- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort der Step Kids KiTas gGmbH
Beschlussentwurf:
1. Für den Betrieb der künftigen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort übernimmt die Stadt Leverkusen mit der Inbetriebnahme den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW). Darüber hinaus erhält die Trägerin, die Step Kids KiTas gGmbH, die Erstattung zu den anerkennungsfähigen Kosten zur Kaltmiete, die nicht über das KiBiz NRW refinanziert werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin eine verbindliche vertragliche Regelung zur Refinanzierung des Betriebs der Einrichtung zu treffen.
3. Die notwendigen Finanzmittel sind bzw. werden im Rahmen des jährlichen Budgets ab 2025 ff. beim Innenauftrag 510006050203 - Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Trägerschaft - bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Mit der neuen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird die Step Kids KiTas gGmbH erstmalig die Trägerschaft für eine Kita im Stadtgebiet Leverkusen übernehmen. Die Step Kids KiTas gGmbH ist eine bundesweit tätige gemeinnützige Trägerin von Kitas und betreibt aktuell mehr als 59 Standorte in Nordrhein-Westfalen (u. a. in Köln), Berlin, Brandenburg und Bremen. Mit Blick auf die künftige Übernahme der 6-gruppigen Kita hat sich die Trägerin bereits in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 11.04.2024 mit einer Präsentation vorgestellt.
Die neue 6-gruppige Kita Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird durch die Investorin Colonia Kids GmbH & Co. KG errichtet. Hierzu wird auf die vorangegangenen Beschlussfassungen durch den Rat der Stadt Leverkusen verwiesen. Zum einen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorlage Nr. 2023/2373 mit Ergänzungsvorlage Nr. 2024/2373/1) am 11.12.2023 und zum Abschluss einer Eckdatenvereinbarung mit der Investorin (siehe Vorlage Nr. 2023/2626) am 19.02.2024.
Aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Colonia Kids GmbH & Co. KG und der Step Kids KiTas gGmbH hat die Investorin zur Übernahme der Trägerschaft die Step Kids KiTas gGmbH vorgeschlagen. Entsprechend hat die Step Kids KiTas gGmbH dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) rechtzeitig die Interessensbekundung zur Trägerschaft mitgeteilt. Die Step Kids KiTas gGmbH wird die Räumlichkeiten nach Fertigstellung entsprechend anmieten.
Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der FB 51 als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 6-gruppigen Kita mit einbezogen. Das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Im Zuge der anstehenden Trägerschaft beantragt die Step Kids KiTas gGmbH die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten (aktuell 7,8 %) und die Übernahme der Mietkosten (Kaltmiete), die nicht über das KiBiz NRW refinanziert werden, durch die Stadt Leverkusen.
Mit der 6-gruppigen Kita werden nach der Fertigstellung insgesamt bis zu 110 neue Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Stadtteil Leverkusen-Manfort zur Verfügung stehen. Der Step Kids KiTas gGmbH ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., der Trägeranteil und die Übernahme des nicht über das KiBiz NRW refinanzierten Mietanteils durch die Stadt Leverkusen gewährt wird.
Finanziell betrachtet ist aufgrund der
gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher
prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer
100%igen Finanzierung einer Kita, d. h., der Übernahme des Trägeranteils und
der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt
Leverkusen bei einer Trägerschaft durch eine/einen freien Träger*in ein
insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben, da
die Landeszuschüsse gemäß dem KiBiz NRW für eine/einen freien Träger*in höher
ausfallen, als für eine Kita in kommunaler Trägerschaft. Das Ergebnis im
Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der
Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl
von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden
Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen
Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.
Dem positiven finanziellen Ergebnis steht
dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer
Kita, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, keine
unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kita in
städtischer Trägerschaft.
Aus diesem Grund schließt die Stadt
Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz NRW, analog zu weiteren
Kitas verschiedener Träger*innen, mit der Step Kids KiTas gGmbH einen Vertrag.
Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe
zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Im Vertrag wird festgehalten, dass
wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich
geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus
zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und
der bei der Trägerin verbleibenden Mietkosten durch die Stadt Leverkusen, die offene
Kommunikation sowie die Transparenz bezüglich des pädagogischen
Betreuungsangebots und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.
Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze
der Kita nur an Kinder aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem
jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus
pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen, die Aufnahme oder der Fortbestand
eines Betreuungsangebotes für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es
dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt
die Step Kids KiTas gGmbH zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch
Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt
Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen
Jugendhilfeplanung aufzunehmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN0605 Sachkonto: 533150
Aufwendungen für die Maßnahme: Aktuell nicht
bezifferbar, da momentan noch nicht feststeht, mit welchen Gruppenformen
(U3/Ü3) und Stundenkontingenten die Einrichtung nach Fertigstellung in 2025
(voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2025) an den Start gehen wird. Darüber
hinaus wird die Einrichtung mit Inbetriebnahme nur sukzessive die einzelnen
Gruppen in Betrieb nehmen.
Fördermittel werden zum 15.03.2025 ab
08/2025 beantragt: Nein Ja 40,0 % gem. § 38 (2) Ziff. 2 KiBiz NRW
Name Förderprogramm: Kinderbildungsgesetz
(Kibiz NRW)
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ab HHJ 2025 ff. ausreichend, da
Maßnahme bereits im angemeldeten Budget pauschal eingeplant.
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025 ff.
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: PN0605 Sachkonto 414100
(Landeszuweisung)
Sachkonto 432100
(Elternbeiträge)
Mit Blick auf die Schaffung neuer Plätze
wird sich die Landeszuweisung ab 08/2025 entsprechend erhöhen. Ebenfalls werden
mit den neuen Plätzen zusätzliche Elternbeiträge generiert. Dies wurde in dem
angemeldeten Budget ab 2025 ff. bereits entsprechend pauschal eingeplant.
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen internen Abstimmungen konnten erst kürzlich erfolgen, sodass die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden kann. Da eine Beschlussfassung im laufenden Turnus empfehlenswert ist, wird die Vorlage noch nachgereicht.