Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der
Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 600.000 € zu (siehe
Begründung). Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt überplanmäßig zur
Verfügung gestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Deppe
Begründung:
Die Umgestaltung des Hafenplatzes in
Leverkusen-Hitdorf ist ein Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK)
Hitdorf. Der Beschluss zur Planung und der Baubeschluss wurden von der
zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 11.12.2017 gefasst
(Vorlage Nr. 2017/2007). Die voraussichtlichen Baukosten wurden seinerzeit mit
ca. 608.000 € brutto, zzgl. Baunebenkosten, angegeben. Sie wurden auf der
Grundlage einer Entwurfsplanung ermittelt.
In der Zwischenzeit musste der
Haushaltsansatz auf der Finanzstelle 66611205021099 „Planungs- und Baukosten
Aufwertung öffentlicher Raum, Plätze und Hafen“, über die auch das Projekt „Kirmesplatz“
finanziert worden ist, im Rahmen der Haushaltsanmeldungen mehrmals erhöht
werden. Hierüber wurde zusätzlich im Rahmen der Beschlusskontrolle in den
Mitteilungen z. d. A.: Rat Nr. 6 vom 12.07.2018, Nr. 1 vom 21.01.2021 sowie Nr.
1 vom 03.02.2022 berichtet. Als Gründe für die Erhöhung wurden die
Fortschreibung der Planung sowie die in der Vergangenheit stark gestiegenen
Preise bei der Materialbeschaffung und bei der Entsorgung angeführt (Stichworte
Corona-Krise und Ukraine-Krieg).
Zu Beginn des Jahres haben die Technischen
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) eine erste Ausschreibung zur
Umgestaltung des Hafenplatzes veröffentlicht. Die anschließende Submission
brachte kein wirtschaftliches Ergebnis. Daraufhin wurden die
Ausschreibungsunterlagen auf mögliche Einsparpotenziale hin überprüft mit dem
Ergebnis, dass u. a. die Fläche, die ursprünglich in Beton hergestellt werden
sollte, nun einen Belag aus farbigem Asphalt mit hellgrauer Einfärbung erhalten
soll. Der gestalterische Charakter der Fläche ändert sich somit nicht.
Vor der erneuten Veröffentlichung der
Ausschreibung wurde der Kostenanschlag überarbeitet und auf ca. 1,8 Mio. €
festgesetzt. Das zweite Ausschreibungsverfahren war insofern nur bedingt
erfolgreich, als dass entgegen den Erwartungen keine Angebote unterhalb der
geschätzten Kosten eingegangen sind. Das günstigste Angebot liegt knapp über
diesen Kosten. Die Beauftragung kann unter dem Vorbehalt erfolgen, dass mit dem
Beschluss dieser Vorlage zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Die finanzielle Situation stellt sich wie
folgt dar (alle Kosten sind ca.-Angaben):
Auftrag Tiefbau: 1.835.000 €
Geländer Kaimauer: 150.000 €
Auftrag EVL (Energie-
versorgung Leverkusen
GmbH & Co KG)
10.000 €
Honorar TBL: 55.000 €
Summe: 2.050.000 €
abzgl. freie Haus-
haltsmittel: 1.785.000, €
Differenz: 265.000 €
Die TBL empfehlen die Bereitstellung von
insgesamt 600.000 €, um die Differenz von ca. 265.000 € auszugleichen
und um im Bedarfsfall über zusätzliche Mittelreserven verfügen und eine erneute
Vorlage vermeiden zu können. Die erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von
600.000 € stehen auf der Finanzstelle 66511205021116, Finanzposition
783200, Unterführung B8 Küppersteg, im investiven Teil des städtischen Haushalts
zur Verfügung.
Hinweis: Das Projekt wurde 2021 mit
aktualisierter Kostenschätzung zur Förderung beantragt und eine
Zuschussbewilligung in Höhe von ca. 1,35 Mio. € (davon anteilige Baukosten i.
H. v. ca. 1,05 Mio. €). Das InHK Hitdorf ist jedoch nach Aussage des Fördermittelgebers
ausfinanziert, sodass eine Förderung der Mehrkosten nicht in Aussicht gestellt
werden kann.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66611205021099 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.785.000 €.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: InHK Hitdorf
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 1.050.000 €.
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 66511205021116
in
Höhe von 600.000 €.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: rd. 59.600 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2026
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): rd. 26.000 €
Produkt: 660012050201 Sachkonto 416100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die zur Erstellung der Vorlage notwendigen Detailabstimmungen konnten jetzt erst final erfolgen. Damit eine Beschlussfassung im November-/Dezemberturnus erreicht werden kann, wird die Vorlage von der Verwaltung noch zum Nachtragstermin vorgelegt.