Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, unter Bezugnahme auf den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Anhangs sowie des Lageberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu erteilen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, die nachfolgenden Beschlüsse der Ziffern 2. und 3. zu fassen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stellt durch Beschluss nach § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest und beschließt gleichzeitig, den Überschuss in Höhe von 10.476.798,66 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 96 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Die Beschlussfassung zu Ziffer 1. durch den Rechnungsprüfungsausschuss basiert auf der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).
Kenntnis genommen: Kenntnis genommen:
gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
Oberbürgermeister Leiter des Fachbereichs
Richrath Rechnungsprüfung und Beratung
Krämer
Die Beschlussfassung über die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses zum 31.12.2023 (Ziffer 2.) trifft der Rat der Stadt Leverkusen nach der Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
gezeichnet: gezeichnet:
Richrath Molitor
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Leverkusen. Er bedient sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese hat den Jahresabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Lagebericht wurde von ihr darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Leverkusen gibt. Dies betrifft auch die Frage, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Die Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht erstellt und den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks erteilt. Zu Einzelheiten des Prüfungsablaufs und -ergebnisses wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Prüfbericht der Rechnungsprüfung zugrunde. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollständig zu übernehmen und diese zum eigenen Schlussbericht und Bestätigungsvermerk zu erklären.
Über das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk ist der Rat der Stadt Leverkusen zu unterrichten. Dieser
hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss
festzustellen; zugleich ist über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu
entscheiden. Da sich aus der Jahresabschlussprüfung keine Gründe ergeben, die
gegen eine vorbehaltlose Entlastung sprechen, empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.
Der Rat der Stadt Leverkusen entscheidet zudem über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Vorlage zur Beratung und Entscheidung den politischen Gremien noch im laufenden Sitzungsturnus vorlegen zu können, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.