Betreff
Kostenerhöhung der Umgestaltung des Hafenplatzes in Leverkusen-Hitdorf
Vorlage
2024/3065
Aktenzeichen
TBL-694-ER
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 600.000 € zu (siehe Begründung). Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Molitor                                   Deppe

 


Begründung:

 

Die Umgestaltung des Hafenplatzes in Leverkusen-Hitdorf ist ein Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Hitdorf. Der Beschluss zur Planung und der Baubeschluss wurden von der zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 11.12.2017 gefasst (Vorlage Nr. 2017/2007). Die voraussichtlichen Baukosten wurden seinerzeit mit ca. 608.000 € brutto, zzgl. Baunebenkosten, angegeben. Sie wurden auf der Grundlage einer Entwurfsplanung ermittelt.

 

In der Zwischenzeit musste der Haushaltsansatz auf der Finanzstelle 66611205021099 „Planungs- und Baukosten Aufwertung öffentlicher Raum, Plätze und Hafen“, über die auch das Projekt „Kirmesplatz“ finanziert worden ist, im Rahmen der Haushaltsanmeldungen mehrmals erhöht werden. Hierüber wurde zusätzlich im Rahmen der Beschlusskontrolle in den Mitteilungen z. d. A.: Rat Nr. 6 vom 12.07.2018, Nr. 1 vom 21.01.2021 sowie Nr. 1 vom 03.02.2022 berichtet. Als Gründe für die Erhöhung wurden die Fortschreibung der Planung sowie die in der Vergangenheit stark gestiegenen Preise bei der Materialbeschaffung und bei der Entsorgung angeführt (Stichworte Corona-Krise und Ukraine-Krieg).

 

Zu Beginn des Jahres haben die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) eine erste Ausschreibung zur Umgestaltung des Hafenplatzes veröffentlicht. Die anschließende Submission brachte kein wirtschaftliches Ergebnis. Daraufhin wurden die Ausschreibungsunterlagen auf mögliche Einsparpotenziale hin überprüft mit dem Ergebnis, dass u. a. die Fläche, die ursprünglich in Beton hergestellt werden sollte, nun einen Belag aus farbigem Asphalt mit hellgrauer Einfärbung erhalten soll. Der gestalterische Charakter der Fläche ändert sich somit nicht.

 

Vor der erneuten Veröffentlichung der Ausschreibung wurde der Kostenanschlag überarbeitet und auf ca. 1,8 Mio. € festgesetzt. Das zweite Ausschreibungsverfahren war insofern nur bedingt erfolgreich, als dass entgegen den Erwartungen keine Angebote unterhalb der geschätzten Kosten eingegangen sind. Das günstigste Angebot liegt knapp über diesen Kosten. Die Beauftragung kann unter dem Vorbehalt erfolgen, dass mit dem Beschluss dieser Vorlage zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

 

Die finanzielle Situation stellt sich wie folgt dar (alle Kosten sind ca.-Angaben):

 

Auftrag Tiefbau:                   1.835.000 €

Geländer Kaimauer:                150.000 €

Auftrag EVL (Energie-

versorgung Leverkusen

GmbH & Co KG)                       10.000 €

Honorar TBL:                             55.000 €

Summe:                                 2.050.000 €

 

abzgl. freie Haus-

haltsmittel:                             1.785.000, €

Differenz:                                  265.000 €

 

Die TBL empfehlen die Bereitstellung von insgesamt 600.000 €, um die Differenz von ca. 265.000 € auszugleichen und um im Bedarfsfall über zusätzliche Mittelreserven verfügen und eine erneute Vorlage vermeiden zu können. Die erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von 600.000 € stehen auf der Finanzstelle 66511205021116, Finanzposition 783200, Unterführung B8 Küppersteg, im investiven Teil des städtischen Haushalts zur Verfügung.

 

Hinweis: Das Projekt wurde 2021 mit aktualisierter Kostenschätzung zur Förderung beantragt und eine Zuschussbewilligung in Höhe von ca. 1,35 Mio. € (davon anteilige Baukosten i. H. v. ca. 1,05 Mio. €). Das InHK Hitdorf ist jedoch nach Aussage des Fördermittelgebers ausfinanziert, sodass eine Förderung der Mehrkosten nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66611205021099 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.785.000 €.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm: InHK Hitdorf

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 1.050.000 €.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 66511205021116

 in Höhe von 600.000 €.

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: rd. 59.600 €

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): rd. 26.000 €

Produkt: 660012050201 Sachkonto 416100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen Detailabstimmungen konnten jetzt erst final erfolgen. Damit eine Beschlussfassung im November-/Dezemberturnus erreicht werden kann, wird die Vorlage von der Verwaltung noch zum Nachtragstermin vorgelegt.