- Kulturförderung 1. Halbjahr 2025
Beschlussentwurf:
Im ersten Halbjahr 2025 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Kulturausschusses und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III fallen, gewährt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Am 08.10.2024 befand die Jury über 25 Anträge. Die Beschlussfähigkeit der Jury wurde durch die Teilnahme aller drei Jurymitglieder sichergestellt. Anwesend waren die folgenden Jurymitglieder:
Petra Clemens,
Hochschuldozentin und Künstlerische Leiterin
Junges Theater Leverkusen,
Opladen,
Engelbert Schmitz,
Büroleiter des Landrates,
Bergheim, Rhein-Erft-Kreis,
Johannes Garbe,
Konzertveranstalter aus Leverkusen,
Opladen.
Der Vorschlag über die Verteilung der Gelder wurde auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Richtlinien vom 11.12.2023 erstellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 180004140101 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: 39.392,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Auf der o. g. Kontierung stehen 203.100 € dem FB 18 zur Verfügung. Ob diese Mittel für alle vom FB 18 geplanten Maßnahmen auskömmlich sind, kann seitens des FB 20 nicht bewertet werden und obliegt einzig dem FB 18 im Rahmen seiner Budgethoheit.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine Beschlussfassung noch im laufenden und damit letzten Turnus in 2024 erreicht werden kann, reicht die Verwaltung die Vorlage noch zum Nachtragstermin ein. Vorab waren noch interne Abstimmungen vorzunehmen.