Betreff
Weitere Fahrplananpassungen zum Fahrplanwechsel im Januar 2025
– Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Leverkusen
Vorlage
2024/2984
Aktenzeichen
03-03-me
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt den dargestellten Fahrplananpassungen zum Fahrplanwechsel am 07.01.2025 zu. Die Beschlussfassung zu den Linien X24, SB25 und 253/251 erfolgt vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises.

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach

 


Begründung:

 

Zum kommenden Fahrplanwechsel am 07.01.2025 sind folgende Anpassungen im Leistungsangebot vorgesehen:

 

1.) Taktanpassung auf der Linie X24 (Lev.-Mitte, Bf. – Wermelskirchen, Busbf.)

Nach Beschluss im Rat der Stadt Leverkusen am 13.02.2023 (s. Vorlage Nr. 2022/1952) und eines gleichlautenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises am 15.12.2022 wurde der Einführung des „Bergischen Schnellbusses“ X24 zwischen Lev.-Mitte, Bf. und Wermelskirchen, Busbf. mit Führung über die A1 und wenigen Zwischenhalten nach den Sommerferien 2023 zugestimmt. Am 07.08.2023 hat diese Linie ihren Betrieb aufgenommen und verkehrt seitdem montags bis freitags von 05:00 bis 21:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 21:00 Uhr im 30-Minuten-Takt, ansonsten montags bis samstags zwischen 21:00 Uhr und 0:00 Uhr sowie samstagsmorgens vor 09:00 Uhr und ganztägig an Sonn- und Feiertagen im 60-Minuten-Takt. Aufgrund des geringeren Verkehrswerts dieser Linie für die Stadt Leverkusen mit nur einem Halt am Bahnhof Leverkusen-Mitte haben die beiden Aufgabenträger vereinbart, dass der Rheinisch-Bergische Kreis 50 % des eigentlich von der Stadt Leverkusen zu tragenden Zuschussbedarfs gemäß Aufteilung nach Kilometerleistung übernimmt. Der jährliche Zuschussbedarf wurde abzüglich Förderung durch den Zweckverband go.Rheinland und Fahrgelderlösen auf insgesamt ca. 928.000 € kalkuliert, wovon die Stadt Leverkusen entsprechend der beschlossenen Regelung ca. 197.000 € (statt 394.000 €) übernimmt. Somit übernimmt der Rheinisch-Bergische Kreis den weitaus größeren Anteil am Zuschussbedarf dieser Linie.

 

Die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis haben sich darauf verständigt, die Linie X24 – vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises – an Samstagen auf einen durchgehenden 60-Minuten-Takt umzustellen. Samstags erscheint das derzeitige halbstündliche Angebot ab 9:00 Uhr angesichts der durchschnittlichen Fahrgastnachfrage von ca. vier Fahrgästen an diesem Wochentag zu üppig bemessen zu sein. Ansonsten wird die Stadt Leverkusen gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis und den betroffenen Verkehrsunternehmen wupsi Gmbh und RVK GmbH die Linie X24, die erst seit rund einem Jahr in Betrieb ist, weiter evaluieren und sich über das zukünftige Leistungsangebot auf der Achse Leverkusen – Wermelskirchen weiter austauschen. Im Falle eines weiteren Anpassungsbedarfs wird die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.

 

Die jährliche Einsparung für die Stadt Leverkusen für diese Maßnahme beträgt ca. 10.000 €.

 

2.) Anpassung der Linienwege auf den Linien SB25 und 253

Die Linien SB25 (Köln – LEV-Mitte – Opladen – Leichlingen – Solingen) und 253 (Opladen – Berg. Neukirchen – Leichlingen) tauschen zwischen Opladen und Leichlingen ihren Linienweg:

Die Linie SB25 fährt von Opladen kommend in unveränderter Taktung (montags bis samstags tagsüber bis ca. 21:00 Uhr im 30-Minuten-Takt, nach 21:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen im 60-Minuten-Takt) künftig über Bergisch Neukirchen und Balken nach Leichlingen. Dadurch entsteht eine schnellere Verbindung zwischen Leichlingen und Lev.-Mitte, Bf. Außerdem erhalten weitere Teile von Bergisch Neukirchen eine direkte Anbindung an Leverkusen-Mitte. Aufgrund der geänderten Führung der Linie SB25 entfallen die im Fahrplan der Linie 253 als Linie 251 durchgeführten Fahrten zum Chempark (montags bis freitags morgens zwei Fahrten von Leichlingen zum Chempark bzw. in Gegenrichtung morgens eine Fahrt bzw. nachmittags zwei Fahrten vom Chempark in Richtung Leichlingen) entfallen, da die Linie SB25 den Chempark über die B8 ebenfalls mit anbindet.

 

Die Linie 253 übernimmt ab dem Fahrplanwechsel im Wesentlichen die bisherige Führung der Linie SB25 zwischen Opladen und Leichlingen. Zur besseren Erschließung des Frankenbergs wird die Linie 253 künftig in Opladen von der Düsseldorfer Straße kommend über die Haus-Vorster-Straße und Im Staderfeld geführt und bedient in beiden Fahrtrichtungen die Haltestellen „Villa Römer“ und „Schule an der Wupper“. Von dort fährt sie entlang des bisherigen Linienwegs der SB25 über Rothenberg und Stoß Richtung Leichlingen, Busbf. Fahrgäste aus dem Bereich Sandstraße erreichen weiterhin mit der Linie 255 (Leichlingen – Chempark) umsteigefrei den Bahnhof Leverkusen-Mitte und den Chempark, die in der Vergangenheit bereits verdichtet wurde und montags bis samstags tagsüber im 20-Minuten-Takt bzw. nach 21:00 Uhr im 30-Minuten-Takt sowie sonn- und feiertags stündlich verkehrt. Vor diesem Hintergrund kann die Linie 253 künftig bedarfsgerecht an allen Wochentagen im 60-Minuten-Takt verkehren (auf dem bisherigen Linienweg wurde montags bis samstags tagsüber bis ca. 21:00 Uhr ein 30-Minuten-Takt angeboten). Da die Linie 253 künftig die Bedienung der Haltestelle „Villa Römer“ übernimmt, kann die Linie 203 (Eisholz – Lev.-Mitte, Bf. – Bürrig – Opladen) ab dem Fahrplanwechsel am Busbahnhof Opladen abgebunden werden.

 

Des Weiteren wird die Linie 253 künftig montags bis samstags bis ca. 21:00 Uhr über Opladen, Busbf. hinaus bis zum Gewerbegebiet Fixheide in die Porschestraße verlängert und hierbei über Pommern- und Feldstraße geführt. Dabei wird auch die Haltestelle „Görlitzer Straße“ bedient und somit wieder im Taktverkehr ans Busnetz angebunden.

 

Insgesamt führen die Änderungen der Linienwege auf den Linien SB25 und 253, die geänderte Taktung auf der Linie 253 sowie die Abbindung der Linie 203 am Busbahnhof Opladen für die Stadt Leverkusen zu einer jährlichen Einsparung in Höhe von ca. 100.000 €.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises. Sollte ein solcher Beschluss nicht zustande kommen, wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der wupsi GmbH für den Abschnitt Opladen, Busbf. – Fixheide, Porschestraße eine alternative Anbindung im dargestellten Leistungsumfang umzusetzen. In dem Fall würde außerdem die Linie 203 montags bis freitags weiterhin bis zur Haltestelle „Villa Römer“ geführt.

 

3.) Anpassung der Chempark-Linien 217 und 218

Auf den Linien 217 (Rheindorf – Bürrig – Chempark) und 218 (Mathildenhof – Steinbüchel – Schlebusch – Chempark) werden morgens Richtung Chempark künftig jeweils zwei von fünf sowie nachmittags ab Chempark jeweils drei von fünf schwächer nachgefragten Fahrten nicht mehr angeboten. Die betreffenden Fahrten wurden im Abschnitt zum und vom Chempark von durchschnittlich lediglich von 4,44 Fahrgästen (Linie 217) bzw. 5,73 Fahrgästen (Linie 218) genutzt. Durch den Wegfall der ab dem Fahrplanwechsel nicht mehr durchgeführten Fahrten entstehen jährliche Einsparungen in Höhe von 70.000 €.

 

4.) Anpassung des Angebots auf der Linie 229

Auf der Linie 229, die nur montags bis freitags von ca. 06:00 bis 18:00 Uhr zwischen Lützenkirchen, Mitte und Burscheid alle zwei Stunden (bzw. an Schultagen in der Mittagszeit stündlich) verkehrt, werden in beiden Richtungen künftig nur noch vier für den Schülerverkehr relevante Fahrten angeboten. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Leverkusen sowie der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises die Fortführung des On-Demand-Angebots „efi“ der wupsi GmbH beschließen und darüber hinaus der Kreistag auch der Ausweitung auf das Gebiet der Stadt Burscheid zustimmt (damit wären dann künftig auch gebietsübergreifende Fahrten zwischen Lützenkirchen und Burscheid mit „efi“ möglich). Durch die Reduzierung der Fahrten auf der Linie 229 entsteht für die Stadt Leverkusen eine jährliche Einsparung in Höhe von ca. 7.000 €.

 

5.) Weitere Anpassungen:

Darüber hinaus kommt es auf den Linien 201, 202, 205 und 211 zu geringfügigen Anpassungen:

 

Auf der Linie 201 (Lützenkirchen – Opladen – Lev.-Mitte, Bf. – Chempark) wird samstags der Abendfahrplan ab Lützenkirchen analog zum bestehenden Angebot montags bis freitags angeglichen und zwei Fahrten gegen 20:00 Uhr zu einer Fahrt zusammengelegt.

 

Während der Schulferien entfällt auf der Linie 202 (Opladen – Alkenrath – Schlebusch) jeweils eine Fahrt abends im Übergang vom 30- auf den 60-Minuten-Takt. Auf der Linie 205 (Opladen – Lützenkirchen – Steinbüchel – Schlebusch) wird während der Schulferien die Fahrt um 20:28 Uhr ab Schlebusch, Stadtbahn bereits in Lützenkirchen, Mitte abgebunden (analog zum Angebot während der Schulzeit).

 

Montags bis samstags werden auf der Linie 211 (Steinbüchel – Lev.-Mitte, Bf. – Rheindorf) gegen 20:30 Uhr ab Alt Steinbüchel zwei Fahrten Richtung Rheindorf zu einer Fahrt zusammengelegt. Dadurch entsteht auch ein besserer Übergang von der S6 aus Richtung Köln am Bahnhof Leverkusen Mitte, die in dem betreffenden Zeitfenster vom 20- auf den 30-Minuten-Takt übergeht.

 

Die genannten Maßnahmen führen zu einer jährlichen Einsparung in Höhe von ca. 30.000 €.

 

Ergänzende Hinweise:

Nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage sind die Anpassungen zum kommenden Fahrplanwechsel auf den Schnellbuslinien SB20, SB21, SB26 und SB42, die bis zum 31.12.2024 durch das Bundesprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert werden. Diese Maßnahmen sind in der Beschlussvorlage Nr. 2024/2983 dargestellt.

 

Der Beschluss der dargestellten Maßnahmen auf den Linien X24, SB25, 229 sowie 253/251 durch den Rat der Stadt Leverkusen steht unter dem Vorbehalt eines gleichlautenden Beschlusses im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises, da die genannten Linien in das Gebiet des benachbarten Aufgabenträgers einbrechen. Der Rheinisch-Bergische Kreis wird nach den Sommerferien ebenfalls eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen.

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:                 Sachkonto:

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: 217.000 €

Produkt: 0931 Sachkonto 542930

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die internen Abstimmungen erst jetzt final erfolgt sind, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den Turnus eingebracht. Eine zeitnahe Beschlussfassung wird von der Verwaltung befürwortet, damit die anschließend erforderlichen Bearbeitungsmaßnahmen zur Umsetzung in die Wege geleitet werden können.