannten Maßnahmen im Detail und damit auch die Einführung des On-Demand-Verkehrs „efi“ der wupsi GmbH beschlossen.

 

„efi“ ist ein bedarfsorientiertes Angebot, bei dem Kleinbusse flexibel auf Bestellung ohne festen Fahrplan und feste Fahrtroute verkehren und hierbei das vorhandene ÖPNV-Netz sinnvoll ergänzen und vor allem als Zubringer zum Bus- und Bahnverkehr dienen. In Leverkusen sind maximal sieben Fahrzeuge montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags von 09:00 Uhr – 21:00 Uhr im Einsatz. Die Fahrten werden auf der Basis von individuellen Kundenbestellungen per App oder telefonisch über eine Hintergrundsoftware zusammengestellt und passende Fahrtwünsche hierbei gebündelt (Pooling). Dabei werden von Kundinnen und Kunden angefragte Strecken auch mit möglichen ÖPNV-Alternativen verglichen; bei einer adäquaten ÖPNV-Verbindung wird das Busangebot vorgeschlagen. Der Zugang zum On-Demand-Verkehr erfolgt über ein flächendeckendes Netz an virtuellen Haltestellen; der maximale Fußweg zu einer virtuellen Haltestelle beträgt 250 Meter. Das Angebot ist derzeit ohne Aufpreis in den Tarif des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) integriert.

 

Im Rahmen des Förderprojektes hat der On-Demand-Verkehr „efi“ im Dezember 2022 zunächst im Leverkusener Nordosten (Opladen, Quettingen, Lützenkirchen und im ländlichen Teil von Steinbüchel) seinen Betrieb aufgenommen. Zeitgleich ging das On-Demand-Angebot auch im Rheinisch-Bergischen Kreis in der Gemeinde Odenthal an den Start. Zum 14. August 2023 konnten die Bediengebiete durch Optimierung der vorhandenen Ressourcen erweitert werden. In Leverkusen kamen Bergisch Neukirchen, weitere Teile von Steinbüchel und die bisher nicht angeschlossenen Gebiete in Opladen dazu, im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden Wermelskirchen-Dabringhausen und Kürten-Bechen mit in das Bediengebiet integriert. Infolge der Insolvenz des beauftragten Dienstleisters kam es zum 01.11.2023 zu einem Betreiberwechsel. Betrieb und Software werden seitdem durch das Unternehmen Via im Auftrag der wupsi GmbH erbracht. Für die Fahrgäste bedeutete der Wechsel lediglich eine Registrierung in der neuen efi-App; ansonsten lief der Betrieb ohne Unterbrechung zu den bisherigen Bedienzeiten mit derselben Anzahl an Fahrzeugen weiter. Nach Ende der diesjährigen Sommerferien konnte das Bediengebiet im Stadtgebiet Leverkusen nochmals nach entsprechender Optimierung der Systemparameter erweitert werden. Seit dem 19.08.2024 fährt „efi“ auch nach Schlebusch und Alkenrath, zudem steht das Angebot dann auch im gesamten Stadtteil Steinbüchel zur Verfügung. Insgesamt sind nun 96.600 Einwohner (vormals 56.000 Einwohner) bzw. eine Fläche von 46 km2 (zuvor 29 km2) durch das On-Demand-Angebot erschlossen. Die Bedienzeiten sind ebenso unverändert geblieben wie die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (s. Mitteilung z.d.A.: Rat vom 13.06.2024).

 

Kundenbefragung:

Eine repräsentative Online-Umfrage mit knapp 500 Teilnehmenden im Zeitraum April bis Mai 2024 hat gezeigt, dass „efi“ über alle Altersklassen verteilt für Freizeitfahrten (65 %), für Einkäufe und Erledigungen (39 %), als Zubringer zum ÖPNV (35 %), zum Pendeln zur Arbeit (18 %) und für den Schulweg (12 %) genutzt wird (Mehrfachantworten waren möglich). 46 % der Nutzenden gaben an, dass sie die mit „efi“ zurückgelegten Wege ansonsten zumindest teilweise mit dem PKW zurückgelegt hätten. Im Durchschnitt sparen Nutzende des On-Demand-Angebots auf diese Weise rund 11 Pkw-Fahrten im Monat ein. Dies entspricht ca. 100 Tonnen CO² Einsparungen pro Jahr durch eingesparte PKW-Fahrten. Die Nutzungshäufigkeit wurde bei rund einem Drittel der Nutzenden mit „mehrmals im Monat“ angegeben, ein weiteres Drittel nutzt „efi“ mehrmals wöchentlich, 10 % der Nutzenden sogar täglich.

 

Der Hauptgrund für die Nichtnutzung von „efi“ ist in erster Linie das Nichtvorhandensein des Angebotes im Gebiet der Befragten (47 %, Mehrfachantworten möglich). Dies deutet auf den Bedarf für die Ausweitung des Bediengebietes hin. Lediglich 10 % der Nichtnutzenden gaben an, in dem On-Demand-Angebot keinen Vorteil für ihre alltägliche Mobilität zu sehen. Von 49 % der Nichtnutzenden wird anstelle von „efi“ bislang zumindest teilweise der Pkw genutzt.

 

Ergänzend zu den Ergebnissen der Umfrage zeigt eine allgemeine Auswertung der Kundenzufriedenheit, dass 91% der in der App bewerteten Fahrten 5 von 5 möglichen Sternen erhielten. Die durchschnittliche Fahrtbewertung liegt im langfristigen Durchschnitt konstant bei 4,8 Sternen.

 

Allgemeine Rahmenbedingungen für die Weiterführung von „efi“:

Wie bereits dargestellt, läuft die Förderung aus dem Bundesprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ grundsätzlich zum 31.12.2024 aus. Lediglich unverbindlich hat der Fördergeber aktuell die Möglichkeit einer Verlängerung des Förderzeitraums bis maximal zum 30.04.2025 angedeutet. Vor diesem Hintergrund muss eine für die Stadt Leverkusen tragfähige Kostenstruktur erreicht werden, um das Angebot mittel- bis langfristig fortführen zu können.

 

Durch die Erhebung eines speziellen (Auf-)Preises im On-Demand-Verkehr (s. Varianten B und C) könnte nicht nur die Einnahmesituation verbessert und die Nachfrage besser gesteuert, sondern auch unnötige Leerfahrten aufgrund von kurzfristigen Stornierungen und sogenannten No-Shows (Fahrgast erscheint nicht am Abholpunkt) reduziert werden.

 

Die Beschlussvarianten im Einzelnen:

 

Variante A:

Das On-Demand-Angebot im Stadtgebiet Leverkusen wird wie bisher mit sieben eingesetzten Fahrzeugen bei unveränderter Anzahl an Fahrerstunden (ca. 30.000 pro Jahr) bis zum 31.12.2026 entsprechend der bis Ende Dezember 2026 bestehenden Verlängerungsoption mit dem aktuellen Dienstleister fortgeführt.

 

Die Fahrgäste können „efi“ weiterhin zum normalen VRS-Tarif nutzen; auf die Einführung eines Zuschlagtarifs unter den zuvor dargestellten Bedingungen wird verzichtet. Der jährliche Zuschussbedarf hierfür beträgt ca. 1.220.000 Euro.

 

Variante B:

Das On-Demand-Angebot im Stadtgebiet Leverkusen wird wie in Variante A mit unverändertem Fahrzeug- und Personaleinsatz bis 31.12.2026 fortgeführt. Für die Nutzung von „efi“ werden weiterhin Tickets des VRS-Tarifs anerkannt, ab 01.01.2025 ist aber von den Fahrgästen zusätzlich ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 2,50 € je Fahrt zu entrichten, Kinder im Alter von sechs Jahren bis vierzehn Jahre zahlen einen Zuschlag in Höhe von 1,30 €. Durch die bessere Steuerung der Nachfrage über den Aufpreis besteht ggf. die Option, das Bediengebiet mit gleicher Flotte auf weitere Teile des Stadtgebietes auszuweiten.

 

Der Zuschussbedarf für diese Variante beträgt 1.000.000 € pro Jahr. Gegenstand der ursprünglichen Mittelanmeldung für das Jahr 2025 war die Fortführung des On-Demand-Angebots in unveränderter Form. Gegenüber diesen Planungen ergibt sich somit eine jährliche Einsparung in Höhe von 220.000 Euro.

 

Variante C:

Das On-Demand-Angebot „efi“ wird in dieser Variante bis zum 31.12.2026 in deutlich reduzierterem Umfang fortgeführt und lediglich die ländlichen östlichen Teile des Stadtgebiets erschließen. Angebunden wären somit nur die ländlichen Teile von Steinbüchel und Lützenkirchen mit den Ortschaften Biesenbach, Kamp, Ropenstall, Neuboddenberg, Engstenberg und Gronenborn. Hierfür sind voraussichtlich nur zwei Fahrzeuge erforderlich. Auch bei dieser Variante würde die Erhebung eines Zuschlagstarifs zu den zuvor dargestellten Konditionen erfolgen.

 

Für die Anbindung der Elsbachstraße und des Friedhofs Birkenberg (die Linie 223 und die Taxibus-Linie 234 wurden zuvor zugunsten von „efi“ eingestellt) wird als Ersatz ein AST-Verkehr (Anrufsammeltaxi) montags bis sonntags im Zeitfenster von ca. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im 60-Minuten-Takt für diese Relation eingerichtet (für den morgendlichen Schülerverkehr wird bereits seit dem vergangenen Fahrplanwechsel die Linie E240 durch die Elsbachstraße geführt). Bei diesem Angebot wird der VRS-Tarif für Linienbedarfsverkehre zur Anwendung kommen. Innerhalb eines Stadtgebiets zahlen Erwachsene einen Fahrpreis in Höhe von derzeit 4,90 €, Kinder bis einschließlich 14 Jahre zahlen 3,80 € (Kinder bis einschließlich fünf Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes werden unentgeltlich befördert). VRS-Zeitkarteninhaber oder Inhaber eins VRS-Abo-Tickets (inklusive Deutschlandticket) müssen für die AST-Fahrt einen Zuschlag in Höhe von 3,80 € entrichten.

 

Aufgrund der nur geringen Größe des Bediengebiets steht die Umsetzung der Variante C unter dem Vorbehalt, dass das On-Demand-Angebot auch im angrenzenden Rheinisch-Bergischen Kreis fortgesetzt wird, um hinreichende Größenvorteile bei der Durchführung des Betriebs zu erzielen.

 

Der jährliche Zuschussbedarf für Variante C beträgt ca. 360.000 Euro.

 

Variante D:

Bei Beschluss dieser Variante würde das bestehende On-Demand-Angebot über den 31.12.2024 nicht fortgeführt werden. Für jene ÖPNV-Angebote, die zuvor zugunsten von „efi“ eingestellt wurden (Linie 223 Opladen, Busbf. – Elsbachstraße; Taxibus-Linie 234 Opladen, Busbf. – Birkenberg sowie die Kleinbuslinien 235 Lützenkirchen, Mitte – Biesenbach und 236 Lützenkirchen, Mitte – Ropenstall – Meckhofer Feld) werden folgende Alternativen geschaffen: Für die Anbindung der Elsbachstraße sowie des Friedhofs Birkenberg wird ein AST-Verkehr gemäß den Ausführungen in Variante C eingerichtet.

 

Die Relationen Lützenkirchen – Biesenbach sowie Lützenkirchen – Ropenstall – Meckhofer Feld werden – entsprechend dem früheren Angebot der Linien 235 und 236 – künftig wieder von einem Kleinbus montags bis freitags zwischen ca. 7:00 Uhr und 18:00 Uhr im 60- bzw. 120-Minuten-Takt bedient. In dem Zusammenhang wird auch die Linie 229 (Lützenkirchen – Burscheid) größtenteils wieder auf Kleinbus-Betrieb umgestellt.

 

Der Zuschussbedarf für diese Variante beträgt pro Jahr 300.000 Euro.

 

Im Hinblick auf die Bedienungsqualität unterscheiden sich die Varianten C und D erheblich voneinander. Variante C bietet gegenüber Variante D ausgedehntere Bedienzeiten, eine Anbindung auch am Wochenende sowie eine attraktivere Taktung und damit insgesamt betrachtet einen deutlich höheren verkehrlichen Mehrwert.

 

Variante E:

Das bestehende On-Demand-Angebot würde bei Umsetzung dieser Variante über den 31.12.2024 hinaus nicht fortgeführt werden. Für jene ÖPNV-Angebote, die zuvor zugunsten von „efi“ eingestellt wurden, würde es keine Ersatzleistungen geben. Folglich gäbe es für die Bereiche Elsbachstraße und Birkenberg sowie für die Relationen Lützenkirchen – Biesenbach und Lützenkirchen – Ropenstall – Meckhofer Feld abgesehen von bestehenden E-Linien im Schülerverkehr kein ÖPNV-Angebot. Für diese Variante ergäbe sich dementsprechend auch kein zusätzlicher Zuschussbedarf.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0931 Sachkonto: 542930

Aufwendungen für die Maßnahme:

Variante A: 1.220.000 €

Variante B: 1.000.000 €

Variante C: 360.000 €

Variante D: 300.000 €

Variante E: 0 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: s.o.

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Damit die wupsi GmbH die einzelnen Maßnahmen planerisch umsetzen kann, ist ein Ratsbeschluss am 07.10.2024 zwingend notwendig.