Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt dem Rückbau der Brücke „Musikschule/Europaring St12“ zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1. Ausgangslage:
Die Fußgängerbrücke mit der internen Bauwerksbezeichnung St12 quert im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf den Europaring (B8) in Höhe der Musikschule. Sie ist beidseitig durch Treppenanlagen begehbar. Die Radfahrenden können diese Brücke nur fußläufig mittels einer Fahrradschiene nutzen. Rollstuhlfahrende haben keine Möglichkeit, die Brücke eigenständig zu queren. Sie ist aus den o. g. Gründen für die innerstätische Lage nicht mehr zeitgemäß.
Das Bauwerk wurde 1968 fertiggestellt. Seit dem barrierefreien Umbau der Kreuzung Europaring/Manforter Straße/Carl-Duisberg-Straße hat die Nutzung der Brücke stark nachgelassen. Heute queren pro Tag ca. 150 Personen das Bauwerk.
Die letzten Bauwerksprüfungen haben ergeben, dass die Brücke saniert werden muss. Dazu gehören u. a. die Erneuerung des Brückenbelags, die Reinigung sämtlicher Stahlbauteile und das anschließende Aufbringen eines neuen Korrosionsschutzes. Die Sanierung des Brückenbauwerks würde Baukosten in Höhe von mindestens 250.000 € verursachen. Damit könnte eine Restnutzungsdauer von ca. 15 bis 20 Jahren erreicht werden.
Auch nach der Sanierung wäre die Brücke nicht barrierefrei nutzbar. Es wurde untersucht, ob das Bauwerk dahingehend ertüchtigt werden kann. Hierzu müssten beidseitig Rampen ausgebildet werden. Das ist allerdings aufgrund der beengten Platzverhältnisse ohne weiteres nicht möglich. Die Möglichkeit bestünde nur, wenn zusätzliche Flächen gekauft, die Lärmschutzwand westlich der B8 versetzt und ein Großteil der Bäume zwischen dem Brückenbauwerk und der Manforter Straße gerodet würden. Des Weiteren würde die erforderliche Länge gemäß DIN18040-3 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ ca. 110 m betragen. Bei dieser Entwicklungslänge würden die Rampen im Bereich der durch Lichtsignalanlagen ausgestatteten Kreuzung B8/Manforter Straße enden.
Aus den genannten Gründen halten es die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) nicht mehr für sinnvoll, die Brücke zu sanieren und schlagen einen Rückbau vor. In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtplanung (FB 61) soll untersucht werden, ob in der näheren Umgebung der vorhandenen Brücke ein neues, sinnvolles und barrierefreies Brückenbauwerk errichtet werden kann.
2. Planung:
Die TBL haben für einen möglichen Rückbau eine Machbarkeitsstudie, inkl. statischer Untersuchung, in Auftrag gegeben. Darin wird vorgeschlagen, zunächst die Treppenanlagen zu entfernen. Im Anschluss kann der Überbau herausgehoben werden. Dabei werden ein Mobilkran und ein Sattelzug auf der Fahrbahn aufgestellt. Der Überbau kann dann direkt auf den Sattelzug verladen und abtransportiert werden. Danach erfolgt der Ausbau der Stützen und der Fundamente. Im Nachgang werden die Grünflächen rekultiviert.
Der Rückbau des Brückenbauwerks ist für 2025 geplant. Die Arbeiten an den Treppenanlagen, den Stützen und den Fundamenten können unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Das Ausheben des Überbaus kann nur während einer Vollsperrung der B8 erfolgen. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, soll dieses in mehreren Nächten an einem Wochenende stattfinden.
4. Finanzierung:
Die Projektkosten
belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 143.000 €, die sich wie folgt aufteilen
(ca.-Kosten brutto):
-
Baustelleneinrichtung: |
20.000 € |
- Kran: |
5.000 € |
-
Sicherungseinrichtung: |
20.000 € |
- Demontage |
55.000 € |
- Baunebenkosten
(Honorare Ing. Büros und TBL): |
10.000 € |
- Zwischensumme: |
110.000 € |
- Mittelreserven (ca. 10 %): |
12.000 € |
- Mehrwertsteuer (ca.
19 %): |
21.000 € |
|
|
- Projektkosten gesamt
(gerundet): |
143.000 € |
Für die
ursprüngliche Sanierung des Bauwerks wurden Rückstellungen für die unterlassenen
Instandhaltungen in Höhe von 250.000 € gebildet. Nach einer positiven
Beschlussfassung wird diese zum Jahresabschluss ertragswirksam aufgelöst. Die
zuvor genannten Mittel werden durch Veränderungen in den Projektabläufen
anderer konsumtiver Instandsetzungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken aus dem
gleichen Teilhaushalt (PN1205, Sachkonto 523200, Innenauftrag 660012050203)
bereitgestellt.
Der Beschluss soll
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025 erfolgen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN1205
Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahme: 150.000 € €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN1205
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 38.000 € einmalig, Abschreibung Restbuchwert €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |