Betreff
Haushaltssicherungskonzept - Aufhebung von Ratsbeschlüssen
(Tausch Führerschein, Luftreinigungsgeräte)
Vorlage
2024/3021
Aktenzeichen
ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Aufhebung der nachfolgend benannten Ratsbeschlüsse:

 

1.    Beschluss zur Vorlage Nr. 2022/1578: Tausch des Führerscheins gegen eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom 26.09.2022, TOP 21.

 

2.    Beschluss zur Vorlage Nr. 2023/2344: Zukünftiger Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und Schulen, gefasst in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen vom 19.02.2024, TOP 12.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Molitor


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen befindet sich derzeit in einer äußerst problematischen Haushaltssituation und einer demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die ein schnellstmögliches und nachhaltiges Gegensteuern erfordern. Es droht die Überschuldung mit vollständiger Aufzehrung des Eigenkapitals.

 

Dieser Entwicklung gilt es entschieden gegenüberzutreten, um einerseits absehbar wieder einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können und anderseits das bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene negative Eigenkapital durch originäre Überschüsse wieder in den positiven Bereich zu führen. Erst dann würde der städtische Haushalt wieder als „ausgeglichen“ gelten und die Haushaltssicherung wäre beendet.

 

Der in Aussicht stehende Zeitraum der Haushaltssicherung und -konsolidierung wird nach aktueller Einschätzung länger andauern. Mit Blick auf diese zeitliche Perspektive muss die Verwaltung in den kommenden Jahren nachhaltig umstrukturiert werden. Dabei sollen die zwingend notwendigen Veränderungen neben dem im Vordergrund stehenden Konsolidierungsgedanken auch die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin und Dienstleisterin für die Leverkusener Bürger*innen berücksichtigen.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. In Abstimmung mit den vorgenannten politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nach Rücksprache mit ihren Fraktionen empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der nachfolgend aufgeführten Ratsbeschlüsse:

 

 

Lfd. Nr.

Antrag / Vorlage Nr.

Titel des Antrages / der Vorlage

Ratsbeschluss vom

Kosteneinsparung in Euro

1

2022/1578

Tausch des Führerscheins gegen eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV

26.09.2022

242.415,22

(Ist-Kosten 2023)

2

2023/2344

Zukünftiger Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und Schulen

19.02.2024

100.000

(noch nicht etatisiert)

 

 

Für detaillierte Informationen zu den seinerzeit beschlossenen Maßnahmen sowie deren finanzielle Auswirkungen wird auf die Beschlüsse zu den jeweiligen Verwaltungsvorlagen verwiesen.

 

Vorlage Nr. 2022/1578

 „Tausch des Führerscheins gegen eine kostenlose Jahreskarte für den ÖPNV“

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Ausgabe von kostenlosen Jahresabonnements für das „Aktiv60Ticket“ Preisstufe 1a oder eines vergleichbaren Tickets der wupsi GmbH bei einem freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis und Abgabe des Führerscheins von Bürger*innen ab 75 Jahren.

 

Vorlage Nr. 2023/2344

 Zukünftiger Betrieb der Luftreinigungsgeräte in Kitas und Schulen“

 

Beschluss:

 

1.    In Kitas und Schulen, die - nach einer aktuellen Abfrage der Verwaltung - einen Bedarf angemeldet haben, werden weiterhin Luftreinigungsgeräte eingesetzt und gewartet.

 

2.    Im Übrigen prüft die Verwaltung, ob es noch weitere Einrichtungen freier Träger u.a. gibt, die Bedarf an Luftreinigungsgeräten haben. Im Bedarfsfall werden die benötigten Geräte von der Verwaltung verliehen oder verkauft. Die Wartung der verliehenen oder verkauften Geräte übernimmt der Nutzer.

 

3.    Die verbleibenden restlichen Geräte werden für eine eventuelle spätere Verwendung zunächst zwischengelagert.

 

4.    Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro für Wartung bzw. Lagerung sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Mit der Aufhebung der Ratsbeschlüsse gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in der Sitzung des Rates der Stadt Leverkusen angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.