Betreff
Wirtschaftsplan 2025 des Sportpark Leverkusen
Vorlage
2024/3077
Aktenzeichen
IV/SPL-sr-scho-tB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Wirtschaftsplan 2025 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen" (SPL) wird wie folgt festgestellt:

 

1a.     Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

Erträge:

11.274.000 €

Aufwand

14.794.000 €

 

1b.     Im Vermögensplan werden festgesetzt:

Einnahmen:

631.000 €

Ausgaben:

631.000 €

 

1c.     Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

1d.     Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

1e.     Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2025 wird auf
20.000.000 € festgelegt.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                            Molitor                                               Adomat

 


Begründung:

 

1. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen

 

Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der Bestimmungen der Satzung der Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.

 

Der SPL wird von der Betriebsleiterin selbstständig geleitet, insbesondere obliegt ihr die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.

 

Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten, sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die Bürgerinnen und Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.

 

2. Die Wirtschaftsplanung des SPL

 

Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der Wirtschaftsplan 2025 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose des Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.

 

Das Wirtschaftsjahr 2024 ist auch weiterhin geprägt durch enorme Kosten- und Tarifsteigerungen (Energie- und Personalkosten). Zum jetzigen Zeitpunkt geht der SPL davon aus, dass sich die Kostensteigerungen auf das Wirtschaftsjahr 2025 auch weiterhin auswirken werden. Aus diesem Grund wird der Wirtschaftsplan sehr vorsichtig und konservativ aufgestellt, trotzdem sind Unsicherheiten in der Planung nicht auszuschließen.

 

3. Finanzierung des SPL

 

Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen und den akquirierten Drittmitteln ist der SPL zunächst von einem Ertrag von ca. 4,2 Mio. € im Wirtschaftsjahr 2024 ausgegangen. Prognostisch wird ein betrieblicher Ertrag von ca. 4,4 Mio. € erreicht werden. Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 13,4 Mio.  (Prognose 13,4 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2024 gegenüber. Im Regelfall wird der überwiegende Teil der Dienstleistungen des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten. Der SPL hat auch im Wirtschaftsjahr 2024 rund 692.000 € (Prognose 692.000 €) an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt. Der SPL ist mit seinem heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.

 

Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (IVL) und die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2024 auf ca. 5,885 Mio. €.

 

Der SPL erwartet auch im Wirtschaftsjahr 2025 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren in Höhe von 5,7 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden in 2025 als Sportfördermittel rund 692.000 € zur Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.

 

Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.

 

Seit dem Wirtschaftsjahr 2018 erhält der SPL, abgesehen von den „Corona-Zuschüssen“ für 2020 bis 2023 und vom „Ukraine-Zuschuss“ in 2022 und 2023, erst einmal bis auf weiteres keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung mehr. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des Eigenkapitals führen.

 

4. Ergebnisprognose 2024

 

Das Geschäftsjahr 2024 schließt nach der aktuellen Prognose voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 2,859 Mio. € nach GuV ab. Dieses Ergebnis wird maßgeblich beeinflusst durch die Kostensteigerungen bei Material, Energie und Personal. Weitere bedeutsame Einflussfaktoren ist die Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren.

 

Der Kapitalbedarf des SPL, ermittelt aus dem operativen Ergebnis ohne Abschreibungen, zuzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, abzüglich des Zinsaufwandes und der Tilgung sowie der sonstigen Steuern, ohne Berücksichtigung von Beteiligungserträgen und Steuern von Einkommen und Ertrag, liegt nach dieser aktuellen Prognose bei 7,32 Mio. € und damit über den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Zuschussdeckel auf der Grundlage des Kapitalbedarfes von 5.700.000 €. Selbst ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der v. g. beschlossene Zuschussdeckel seit 2021 überschritten. Damit ist davon auszugehen, dass die vom Rat in 2011 beschlossene Zuschussdeckelung auch in den Folgejahren nicht mehr zu halten ist.

 

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplan 2025, Kapitel 1, Seite 1 ff. verwiesen.

 

5. Erfolgsplan 2025

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 15 ff.)

 

Der SPL legt den zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen aufgrund der Kostensteigerungen in 2025 zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (hoher Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand, Hygieneaufwand) sowie bei den Personalkosten (Tarifsteigerungen), angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.

Weitere Einschnitte in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Insbesondere nach den enormen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist es umso wichtiger die Grundversorgung der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger weiter vorzuhalten und grundsätzlich nicht einzuschränken.

Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren.

 

Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2025 wird auch durch die fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.

 

6. Vermögensplan 2025

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 29 ff.

 

Im Wirtschaftsjahr 2025 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen in Höhe von 550.000 € fest verplant. Die restlichen 81.000 € werden als Puffer für unvorhersehbare Ereignisse und für derzeit noch nicht fix planbare Maßnahmen bzw. für Mehrkosten angesetzt. Für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen werden die Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ eingesetzt.

 

Für die Sanierung und Modernisierung des Hallenbads Bergisch Neukirchen hat sich der SPL an dem Programmaufruf des Bundes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2022“ beteiligt und eine Förderzusage am 07.08.2023 erhalten.

Der Eigenanteil für diese Maßnahme wird kreditfinanziert, so dass im Wirtschaftsplan 2025 die Aufnahme des Kredites vorgesehen ist. (siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 31 ff.)

 

Zusätzlich sind investive Maßnahmen für das Projekt „Dreifach-Sporthalle für die Sportschule NRW, Landrat-Lucas-Gymnasium“ vorgesehen. Auf die weiteren Erläuterungen wird im Wirtschaftsplan 2025, Kapitel 1, Seite 10 ff. sowie Kapitel 3, Seite 29 ff. verwiesen.

 

7. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2025

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 39 ff.)

 

Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung (abgesehen von den Corona und Ukraine-Zuschüssen für 2020 - 2023) auswirken.

 

Neben dem Eigenkapitalverzehr fehlen dem SPL liquide Mittel, die derzeit durch höhere Kassenkredite aufgefangen werden.

 

8. Stellenübersicht 2025

(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 50 ff.)

 

In der Stellenübersicht für die Beschäftigten des SPL wird im Stellensoll 2025 eine Gesamtzahl von 80,1 und im Stellensoll 2024 eine Gesamtzahl von 78,1 ausgewiesen. Diese Veränderung ergeben sich durch die Einrichtung von zusätzlichen Stellen in der Abteilung Bäderbetriebe, in der technischen Abteilung sowie im Bereich Personal.

 

9. Sportfördermittel

 

Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 692.000 € verausgabt. Trotz der wirtschaftlich angespannten Lage des SPL, ist es dem SPL weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und die Förderung des SportBund Leverkusen e. V. dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage wird zum Nachtragstermin in den Turnus eingebracht, um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus dieses Jahres zu erhalten.