Betreff
Beschluss über die Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung
Vorlage
2024/3059
Aktenzeichen
PRÄV-ar
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NRW) anerkannten institutionellen Einrichtungen der Familienbildung mit konkreten Maßnahmen im Sinne der Richtlinienförderung laut Artikel 3 des Runderlasses des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23.11.2023 in die Jugendhilfeplanung eingebunden und die Angebote abgestimmt werden. Hierüber ist der jeweiligen nach dem WbG NRW anerkannten Einrichtung der Familienbildung eine Bestätigung auszustellen.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

Sachverhalt:

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und der Erweiterung des § 16 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) ergibt sich eine verstärkte Grundlage für eine kooperative Zusammenarbeit von Kommunen und Familienbildung. Die Familienbildung ist „nah dran“ an Familien. Sie arbeitet in Gruppensettings und fördert die Netzwerkbildung von Familien untereinander. Sie stärkt die Ressourcen und Kompetenzen von Familienmitgliedern, insbesondere stärkt sie die Erziehungskompetenz. Eltern nehmen eigeninitiativ und hoch motiviert an den Angeboten teil. Familienbildung wirkt präventiv.

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 23.11.2023) gewährt das Land u. a. eine Zuwendung für Eltern-Kind-Maßnahmen für Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung durch nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NRW) anerkannte Einrichtungen der Familienbildung. Laut Zuwendungsrichtlinie sollen durch niedrigschwellige Maßnahmen die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern gestärkt und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien unterstützt werden. Für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung sollen die geförderten Maßnahmen Eltern und Kindern einen geschützten Raum für familiäres Miteinander bieten und das Ankommen in der neuen sozialen Umgebung erleichtern.

Gefördert werden nicht gedeckte Ausgaben der anerkannten Einrichtungen der Familienbildung für die Durchführung beitragsfreier Kurse und offener Treffs, beziehungsweise Maßnahmen zur Teilnahme von Personen aus Familien in besonderen familiären Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass bei der erstmaligen Beantragung der Trägerin/des Trägers, der nach dem WbG NRW anerkannten, institutionellen Familienbildungseinrichtung ein Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Stadt Leverkusen über die Einbindung in die örtliche Jugendhilfeplanung beizubringen ist. In den Folgejahren ist von der Trägerin bzw. vom Träger zu bestätigen, dass der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses weiterhin gültig ist.

Für die konkret geplante Maßnahme muss das zuständige Jugendamt zudem bestätigen, dass eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgt. Nach Ablauf von drei Jahren, beziehungsweise bei einer Änderung der Maßnahme, ist eine erneute Bescheinigung des Jugendamtes (des Fachbereichs Kinder und Jugend (FB 51) in Leverkusen) bzw. ein erneuter Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Stadt Leverkusen erforderlich.

Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) beabsichtigt, in diesem Sinn mit den anerkannten Familienbildungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu kooperieren und Maßnahmen der Familienbildung im Sinn der oben genannten Richtlinie mit der Jugendhilfeplanung abzustimmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein