- Beschluss über die Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke.
Die Anlagen Nr. 4 und Nr. 6 der Ursprungsvorlage Nr. 2022/1437 wurden geändert und sind in der beigefügten geänderten Fassung Grundlage des Beschlusses.
Begründung:
Die Anlage 4 wurde überarbeitet und ist in der neuen Fassung dieser Ergänzungsvorlage beigefügt.
Im Begründungstext der Ursprungsvorlage Nr. 2022/1437 (Druckexemplar Seite 6) und im Text der Anlage 6 der Ursprungsvorlage Nr. 2022/1437 (Anlage Begründung - hier Seite 12) haben sich folgende Änderungen (siehe Unterstreichungen) ergeben:
……. Die Änderungen und Ergänzungen berühren die
Grundzüge der Planung und stellen zudem einen Belang von öffentlichem Interesse
dar. In der rechtlichen Konsequenz wird hiermit eine erneute öffentliche
Auslegung erforderlich. Zusätzlich werden in der Begründung des Bebauungsplans folgende
Änderungen aufgenommen:
·
Die
städtebaulichen Kennziffern wurden im Teil A der Begründung in Gliederungspunkt
1 sowie im Teil C in Gliederungspunkt 13 der Begründung geändert,
·
der
Gliederungspunkt 3 „Planrechtfertigung“ im Teil A der Begründung wurde
aktualisiert,
·
der
Gliederungspunkt 5.8 „Boden, Altlasten“ im Teil A der Begründung wurde
geändert,
·
der
Gliederungspunkt 6.1 „Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept“ im Teil A der
Begründung wurde geändert,
·
der
Gliederungspunkt 8.3 „Technische Ver- und Entsorgung“ im Teil A der Begründung
wurde um einen Hinweis zum Löschwasser ergänzt,
·
der
Gliederungspunkt 11.1 „Schutzgut Natur- und Landschaft/Artenschutz“ im Teil B
der Begründung wurde ergänzt,
·
der
Gliederungspunkt 11.6 „Schutzgut Boden“ im Teil B der Begründung wurde
geändert,
·
aufgrund
der Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Außenbeleuchtung wurde die
Begründung im Teil A um den Gliederungspunkt 9.1.11 „Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ erweitert.
Die textliche Festsetzung wurde zudem in Anlage 4 der Vorlage sowie in Anlage 5
der Vorlage unter dem Gliederungspunkt 10 „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ aufgenommen,
·
der
Gliederungspunkt 10 „Hinweise“ im Teil A der Begründung wurde um einen Hinweis
zum Artenschutz ergänzt.
Der Hinweis wurde zudem in Anlage 4 der Vorlage sowie in Anlage 5 der Vorlage
unter „Hinweise“ aufgenommen,
·
in
Anlage 4 der Vorlage sowie in Anlage 5 der Vorlage wurde unter der textlichen
Festsetzung 9.3 „Baumpflanzungen“ die Pflanzauswahlliste um „Gleditisia
triacanthos „Skyline““ reduziert,
·
der
Gliederungspunkt 18 „Rechtsgrundlagen“ im Teil C der Begründung wurde
aktualisiert,
·
aufgrund
der gänzlich überarbeiteten schalltechnischen Untersuchung wird die Begründung
in dem Gliederungspunkt 9.1.10 Teil A der Begründung, dem Gliederungspunkt 11.3
Teil B der Begründung, im Gliederungspunkt 12.3 Teil C der Begründung sowie in
den Gliederungspunkten 16, 17 und 19 im Teil C der Begründung geändert sowie
·
aufgrund
der geänderten Straßenverkehrsfläche wird die Begründung in den
Gliederungspunkten 7.3, 8.2 und 9.1.7 im Teil A der Begründung sowie in den
Gliederungspunkten 12.2, 15 und 16 im Teil C der Begründung geändert. …