(Tausch Führerschein, Luftreinigungsgeräte)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Aufhebung der nachfolgend benannten Ratsbeschlüsse:
1.
Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1578: Tausch des Führerscheins gegen eine kostenlose
Jahreskarte für den ÖPNV, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen
vom 26.09.2022, TOP 21.
2. Beschluss zur Vorlage Nr. 2023/2344: Zukünftiger Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und Schulen, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom 19.02.2024, TOP 12.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die Stadt Leverkusen befindet sich derzeit in einer äußerst problematischen Haushaltssituation und einer demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die ein schnellstmögliches und nachhaltiges Gegensteuern erfordern. Es droht die Überschuldung mit vollständiger Aufzehrung des Eigenkapitals.
Dieser Entwicklung gilt es entschieden gegenüberzutreten, um einerseits absehbar wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können und anderseits das bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene negative Eigenkapital durch originäre Überschüsse wieder in den positiven Bereich zu führen. Erst dann würde der städtische Haushalt wieder als „ausgeglichen“ gelten und die Haushaltssicherung wäre beendet.
Der in Aussicht stehende Zeitraum der Haushaltssicherung und -konsolidierung wird nach aktueller Einschätzung länger andauern. Mit Blick auf diese zeitliche Perspektive muss die Verwaltung in den kommenden Jahren nachhaltig umstrukturiert werden. Dabei sollen die zwingend notwendigen Veränderungen neben dem im Vordergrund stehenden Konsolidierungsgedanken auch die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin und Dienstleisterin für die Leverkusener Bürger*innen berücksichtigen.
Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. In Abstimmung mit den vorgenannten politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nach Rücksprache mit ihren Fraktionen empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der nachfolgend aufgeführten Ratsbeschlüsse:
Lfd. Nr. |
Antrag / Vorlage Nr. |
Titel des Antrages / der Vorlage |
Ratsbeschluss vom |
Kosteneinsparung
in Euro |
1 |
2022/1578 |
Tausch
des Führerscheins gegen eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV |
26.09.2022 |
242.415,22 (Ist-Kosten 2023) |
2 |
2023/2344 |
Zukünftiger
Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und Schulen |
19.02.2024 |
100.000 (noch nicht etatisiert) |
Für detaillierte Informationen zu den seinerzeit beschlossenen Maßnahmen sowie deren finanzielle Auswirkungen wird auf die Beschlüsse zu den jeweiligen Verwaltungsvorlagen verwiesen.
Vorlage Nr. 2022/1578
„Tausch des Führerscheins gegen eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV“
Beschluss:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ausgabe von
kostenlosen Jahresabonnements für das „Aktiv60Ticket“ Preisstufe 1a oder eines
vergleichbaren Tickets der wupsi GmbH bei einem freiwilligen Verzicht auf die
Fahrerlaubnis und Abgabe des Führerscheins von Bürger*innen ab 75 Jahren.
Vorlage Nr. 2023/2344
„Zukünftiger Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und
Schulen“
Beschluss:
1. In
Kitas und Schulen, die - nach einer aktuellen Abfrage der Verwaltung - einen
Bedarf angemeldet haben, werden weiterhin Luftreinigungsgeräte
eingesetzt und gewartet.
2. Im
Übrigen prüft die Verwaltung, ob es noch weitere Einrichtungen freier Träger
u.a. gibt, die Bedarf an Luftreinigungsgeräten haben. Im Bedarfsfall werden die
benötigten Geräte von der Verwaltung verliehen oder verkauft. Die Wartung der
verliehenen oder verkauften Geräte übernimmt der Nutzer.
3. Die
verbleibenden restlichen Geräte werden für eine eventuelle spätere Verwendung
zunächst zwischengelagert.
4. Entsprechende
Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für Wartung bzw. Lagerung sind im
Haushalt 2024 bereitzustellen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Mit der Aufhebung der Ratsbeschlüsse gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.