Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass die vom Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) für den Zeitraum der Spielzeiten 2025/2026 sowie 2026/2027 angebotenen Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie Kinderkonzerte weiterhin kostenfrei für Schulen und Kindergärten angeboten werden. Die Stadt Leverkusen führt damit das seit der Spielzeit 2023/2024 umgesetzte Projekt fort (siehe Vorlage Nr. 2022/1971).
2. Für den Besuch der Vorstellungen organisieren die Schulen und Kindertagesstätten ihre Anreise selbst. Erstattet werden können bevorzugt die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit einer entsprechenden Begründung, aber auch die Kosten von Busanmietungen nach vorheriger Prüfung und Genehmigung durch den Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18). Hierzu ist ein formloser Antrag mit einem offiziellen Angebot eines Busunternehmens an den Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
In den Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 wurden erstmals in Leverkusen Theater- und Konzertaufführungen vormittags für Schulen und Kindergärten kostenlos angeboten. Das Angebot wurde von den Einrichtungen in einigen Fällen sogar mehr angenommen, als es Platzkapazität in den Vorstellungen gab. Kindergärten und Schulen sind die aktivsten und größten Multiplikatoren, um Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Kultur-Programm, in diesem Fall am Theater- und Konzert-Programm, zu ermöglichen. Das städtische Kulturprogramm bietet in jeder Saison ca. 20 Kinder-/Jugendtheatervorstellungen und zwei bis drei Kinderkonzerte für Kindergärten/Schulen an. In der Vergangenheit wurde jedoch aus den Schulen und Kindergärten gespiegelt, dass selbst niedrige Eintrittspreise in zahlreichen Fällen ein Problem darstellen.
Um die kulturelle Teilhabe für Kinder und Jugendliche, ihre kulturelle und ästhetische Bildung, auch weiterhin in höchstem Maße zu gewährleisten, sollten in den Spielzeiten 2025/2026 und 2026/2027 die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte (vormittags, sowohl im Großen Saal als auch im Studio oder anderen kleineren Spielorten) kostenfrei angeboten werden.
Die Stadt Leverkusen leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung des im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) verankerten Auftrags der kulturellen Institutionen als zentrale Bildungseinrichtungen, die in Zusammenarbeit mit Schulen und mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für alle zugängliche Angebote kultureller Bildung ermöglichen und dazu beitragen sollen, gleichwertige Lebensverhältnisse im Land und in den Gemeinden herzustellen und nach innen und außen sichtbar zu machen. Zudem könnten mit dem Projekt auch die landespolitischen kulturellen Ansätze des Zukunftsvertrages für Nordrhein-Westfalen, der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2022, aufgegriffen werden.
Die organisatorische Abwicklung hat sich in den letzten beiden Spielzeiten bewährt. Die Schulen und Kindertagesstätten bestellen Karten für die Vorstellungen im Kartenbüro, um das Platzkontingent nachzuvollziehen und eine Überbelegung der Veranstaltungsstätte vermeiden zu können. Die Schulen und Kindertagesstätten organisieren hierbei ihre Anreise selbst. Für die teilnehmenden Schulen und Kindertagestätten erstattet der Fachbereich Kultur und Stadtmarketing (FB 18) die Kosten für den ÖPNV und mit entsprechender Begründung die Kosten für eine Busanmietung. Hierfür ist im Vorfeld schriftlich ein Angebot eines Busunternehmens sowie eine kurze Begründung der Notwendigkeit einer Busanmietung vorzulegen. Die Transferkosten wurden zuvor auch von der KulturStadtLev (KSL) für die in Rede stehenden Vorstellungen übernommen.
Der Gesamt-Aufwand für die Kinder- und Jugendtheatervorstellungen sowie die Kinderkonzerte bleibt bestehen. Ebenso würde wie in den vergangenen Jahren eine Förderung in Höhe von ca. 10.000 Euro beim Kultursekretariat NRW Gütersloh beantragt. Erlöse aus den Kartenverkäufen in geschätzter Höhe von 15.000 Euro fielen hingegen weg, bzw. müssten weiterhin als Mindereinnahmen verbucht werden.
Das Projekt wurde für die Spielzeiten 2023/2024 und anteilig 2024/2025 evaluiert: In der Einführungssaison 2023/2024 wurde bei den Schul- und Kindergarten-Vorstellungen mit 3.083 jungen Zuschauer*innen bereits eine Platzauslastung von knapp 95 % erreicht.
In der Saison 2024/2025 gibt es aktuell mit 4.170 Zuschauer*innen bereits eine Platzauslastung von 98 %. Von mehreren Schulen/Kindergärten gab es die Rückmeldung, dass ohne das kostenlose Angebot der Besuch nicht möglich gewesen wäre.
Gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) obliegt die Entscheidungsbefugnis über die hier dargestellte Veränderung der Entgelte dem Rat der Stadt Leverkusen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN 0414, Sachkonto: 441900
Aufwendungen für die Maßnahme:
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm: Kultursekretariat NRW
Gütersloh, Kinder- u. Jugendtheater, Ratsbeschluss
vom 13.02.2023 zur Vorlage Nr. 2022/1971, Beantragte
Förderhöhe: 10.000 €, Mindereinnahmen von ca. 15.000 € pro Spielzeit
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Nach internen Abstimmungsbedarfen ist es nun möglich, die Vorlage noch zum Nachtragstermin den politischen Gremien zur Beratung bzw. Entscheidung vorzulegen, damit ein Beschluss im letzten Turnus dieses Jahres noch möglich ist.