Betreff
Kampagne „Null Toleranz bei Gewalt"
Vorlage
2024/3016
Aktenzeichen
JS
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Leverkusen nimmt die Umsetzung der Kampagne „Null Toleranz bei Gewalt“ zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath


Begründung:

 

Die Aufgaben im öffentlichen Dienst sind vielfältig und so vielfältig sind auch die Bilder von Gewalt. Beispielsweise gehören Aggressivität und Respektlosigkeit teilweise zum dienstlichen Alltag und werden von Betroffenen entweder als Normalität oder gar nicht mehr wahrgenommen. Die Situationen, in denen es zu Übergriffen auf Bedienstete im öffentlichen Dienst kommt, sind oft nicht kalkulierbar und simple Entscheidungen oder Meinungsverschiedenheiten können zu Frustration und zur Entladung von Aggressionen führen. Laut Studien haben sowohl die Quantität als auch die Qualität der Übergriffe auf Bedienstete im öffentlichen Dienst zugenommen. Jeder Einzelfall kann für die Betroffenen auch langfristig zu Beeinträchtigungen und Einschränkungen bei der Berufsausübung führen. Unsicherheit und das Gefühl von Angst im dienstlichen Alltag sind keine Basis für ein gesundes Arbeitsklima. Daher ist die Stadt Leverkusen am 15.06.2023 dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst beigetreten.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen verurteilt jegliche Form von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und gegen Mandatsträger*innen. Sie setzt sich für ihren Schutz und ihre Sicherheit ein. Niemand muss Übergriffe und gewalttätiges Verhalten im Dienst für das Gemeinwohl hinnehmen. Es ist die solidarische Aufgabe aller, dem vorzubeugen. Die Plattform bietet den Austausch zwischen Kommunen und Verbänden rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz und stellt Praxisbeispiele, sowie tätigkeitsbezogene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Das Netzwerk wächst stetig weiter und macht durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit auf die Thematik aufmerksam. Die Koordination ist beim Polizeipräsidium Münster angesiedelt. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Mandatsträger*innen wurden vom Präventionsnetzwerk #sicherimDienst ein Präventionsleitfaden herausgegeben. Dieser beinhaltet Handlungsempfehlungen, die sich in Vorsorge, Handling und Nachsorge unterteilen. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hat darüber hinaus eine zentrale Ansprechstelle für politische Mandatsträger*innen zu polizeilichen Sicherheitsfragen eingerichtet. Ausführliche Informationen findet man unter www.sicherimdienst.nrw.

 

Die Bedingungen und Ursachen können sehr unterschiedlich sein. Durch verschiedene Risikofaktoren wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich Aggressivität in Gewalt entlädt. Um diesen Situationen vorzubeugen, ist es wichtig, die Bedingungen und Ursachen von Gewalt zu identifizieren. Diese lassen sich in vier Kategorien einordnen: täterbezogene Ursachen, baulich-technische, organisatorische und opfer-bezogene Faktoren. Diese Ursache und Faktoren werden bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beschäftigtensicherheit in der Stadtverwaltung miteinbezogen und auf zukünftig präventive Maßnahmen abgestimmt.

 

Die Stadtverwaltung hat zum präventiven Schutz der Mitarbeitenden und zur Weiterentwicklung der Thematik die Stelle „Beauftragte für Gewaltprävention“ eingerichtet. Diese ist seit April 2024 besetzt und dient dazu, die Beschäftigtensicherheit weiter auszubauen. Damit das Thema „Beschäftigtensicherheit“ innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung sichtbar wird, wurde mit der Kampagne „Null Toleranz bei Gewalt“ die erste präventive Maßnahme gestartet. Die Kampagne und die Bildung einer Arbeitsgruppe wurden am 18.06.2024 durch den Verwaltungsvorstand beschlossen. Die Kampagne beinhaltet u. a. eine Grundsatzerklärung, die ein klares Bekenntnis des Oberbürgermeisters und des Personalrats gegen Gewalt darstellt.

 

Der Begriff Gewalt beinhaltet in diesem Zusammenhang ein äußeres Verhalten von Personen, dass sich gegen Menschen, Objekte oder Systeme richtet, um diesen physische, psychische oder sozialen Schaden zuzufügen. Damit ist nicht nur körperliche Gewalt gemeint, sondern auch Beleidigungen, Androhung von Gewalt, sexuelle Übergriffe, Rassismus, Sachbeschädigungen sowie digitale Gewalt. Straftaten gegenüber den Beschäftigten werden weiterhin konsequent mit Strafanzeigen und Hausverboten geahndet.

 

Neben der Grundsatzerklärung, die den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie den Bürger*innen über verschiedene Kanäle vorgestellt wird, gibt es auch ein Plakat in deutscher und englischer Sprache. Dieses stellt die Grundhaltung der Stadtverwaltung „Null Toleranz bei Gewalt“ und deren Konsequenzen vereinfacht, mit Hilfe von Piktogrammen, dar. Die Plakate werden in den Verwaltungsgebäuden aufgehängt und auf den Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Zudem wird das Thema „Beschäftigtensicherheit“ und die Kampagne „Null Toleranz bei Gewalt“ öffentlichkeitswirksam durch die städtische Pressestelle begleitet. Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden am 07.10.2024 auf den internen Kanälen (Mitteilungsblatt, Intranet etc.) über die Kampagne informiert. Bevor die Kampagne im Haupt- und Personalausschuss vorgestellt wird, werden Oberbürgermeister Uwe Richrath und der Vorsitzende des Personalrats, Herr Maik Gößling, die Grundsatzerklärung unterzeichnen. Nach der Vorstellung erfolgt eine Pressemeldung und die Veröffentlichung der Kampagne auf den Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung und im Internet.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein der Gewaltprävention ist die Erfassung von Gewaltvorfällen. Da es bisher keine Datenlage zu der Art und Anzahl von Gewaltvorfällen innerhalb der Stadtverwaltung gibt, wurde ein Schnellmeldebogen für Gewaltvorfälle entwickelt. Dieser dient der Erfassung eines Aggressionsereignisses während der Ausübung der Arbeit. Zur Gewalt zählen alle Vorkommnisse, bei denen Beschäftigte in Situationen, die einen Bezug zu ihrer Arbeit haben, verbal, nonverbal, physisch oder psychisch angegriffen werden, was zu einer Beeinträchtigung bzw. Schädigung ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit oder ihres Wohlbefindens führt. Die Meldung dient der statistischen Erfassung und der Weiterentwicklung von präventiven Nachsorgemaßnahmen.

 

Darauf aufbauend soll in einer Arbeitsgruppe ein ganzheitliches Sicherheitskonzept für die Stadtverwaltung Leverkusen erarbeitet werden. Dieses Konzept soll Gewalt am Arbeitsplatz anhand von Handlungsempfehlungen vorbeugen und bei Übergriffen gegenüber Beschäftigten mit „Null Toleranz“ jeder gewalttätigen Handlung nachgehen. Opfer von Gewalt sollen dabei die volle Unterstützung erhalten. Zusätzlich soll die Nachsorge nach Übergriffen auf Beschäftigte weiter ausgebaut werden. Das Sicherheitskonzept ist die Selbstverpflichtung der Stadt Leverkusen für eine konsequente Gewaltprävention. In der Arbeitsgruppe soll eine administrative Begleitung des Sicherheitskonzepts erfolgen. Dabei wird es insbesondere um die Bedarfsermittlung der einzelnen Fachbereiche gehen, die u.a. der Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes für Gewaltprävention dienen. Da der Bereich der Beschäftigtensicherheit gesellschaftlichem Wandel im Miteinander unterliegt, werden die Maßnahmen zukünftig stetig ausgebaut. Die Kampagne „Null Toleranz bei Gewalt“ stellt dabei den Auftakt dar.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:    Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein