Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Vorlage
2024/3050
Aktenzeichen
20-21-2023-kra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, unter Bezugnahme auf den Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Anhangs sowie des Lageberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 102 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu erteilen. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, die nachfolgenden Beschlüsse der Ziffern 2. und 3. zu fassen.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt durch Beschluss nach § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschluss zum 31.12.2023 fest und beschließt gleichzeitig, den Überschuss in Höhe von 10.476.798,66 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister gemäß § 96 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.

 

Die Beschlussfassung zu Ziffer 1. durch den Rechnungsprüfungsausschuss basiert auf der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).

 

Kenntnis genommen:                                        Kenntnis genommen:

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                            gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Oberbürgermeister                                            Leiter des Fachbereichs

Richrath                                                               Rechnungsprüfung und Beratung

                                                                              Krämer

 

Die Beschlussfassung über die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses zum 31.12.2023 (Ziffer 2.) trifft der Rat der Stadt Leverkusen nach der Vorberatung durch den Finanz- und Digitalisierungsausschuss.

 

gezeichnet:                                                         gezeichnet:

Richrath                                                               Molitor


Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Leverkusen. Er bedient sich hierzu der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese hat den Jahresabschluss dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt. Der Lagebericht wurde von ihr darauf geprüft, ob er den gesetzlichen Vorschriften entspricht, mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Leverkusen gibt. Dies betrifft auch die Frage, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Die Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Bericht erstellt und den gesetzlich geforderten Schlussvermerk in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks erteilt. Zu Einzelheiten des Prüfungsablaufs und -ergebnisses wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Prüfbericht der Rechnungsprüfung zugrunde. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vollständig zu übernehmen und diese zum eigenen Schlussbericht und Bestätigungsvermerk zu erklären.

 

Über das Prüfungsergebnis und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ist der Rat der Stadt Leverkusen zu unterrichten. Dieser hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen; zugleich ist über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. Da sich aus der Jahresabschlussprüfung keine Gründe ergeben, die gegen eine vorbehaltlose Entlastung sprechen, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss eine entsprechende Beschlussfassung.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen entscheidet zudem über die Verwendung des erzielten Jahresüberschusses. Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Vorlage zur Beratung und Entscheidung den politischen Gremien noch im laufenden Sitzungsturnus vorlegen zu können, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.