- Erläuterungen/Kennzahlen des Fachbereiches Personal und Organisation (11)
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbereiches Personal und Organisation (11) werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Häusler
Begründung:
In den Sitzungen des Finanzausschusses am
11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Nr. 1115/2011)
mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab
dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten,
Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der
stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um
die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und
Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu
verbessern.
Vor diesem Hintergrund sollte überprüft
werden, ob und inwieweit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster
für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Die Vorschläge sind dem zuständigen
Fachausschuss im nächsten Sitzungsturnus zur Diskussion und Verabschiedung zu
unterbreiten.
Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung
über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Hier gibt
es naturgemäß in der kommunalen Landschaft individuelle Stärken und Schwächen,
so auch im Haushalt der Stadt Münster.
Diesen hat der jeweilige Fachbereich mit dem Ziel analysiert, die Stärken herauszuarbeiten und eine Abwägung dahingehend zu treffen, ob und wie im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine unmittelbare Umsetzung erfolgen kann.
Gleichzeitig sollen die eigenen Stärken - z. B. Ausweis des Jahresergebnisses 2010 auf der Basis eines testierten Abschlusses in den Haushalt 2012 - beibehalten werden.
Um ein einheitliches Verfahren in der
Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem
Inhalt dargestellt:
- Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)
- Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)
- Darstellung, welche Punkte übernommen werden. (Anlage 3)
Abgesehen von diesen Kennzahlen, wird mit dem Haushalt 2012 die Aussagefähigkeit der Budgetansätze mit den als Anlage 4 beigefügten Erläuterungen verbessert.
Zu 1: Die Auszüge aus den Bereichen der
Stadt Münster sind als Anlage beigefügt:
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0105 - Personal- und
Schwerbehindertenvertretung
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0108 - Personal- und
Organisationsmanagement
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0113 - Zentrale Dienste
Zu 2: Der derzeitige „Status quo“ der Stadt
Leverkusen ist den Auszügen des Haushaltsplanes 2011 S. 81-98 zu entnehmen, der
als Anlage beigefügt ist:
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0111 -Verwaltungsführung (FB 11)
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0130 - Zentrale Dienste
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0140 - Personalmanagement (FB 11)
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0150 - Organisationsangelegenheiten
Ø
Produktbereich
01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0120 - Personalrat und
Schwerbehindertenvertretung
Zu 3: Neue
Produktstruktur des Fachbereichs Personal und Organisation
(Produkte,
Ziele und Kennzahlen)
Die Produktstruktur des Fachbereichs
Personal und Organisation wurde mit ihren Produkten, Zielen und Kennzahlen als
Entwurf für den Haushaltsplan 2012 neu aufgestellt und ist als Anlage 3a
beigefügt.
Die Aufstellung erfolgt an der Orientierung
der KGSt.
Personalrat
und Schwerbehindertenvertretung
Zu der Produktgruppe 0120 Personalrat und
Schwerbehindertenvertretung hat der Personalrat der Stadt Leverkusen die als
Anlage 3b beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Die Kennzahlen des Personalrats und der
Schwerbehindertenvertretung werden im Bereich Personalmanagement bei dem
Produkt Personalentwicklung (Frauenquote [gesamt], Frauenquote [davon in
Führungsfunktion], Schwerbehindertenquote) geführt.
Zu 4.: Aufgrund der im Rahmen der Beratungen
des Haushaltes 2011 geäußerten Kritik aus dem politischen Raum zur Gestaltung
und Lesbarkeit des städt. Haushaltsplanes soll mit dem Haushaltsentwurf 2012
versucht werden, die Detaillierung in der Darstellung der Produktgruppen zu
verfeinern bzw. durch zusätzliche Erläuterungen zu ergänzen.
In der Anlage 4 sind die Vorschläge zu den Erläuterungen des Fachbereichs Personal und Organisation aufgeführt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1243/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Klein, FB 11, Tel. 1213
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt.
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Nach dem Beschluss
zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom
09.06.2011 soll sich die Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 am System des
Haushaltes der Stadt Münster orientieren.
Die Produkte, Ziele
und Kennzahlen sind zu überprüfen und ggf. neu oder geändert zu definieren und
vom zuständigen Fachausschuss bestätigen zu lassen.
Um die Änderungen in den Haushaltsplan 2012 integrieren zu können, muss diese Vorlage in den nächsten Sitzungsturnus eingebracht werden.