Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt, dass die Verwaltung die Planung eines Verwaltungsneubaus
auf dem Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso) nicht weiterverfolgt und
durch eine Anpassung/Verdichtung der Belegung in den vorhandenen städtischen
Verwaltungsgebäuden, Büroflächen einspart. Dabei sollen auch - so weit möglich
- bestehende Anmietungen aufgegeben werden.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Die aktuellen finanziellen Herausforderungen, vor denen die Stadt Leverkusen steht und die damit verbundene Haushaltssperre, die durch den Stadtkämmerer im August dieses Jahres mit sofortiger Wirkung erlassen wurde, erfordern eine Überprüfung aller Projekte in der Stadtverwaltung Leverkusen. Daher empfiehlt die Verwaltung, auf den Bau eines neuen Verwaltungsstandortes in Leverkusen-Opladen zu verzichten. Die momentane Situation bedarf der Entwicklung eines neuen städtischen Gebäudekonzepts. Dieses soll in einer Projektgruppe erarbeitet werden. Die Idee und das damit verbundene Ziel ist die Konzentration der Verwaltungseinheiten auf die Standorte Leverkusen-Opladen (Goetheplatz und Am Frankenberg) und Leverkusen-Wiesdorf (untere Hauptstraße und ECE). Darüber hinaus sollen möglichst viele Standorte entmietet werden, wie beispielsweise das Gebäude Quettinger Straße Nr. 220. Das Grundstück an der Miselohestraße, welches sich im Eigentum der Stadt Leverkusen befindet, soll veräußert werden. Daraus würden sich zusätzliche Einnahmen ergeben.
Alle im Eigentum der Stadt Leverkusen befindlichen Gebäude sollen hinsichtlich ihrer Belegungskapazität überprüft werden, um weitere Verwaltungseinheiten dort unterzubringen. Dabei werden die Anforderungen in den Fachbereichen auf die konzeptionelle und organisatorische Umsetzung von Home-Office und Desk-Sharing analysiert. Ziel ist es, die Büroflächen insgesamt zu reduzieren, um in der Folge finanzielle Einsparungen zu erzielen. Zu berücksichtigen sind noch ausstehende Sanierungen bei den Gebäuden der Hauptstraße Hausnummern 101, 105, 119 und 133 bis 137 und dem Verwaltungsgebäude Haus-Vorster Straße Nr. 8. Unabhängig von der Errichtung eines Verwaltungsneubaus sind die Sanierungen bei den Gebäuden der Hauptstraße erforderlich. In welchem Umfang und mit welchem Aufwand die Sanierungen vollzogen werden, wird nach positiver Beschlussfassung geprüft.
Es wurde eine grobe Kostenkalkulation für den Neubau eines
Verwaltungsgebäudes aufgestellt. Die Berechnung basiert auf der
Hochrechnung und Indexierung der damaligen Vorlage zum Torhaus Nr. 2017/1551.
Indexiert wurde bis Januar 2026. Der indexierte Baupreis eines Neupreises mit
Tiefgarage, aber ohne Grundstücks- und Erschließungskosten, wird auf ca.
54.000.000 € brutto kalkuliert. Aufgrund des derzeitigen Sachstands sind diese
Kosten lediglich grob geschätzt, ohne Sicherheitszuschlag, und beinhalten daher
beträchtliche Unsicherheiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja – ergebniswirksam, siehe Begründung.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist eine zeitnahe Entscheidung dringend angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den laufenden Turnus eingebracht.