Betreff
Bewirtschaftung des Gartensaals und Ausschreibung der Gastronomie des Schloss Morsbroich
Vorlage
2024/2998
Aktenzeichen
Em
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

 

1.    Die „Gastronomie Schloss Morsbroich“ soll vergeben und das entsprechende Vergabeverfahren zeitnah begonnen werden.

 

 

2.    Dem zukünftigen Gastronomiebetreibenden in der Restauration von Schloss Morsbroich sollen dabei die exklusiven Bewirtungsrechte für den Gartensaal eingeräumt werden.

 

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Der Gartensaal im Schloss Morsbroich konnte bis zur Zeit der Corona-Pandemie von Vereinen, Institutionen sowie Privatpersonen als Veranstaltungssaal angemietet werden. Nach der aktuell noch gültigen Beschlusslage war bzw. ist es den Mietenden des Saals freigestellt, die Bewirtung selbst zu organisieren. Aufgrund einer internen Entscheidung der Museumsdirektion wurde der Gartensaal des Schloss Morsbroich auch nach Ende der Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht wieder in die Vermietung gegeben. Die aktuelle Haushaltslage lässt es nicht zu, weiterhin auf die jährlichen Mieteinnahmen (in Höhe von letztmalig 22.800 € im Jahr 2019) und auf Einkünfte aus dem Gastronomiebetrieb (im letzten regulären Restaurantbetriebsjahr ca. 56.000 €) zu verzichten.

 

Der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) hat auf Grundlage der Bewertung der Vergabe der Gastronomie im Forum, die durch den Fachbereich Recht und Vergabestelle (FB 30) begleitet wurde, erarbeitet, dass die Dienstleistung einer Gastronomie im Schloss Morsbroich nicht freihändig vergeben werden kann, da durch die Kombination der verpflichtenden Öffnungszeiten während des Museumsbetriebs und dem öffentlichen Interesse, resultierend aus dem öffentlichen Raum des Schlosses bzw. Museums, eine vergaberechtsfreie Beauftragung durch Pachtvertrag gemäß § 107 Abs.1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht zulässig ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Da der Schwellenwert zur Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren im Fall vom Schloss Morsbroich nicht überschritten wird, ist kein europaweites Verfahren durchzuführen. Im Unterschwellenbereich greift das Haushaltsrecht mit dem zugehörigen Wirtschaftlichkeitsgebot. Daher soll ein Verfahren in Anlehnung an das unterschwellige Vergaberecht durchgeführt werden.

 

 

Im Zuge des Vergabeverfahrens soll dem zukünftigen Dienstleistenden die gastronomische Bewirtschaftung des Gartensaals des Schloss Morsbroich exklusiv überlassen werden. Recherchen sowie Gespräche mit potenziellen und ehemaligen Gastronomiebetrieben haben ergeben, dass die Bewirtschaftung des Gartensaals ein essenzieller Bestandteil für das finanzielle und nachhaltige „Überleben“ des Dienstleistenden darstellt. Das alleinige Bewirtschaften des Restaurants kann in der ohnehin für die Gastronomie bundesweit sehr angespannten Situation den Gastronomiestandort dauerhaft nicht sichern. Dies hat die Vergangenheit bestätigt.

 

Daher ist es sinnvoll, die Vermietung des Gartensaals des Schloss Morsbroich mit einer verpflichtenden Nutzung der Schlossgastronomie zu verknüpfen. Die reinen Mieteinnahmen für den Saal sollen weiterhin bei der Stadt Leverkusen verbleiben.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 80.000 €

Produkt: 040601 Sachkonto 432100/441200

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein