- Verfahren bei Werbung für allgemeine politische Wahlen
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen
beschließt die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Neufassung der Richtlinie
zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreieckständern konkretisiert grundsätzlich die Regelungen der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen“ (Sondernutzungssatzung) und stellt Rahmenbedingungen für diesbezügliche Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum auf. Diese Richtlinie gibt u. a. die Regeln für Wahlplakatierungen im Zuge von Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen vor. Anpassungsbedarfe werden regelmäßig in Austauschrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik besprochen und diskutiert.
Angesichts des anstehenden Wahljahres 2025 (mit kurz aufeinanderfolgenden Wahlen) soll dem Wunsch der politischen Vertreterinnen und Vertretern Rechnung getragen werden, dass die Parteien an einem Standort ausnahmsweise mit 2 Wahlplakaten (doppelseitig) plakatieren dürfen. Eine entsprechende Anpassung wurde in der Richtlinie vorgenommen sowie generelle redaktionelle Änderungen. Ebenso wurden Hinweise zu der Verfahrensweise bei der Beantragung von Großwahlplakaten aufgenommen.
Zur Verdeutlichung der Änderungen ist die Richtlinie im Änderungsmodus als Anlage 2 beigefügt, in welcher die Anpassungen separat gekennzeichnet sind. Aufgrund der verschiedenen Änderungen wird die Richtlinie bei Beschlussfassung in der beigefügten Neufassung nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zum 01.01.2025 gelten und die bisherige Richtlinie vom 01.04.2021 tritt außer Kraft.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |