Beschlussentwurf:
1.
Der
Wirtschaftsplan 2025 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark
Leverkusen" (SPL) wird wie folgt festgestellt:
1a.
Im
Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: |
11.274.000 € |
Aufwand |
14.794.000 € |
1b.
Im
Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: |
631.000 € |
Ausgaben: |
631.000 € |
1c.
Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
1d.
Die
Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
1e.
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2025 wird auf
20.000.000 € festgelegt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
1. Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen
Der Sportpark
Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter
entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt
Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als
ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von
der Betriebsleiterin selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihr die
laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals,
die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von
Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und
Werkverträgen.
Der SPL hat die
Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende
Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit-
und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei
Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen
und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die Bürgerinnen und
Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld
effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.
2. Die
Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr
1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2025 des SPL besteht aus
der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im
Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung
von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des
Personalbedarfes in der Stellenübersicht.
Das Wirtschaftsjahr 2024 ist auch weiterhin
geprägt durch enorme Kosten- und Tarifsteigerungen (Energie- und
Personalkosten). Zum jetzigen Zeitpunkt geht der SPL davon aus, dass sich die
Kostensteigerungen auf das Wirtschaftsjahr 2025 auch weiterhin auswirken
werden. Aus diesem Grund wird der
Wirtschaftsplan sehr vorsichtig und konservativ aufgestellt, trotzdem sind
Unsicherheiten in der Planung nicht auszuschließen.
3. Finanzierung
des SPL
Mit dem Betrieb
der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten
Drittmitteln ist der SPL zunächst von einem Ertrag von ca. 4,2 Mio. € im
Wirtschaftsjahr 2024 ausgegangen. Prognostisch wird ein betrieblicher Ertrag
von ca. 4,4 Mio. € erreicht werden. Dem steht ein betrieblicher Aufwand
von ca. 13,4 Mio. €
(Prognose 13,4 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2024 gegenüber. Im Regelfall wird der
überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden
Entgelten/Preisen angeboten. Der SPL hat auch im Wirtschaftsjahr 2024 rund
692.000 € (Prognose 692.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt.
Der SPL ist mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer,
nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune
oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung
des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG
(EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung
Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG samt
Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2024 auf ca. 5,885 Mio. €.
Der SPL erwartet
auch im Wirtschaftsjahr 2025 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren in Höhe
von 5,7 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb
gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung
stehenden Finanzmitteln werden in 2025 als Sportfördermittel rund 692.000 € zur
Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und
des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.
Der Sportpark
Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der
Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier
in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.
Seit dem
Wirtschaftsjahr 2018 erhält der SPL, abgesehen von den „Corona-Zuschüssen“ für
2020 bis 2023 und vom „Ukraine-Zuschuss“ in 2022 und 2023, erst einmal bis auf
weiteres keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung mehr. Dies wird, wenn
nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.
4.
Ergebnisprognose 2024
Das Geschäftsjahr
2024 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von
ca. 2,859 Mio. € nach GuV ab. Dieses Ergebnis wird maßgeblich beeinflusst durch
die Kostensteigerungen bei Material, Energie und Personal. Weitere bedeutsame
Einflussfaktoren ist die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus
Wertpapieren.
Der
Kapitalbedarf des SPL, ermittelt aus dem operativen Ergebnis ohne
Abschreibungen, zuzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten,
abzüglich des Zinsaufwandes und der Tilgung sowie der sonstigen Steuern, ohne
Berücksichtigung von Beteiligungserträgen und Steuern von Einkommen und Ertrag,
liegt nach dieser aktuellen Prognose bei 7,32 Mio. € und damit über den vom Rat
der Stadt Leverkusen beschlossenen Zuschussdeckel auf der Grundlage des
Kapitalbedarfes von 5.700.000 €. Selbst ohne die Auswirkungen der
Corona-Pandemie wird der v. g. beschlossene Zuschussdeckel seit 2021
überschritten. Damit ist davon auszugehen, dass die vom Rat in 2011
beschlossene Zuschussdeckelung auch in den Folgejahren nicht mehr zu halten
ist.
Im Übrigen wird
auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2025, Kapitel 1, Seite 1 ff.
verwiesen.
5. Erfolgsplan
2025
(siehe hierzu
auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 15 ff.)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen
Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen aufgrund der
Kostensteigerungen in 2025 zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich
sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand
(hoher Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand, Hygieneaufwand) sowie bei den
Personalkosten (Tarifsteigerungen), angemessen berücksichtigt. Die
Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend,
hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe
Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren
Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere
Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die
Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten,
sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen
Veranstaltungen einzuschränken. Insbesondere nach den enormen Einschränkungen
durch die Corona-Pandemie ist es umso wichtiger die Grundversorgung der
Leverkusener Bürgerinnen und Bürger weiter vorzuhalten und grundsätzlich nicht
einzuschränken.
Dennoch wird der
SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in
den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in
den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.
Weiterhin werden
die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter
Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2025 wird auch
durch die fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.
6. Vermögensplan
2025
(siehe hierzu
auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 29 ff.
Im
Wirtschaftsjahr 2025 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in
Höhe von 550.000 € fest verplant.
Die restlichen 81.000 € werden als Puffer für unvorhersehbare Ereignisse und
für derzeit noch nicht fix planbare Maßnahmen bzw. für Mehrkosten angesetzt.
Für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen werden die Mittel der
„Sportpauschale des Landes NRW“ eingesetzt.
Für die Sanierung
und Modernisierung des Hallenbads Bergisch Neukirchen hat sich der SPL an dem
Programmaufruf des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur 2022“ beteiligt und eine Förderzusage am 07.08.2023
erhalten.
Der Eigenanteil
für diese Maßnahme wird kreditfinanziert, so dass im Wirtschaftsplan 2025 die
Aufnahme des Kredites vorgesehen ist. (siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel
3, Seite 31 ff.)
Zusätzlich sind
investive Maßnahmen für das Projekt „Dreifach-Sporthalle für die Sportschule
NRW, Landrat-Lucas-Gymnasium“ vorgesehen. Auf die weiteren Erläuterungen wird
im Wirtschaftsplan 2025, Kapitel 1, Seite 10 ff. sowie Kapitel 3, Seite 29 ff.
verwiesen.
7. Mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2025
(siehe hierzu
auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 39 ff.)
Der SPL hat eine
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der
mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig
anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen
Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes
werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung
durch die Kernverwaltung (abgesehen von den Corona und Ukraine-Zuschüssen für
2020 - 2023) auswirken.
Neben dem
Eigenkapitalverzehr fehlen dem SPL liquide Mittel, die derzeit durch höhere
Kassenkredite aufgefangen werden.
8.
Stellenübersicht 2025
(siehe hierzu
auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 50 ff.)
In der
Stellenübersicht für die Beschäftigten des SPL wird im Stellensoll 2025 eine
Gesamtzahl von 80,1 und im Stellensoll 2024 eine Gesamtzahl von 78,1
ausgewiesen. Diese Veränderung ergeben sich durch die Einrichtung von
zusätzlichen Stellen in der Abteilung Bäderbetriebe, in der technischen
Abteilung sowie im Bereich Personal.
9.
Sportfördermittel
Aus den dem SPL
zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder
Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 692.000 € verausgabt. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage des SPL,
ist es dem SPL weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die
Förderung des SportBund Leverkusen e. V. dauerhaft auf dem heutigen Niveau
sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken,
die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche,
stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit
wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des
ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen
ausgebaut.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage wird zum Nachtragstermin in den Turnus eingebracht, um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus dieses Jahres zu erhalten.