Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort der Step Kids KiTas gGmbH
Vorlage
2024/2994
Aktenzeichen
510-121-js
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Für den Betrieb der künftigen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort übernimmt die Stadt Leverkusen mit der Inbetriebnahme den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW). Darüber hinaus erhält die Trägerin, die Step Kids KiTas gGmbH, die Erstattung zu den anerkennungsfähigen Kosten zur Kaltmiete, die nicht über das KiBiz NRW refinanziert werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin eine verbindliche vertragliche Regelung zur Refinanzierung des Betriebs der Einrichtung zu treffen.

 

3.    Die notwendigen Finanzmittel sind bzw. werden im Rahmen des jährlichen Budgets ab 2025 ff. beim Innenauftrag 510006050203 - Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen freier Trägerschaft - bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                            Molitor                                   Adomat


Begründung:

 

Mit der neuen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird die Step Kids KiTas gGmbH erstmalig die Trägerschaft für eine Kita im Stadtgebiet Leverkusen übernehmen. Die Step Kids KiTas gGmbH ist eine bundesweit tätige gemeinnützige Trägerin von Kitas und betreibt aktuell mehr als 59 Standorte in Nordrhein-Westfalen (u. a. in Köln), Berlin, Brandenburg und Bremen. Mit Blick auf die künftige Übernahme der 6-gruppigen Kita hat sich die Trägerin bereits in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 11.04.2024 mit einer Präsentation vorgestellt.

 

Die neue 6-gruppige Kita Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird durch die Investorin Colonia Kids GmbH & Co. KG errichtet. Hierzu wird auf die vorangegangenen Beschlussfassungen durch den Rat der Stadt Leverkusen verwiesen. Zum einen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorlage Nr. 2023/2373 mit Ergänzungsvorlage Nr. 2024/2373/1) am 11.12.2023 und zum Abschluss einer Eckdatenvereinbarung mit der Investorin (siehe Vorlage Nr. 2023/2626) am 19.02.2024.

 

Aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Colonia Kids GmbH & Co. KG und der Step Kids KiTas gGmbH hat die Investorin zur Übernahme der Trägerschaft die Step Kids KiTas gGmbH vorgeschlagen. Entsprechend hat die Step Kids KiTas gGmbH dem Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) rechtzeitig die Interessensbekundung zur Trägerschaft mitgeteilt. Die Step Kids KiTas gGmbH wird die Räumlichkeiten nach Fertigstellung entsprechend anmieten.

 

Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der FB 51 als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 6-gruppigen Kita mit einbezogen. Das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Im Zuge der anstehenden Trägerschaft beantragt die Step Kids KiTas gGmbH die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten (aktuell 7,8 %) und die Übernahme der Mietkosten (Kaltmiete), die nicht über das KiBiz NRW refinanziert werden, durch die Stadt Leverkusen.

 

Mit der 6-gruppigen Kita werden nach der Fertigstellung insgesamt bis zu 110 neue Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Stadtteil Leverkusen-Manfort zur Verfügung stehen. Der Step Kids KiTas gGmbH ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., der Trägeranteil und die Übernahme des nicht über das KiBiz NRW refinanzierten Mietanteils durch die Stadt Leverkusen gewährt wird.

 

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Kita, d. h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch eine/einen freien Träger*in ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben, da die Landeszuschüsse gemäß dem KiBiz NRW für eine/einen freien Träger*in höher ausfallen, als für eine Kita in kommunaler Trägerschaft. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

 

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kita, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, keine unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kita in städtischer Trägerschaft.

 

Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz NRW, analog zu weiteren Kitas verschiedener Träger*innen, mit der Step Kids KiTas gGmbH einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

 

Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der bei der Trägerin verbleibenden Mietkosten durch die Stadt Leverkusen, die offene Kommunikation sowie die Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebots und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

 

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Kita nur an Kinder aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen, die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebotes für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt die Step Kids KiTas gGmbH zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme: Aktuell nicht bezifferbar, da momentan noch nicht feststeht, mit welchen Gruppenformen (U3/Ü3) und Stundenkontingenten die Einrichtung nach Fertigstellung in 2025 (voraussichtlich ab dem 2. Halbjahr 2025) an den Start gehen wird. Darüber hinaus wird die Einrichtung mit Inbetriebnahme nur sukzessive die einzelnen Gruppen in Betrieb nehmen.

Fördermittel werden zum 15.03.2025 ab 08/2025 beantragt:        Nein  Ja 40,0 % gem. § 38 (2) Ziff. 2 KiBiz NRW

Name Förderprogramm: Kinderbildungsgesetz (Kibiz NRW)

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ab HHJ 2025 ff. ausreichend, da Maßnahme bereits im angemeldeten Budget pauschal eingeplant.

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025 ff.

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: PN0605 Sachkonto 414100 (Landeszuweisung)

                            Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

Mit Blick auf die Schaffung neuer Plätze wird sich die Landeszuweisung ab 08/2025 entsprechend erhöhen. Ebenfalls werden mit den neuen Plätzen zusätzliche Elternbeiträge generiert. Dies wurde in dem angemeldeten Budget ab 2025 ff. bereits entsprechend pauschal eingeplant.

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      



 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:



 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen internen Abstimmungen konnten erst kürzlich erfolgen, sodass die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden kann. Da eine Beschlussfassung im laufenden Turnus empfehlenswert ist, wird die Vorlage noch nachgereicht.