- Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Beschlussentwurf:
1. Zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zum Fahrplanwechsel am 07.01.2025
beauftragt der Rat der Stadt Leverkusen:
Variante
B: die Fortführung der Taktverdichtung im
Leverkusener Schnellbusnetz der wupsi GmbH über das Ende der Förderung aus dem Bundesprogramm „Modellprojekte zur
Stärkung des ÖPNV“ zum 31.12.2024 hinaus, gemäß der in der Begründung
dargestellten Anpassung (Reduzierung zum Ist-Zustand).
Alternativen:
Variante
A: Fortführung der Taktverdichtung
(nahezu wie Ist-Zustand).
Variante
C: Fortführung angepasster
Taktverdichtung (wie Variante B) plus Taktreduzierung Linie SB42.
Variante D: Keine Weiterbeauftragung der Taktverdichtung und
Linieneinführung gemäß Modellprojekt und damit Einstellung kompletter Linien und deutliche
Angebotsverschlechterung.
Die Beschlussfassung zur
Linie SB42 erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses im Kreistag
des Rheinisch-Bergischen Kreises.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet
insgesamt im Rahmen der Überarbeitung des Nahverkehrsplans zu evaluieren und
zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres 2025 weitere Vorschläge zur Optimierung des
Liniennetzes vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 die Vorlage 2022/1349 – Ausbau des Schnellbus-Angebots und Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs in Leverkusen im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beschlossen. Dem vorausgegangen war der Beschluss der Vorlage 2021/1138 – Förderantrag der wupsi GmbH zum Förderprogramm des BMVI „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ am 13.12.2021, mit dem der Rat der Stadt Leverkusen den Förderantrag der wupsi GmbH zum Ausbau des Schnellbusangebots, der Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs und den Ausbau der wupsi-App unterstützt und gleichzeitig zugestimmt hat, die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 20 % (420.000 € jährlich für das Gesamtprojekt) bis zum Ende der Förderung zum 31.12.2024 zur Verfügung zu stellen. Mit Beschluss der Vorlage 2023/2365 durch den Rat der Stadt Leverkusen am 25.09.2023 wurde die konkrete Umsetzung der Taktverdichtung im Schnellbusnetz zum Fahrplanwechsel am 10.12.2023 beschlossen. Dass diese Maßnahme erst später und gegenüber den ursprünglichen Planungen nur in modifizierter Form umgesetzt werden konnte, lag darin begründet, dass für eine vollständige Umsetzung wegen des Fachkräftemangels nicht ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung stand.
Folgende Maßnahmen wurden zum vergangenen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 umgesetzt:
· Die Linie SB20 (Lützenkirchen – Lev.-Mitte, Bf.) wurde montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr (während der Schulferien ab 15:00 Uhr) von einem 20- auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet.
· Die Linie SB21 (Rheindorf – Lev.-Mitte, Bf. – Steinbüchel) wurde montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr bzw. in den Schulferien ab 15:00 Uhr ebenfalls von einem 20- auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet und in diesen Zeiträumen mit jeder zweiten Fahrt zusätzlich bis Mathildenhof verlängert.
· Neu eingerichtet wurde die Linie SB26 (Schlebusch, Stadtbahn – Am Gesundheitspark – Alkenrath – Technische Hochschule – Opladen, Busbf.), die montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr im 20-Minuten-Takt und anschließend im 60-Minuten-Takt verkehrt. Am Wochenende erfolgt kein Betrieb.
· Die Linie SB42 (Lev.-Mitte, Bf. – Schlebusch, Post – Odenthal) wurden ebenfalls neu eingerichtet. Diese verkehrt montags bis freitags tagsüber zweimal stündlich sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen im 60-Minuten-Takt bis 21:00 Uhr. Nach 21:00 Uhr werden keine Fahrten angeboten.
Wie zuvor dargestellt läuft die Förderung aus dem o. g. Bundesprogramm zum 31.12.2024 aus. Eine Verlängerung der Förderperiode oder eine Übertragung nicht abgerufener Fördermittel über das Jahresende 2024 hinaus aufgrund der Tatsache, dass die Leistungsausweitung im Schnellbusnetz – anders als vorgesehen – erst später und in geringerem Umfang umgesetzt werden konnte, ist nicht möglich. Aus diesem Grund steht nun vor dem Hintergrund der ab dem Jahreswechsel nicht mehr zur Verfügung stehenden Förderkulisse die Entscheidung an, ob und in welcher Form die vorgenommenen Angebotsverdichtungen ab dem kommenden Fahrplanwechsel weitergeführt werden:
Variante A:
Die vorgenommenen Taktverdichtungen werden ab dem Fahrplanwechsel am 07.01.2025 im Wesentlichen in unveränderter Form fortgeführt:
· Die Linie SB20 wird weiterhin montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr (während der Schulferien ab 15:00 Uhr) im 10-Minuten-Takt verkehren.
· Auch die Linie SB21 wird montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr bzw. in den Schulferien ab 15:00 Uhr weiterhin von einem 20- auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet und in diesen Zeiträumen wie bisher mit jeder zweiten Fahrt über Steinbüchel hinaus bis Mathildenhof verlängert.
· Die Linie SB26 wird in unveränderter Taktung montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr im 20-Minuten-Takt und anschließend im 60-Minuten-Takt eingesetzt. Während der Schulferien verkehrt die Linie SB26 montags bis freitags allerdings künftig tagsüber statt alle 20 Minuten lediglich halbstündlich. Am Wochenende verkehrt diese Linie wie bisher nicht.
· Die Linie SB42 verkehrt montags bis freitags tagsüber weiterhin zweimal pro Stunde sowie ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen im 60-Minuten-Takt bis 21:00 Uhr. Nach 21:00 Uhr werden wie bisher keine Fahrten angeboten.
Variante A führt zu einem Zuschussbedarf in Höhe von 2.040.000 Euro pro Jahr. Gegenstand der ursprünglichen Mittelanmeldung für 2025 war die Fortführung der Leistungsausweitungen im Schnellbusnetz in unveränderter Form. Gegenüber diesen Planungen ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von 60.000 Euro.
Variante B:
Die Leistungsausweitungen im Schnellbusnetz werden ab dem Fahrplanwechsel lediglich in reduzierter Form mit Konzentration auf die Zeiträume mit hoher Fahrgastnachfrage fortgeführt:
· Die Verdichtung der Linie SB20 zu einem 10-Minuten-Takt wird künftig auf die nachfragestarken Zeiten während des Berufsverkehrs montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr erfolgen. Zudem entfällt morgens die jeweils erste und letzte Verstärkungsfahrt in beide Richtungen. Die bisher während der Schulzeit angebotenen Verstärkerfahrten zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr wurden nur unterdurchschnittlich nachgefragt (Besetzung im Schnitt 5,81 Fahrgäste je Fahrt) und werden daher entfallen.
· Die Linie SB21 verkehrt auch aufgrund des starken Schülerverkehrs sowohl auf dem Rheindorfer als auch auf dem Steinbücheler Ast weiterhin montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 13:00 Uhr und 19:00 Uhr im 10-Minuten-Takt (durchschnittliche Besetzung der an Schultagen angebotenen Verstärkerfahrten 13,41 Fahrgäste je Fahrt). Während der Ferienzeit erfolgt die Taktverdichtung montags bis freitags unverändert erst ab ca. 15:00 Uhr. Darüber hinaus werden auf der Linie SB21 in beide Richtungen nach 20:00 Uhr montags bis samstags bis ca. 23:00 Uhr Spätfahrten im 60-Minuten-Takt angeboten. An Sonn- und Feiertagen werden zwischen 20:00 Uhr und ca. 22:00 Uhr ebenfalls zusätzliche Fahrten im 60-Minuten-Takt eingerichtet, dafür das Zeitfenster des 30-Minuten-Takts tagsüber geringfügig angepasst. Die zusätzlichen Fahrten nach 20:00 Uhr werden innerhalb der Linie SB21 durch Umschichtung kostenneutral dargestellt.
· Die Linie SB26 wird montags bis freitags bis 21:00 Uhr auf einen nachfragerechten 30-Minuten-Takt umgestellt (durchschnittliche Besetzung je Fahrt tagsüber 6,46 Fahrgäste). Damit kann die Linie SB26 am Busbahnhof Opladen außerdem besser auf die halbstündlich verkehrende RB48 ausgerichtet werden. Aufgrund nur marginaler Fahrgastnachfrage werden montags bis freitags alle Fahrten nach 21:00 Uhr eingestellt (dies betrifft drei Fahrten ab Opladen, Busbf. sowie vier Fahrten ab Schlebusch, Stadtbahn, die durchschnittlich nur mit ca. 2,5 Fahrgästen je Fahrt besetzt sind).
· Die Linie SB42 verkehrt montags bis freitags weiterhin zweimal pro Stunde zwischen Leverkusen-Mitte und Odenthal. Am Wochenende wird wie bisher ein durchgehender 60-Minuten-Takt angeboten. Gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der wupsi GmbH erfolgt bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eine Evaluation des Angebots auf dieser Linie. Sofern sich Anpassungsbedarf ergeben sollte, wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.
Gegenüber den ursprünglichen Planungen führt diese Variante zu einer jährlichen Einsparung in Höhe von 290.000 Euro; der jährliche Zuschussbedarf für das in dieser Variante dargestellte Leistungsangebot beträgt 1.810.000 Euro.
Variante C:
Die Leistungsausweitungen werden ab dem Fahrplanwechsel gemäß den Ausführungen in Variante B fortgeführt, jedoch mit folgendem Unterschied:
· Die Linie SB42 wird montags bis freitags lediglich im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr weiterhin mit zwei Fahrten pro Stunde verkehren. Zu den übrigen Zeiten wird - wie am Wochenende - lediglich ein 60-Minuten-Takt angeboten.
Variante C führt gegenüber den ursprünglichen Planungen zu einem reduzierten Zuschussbedarf in Höhe von 340.000 Euro pro Jahr; der jährliche Zuschussbedarf hierfür beträgt 1.760.000 Euro.
Variante D:
Die Taktverdichtungen im Schnellbusnetz werden über den Fahrplanwechsel am 07.01.2025 hinaus nicht fortgesetzt. In der Konsequenz würden sowohl die Linien SB26 (Anbindung der Technischen Hochschule an Schlebusch, Stadtbahn und den Bahnhof Opladen sowie die direkte Verbindung zwischen Klinikum Leverkusen und Schlebusch, Stadtbahn) als auch die Linie SB42 und damit die schnelle Direktverbindung zwischen Leverkusen-Mitte und Odenthal entfallen (die Linie 212 stellt zwischen Leverkusen-Mitte und Odenthal keinen adäquaten Ersatz dar wegen der deutlichen längeren Fahrtzeit aufgrund der Führung über Edelrath, Glöbusch, Blecher und Altenberg).
Des Weiteren würde ein Verzicht der Taktverdichtungen auf den Linien SB20 und SB21 voraussichtlich zu erheblichen Problemen im Berufs- und Schülerverkehr führen, da in dem Fall das Angebot noch hinter jenem zum Start des Schnellbusnetzes im Sommer 2019 zurückfallen würde. Seinerzeit existierten die Verstärkerlinien SB27, SB28 und SB29, die morgens Richtung Leverkusen-Mitte und Chempark sowie nachmittags in Gegenrichtung das bestehende Angebot in/aus Richtung Rheindorf, Schlebusch, Steinbüchel und Mathildenhof jeweils in Lastrichtung zu einem 10-Minuten-Takt ergänzt haben. Diese Verstärkerlinien wurden im Vorgriff auf die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 erfolgten Leitungsausweitungen im Schnellbusnetz eingestellt; die erfolgten Taktverdichtungen im Schnellbusnetz gingen also auf den betreffenden Relationen in der Hauptverkehrszeit in den bis dato bestehenden Verstärkerlinien weitestgehend auf (das Angebot zum Chempark wurde in reduzierter Form ohne Bedienung von Leverkusen-Mitte durch die Linien 217 und 218 übernommen, die gemäß der aktuellen Beschlussvorlage 2024/2984 weiter reduziert werden sollen).
Bewertung:
Die Leistungsausweitungen im Schnellbusnetz basieren im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Gutachtens zum beschlossenen Mobilitätskonzept Leverkusen 2030+. Daher sollte grundsätzlich auch über das Ende der Förderperiode hinaus an dem verdichteten Schnellbusnetz festgehalten werden. Verwaltung und wupsi GmbH sehen jedoch Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Haushaltssituation und die Fahrgastresonanz. Vor diesem Hintergrund wird aus Sicht der Fachverwaltung empfohlen, die Leistungsausweitungen im Schnellbusnetz gemäß den Ausführungen in Variante B fortzuführen. Sie trägt sowohl den fiskalischen Belangen als auch dem Erfordernis eines hinreichenden ÖPNV-Angebots Rechnung.
Beschlussvorbehalt:
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat im Sitzungsturnus nach der Sommerpause ebenfalls eine Beschlussvorlage zur Linie SB42 in die politischen Gremien eingebracht. Daher steht die Umsetzung dieser Maßnahme unter dem Vorbehalt eines gleichlautenden Beschlusses des Kreistags in Bergisch Gladbach.
Evaluation:
Die Verwaltung wird die Fortführung der Taktverdichtung im Schnellbusnetz gemeinsam mit der wupsi GmbH evaluieren und hierüber im Rahmen der Beschlusskontrolle berichten sowie eine diesbezügliche Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0931 Sachkonto: 542930
Aufwendungen für die Maßnahme:
Variante A: Nahezu
unveränderte Fortführung 2.040.000
€.
Variante B: Fortführung in reduzierter Form 1.810.000 €
Variante C: Fortführung
in reduzierter Form+Reduzierung SB42 1.760.000 €.
Variante D: Verzicht
auf die Fortführung der Leistungsausweitungen 0
€.
(Einstellung kompletter Linien und eine deutliche
Angebotsverschlechterung)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Personal-/Sachaufwand: abhängig davon, welche
Variante umgesetzt werden soll, s.o.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Damit die wupsi GmbH die einzelnen Maßnahmen zum vorgesehenen Fahrplanwechsel am 07.01.2025 planerisch umsetzen kann, ist ein Ratsbeschluss am 07.10.2024 zwingend notwendig.