(Finanzierung von Personalstellen für das Casemanagement bei drei Trägerinnen der Freien Wohlfahrtspflege)
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 13.12.2021
zur Vorlage Nr. 2021/1121 „Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW
(KIM NRW)“ sowie des Ratsbeschlusses vom 04.04.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1410 „Beschlussvorlage
im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement NRW (KIM NRW)“.
2.
Die Verwaltung wird
beauftragt, unmittelbar mit den am Programm des Kommunalen
Integrationsmanagements des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) beteiligten
Trägern in Verhandlung zu treten, mit dem Ziel, alle vom Land NRW geförderten
Casemanagement-Stellen für Leverkusen zu erhalten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und
demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und
nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen
Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Verträge zwischen Stadt Leverkusen
und Freier Wohlfahrtspflege überprüft. Dies hat zur Folge, dass bezüglich des
Kooperations- und Weiterleitungsvertrags zur Implementierung eines
Casemanagements im Rahmen des KIM NRW erforderlich ist, ab dem Jahr 2025
städtische Mittel einzusparen. Die Differenz zwischen der Landesförderpauschale
und den tatsächlichen Arbeitgeberbruttokosten bei drei Trägerinnen der Freien
Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt - AWO, Caritas-Verband, Diakonie) sollen
zukünftig nicht weiter aus städtischen Mitteln finanziert werden.
Mit dem Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task-Force, bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt die Reduzierung des finanziellen Rahmens für die oben angesprochenen Ratsbeschlüsse.
Hintergrund:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am
13.12.2021 die Teilnahme der Stadt Leverkusen am Landesförderprogramm
„Kommunales Integrationsmanagement NRW“ und eine Umsetzung des Programms in
Kooperation mit den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege beschlossen. Das
Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ besteht aus drei Förderbausteinen:
Baustein 1: Förderung von Personalstellen im
Kommunalen Integrationszentrum, um eine Gesamtkoordination des Programms und
des Casemanagements zu gewährleisten, Bedarfe der Zielgruppe zu identifizieren
und Maßnahmen zu implementieren.
Baustein 2: Förderung von bis zu neun Personalstellen für
rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement. Entsprechend der
Landesvorgaben können Stellen aus dem Baustein 2 an Träger*innen der Freien
Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden.
Baustein 3: Förderung von zusätzlichen
Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen
Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen.
Teil des Ratsbeschlusses vom 13.12.2021 war
es, dass einige der geförderten Stellen im Baustein 2
(rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement) bei den Träger*innen
der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt werden und für diese Stellen die
Mehrkosten über die Förderung hinaus durch die Stadt Leverkusen übernommen
werden, da eine Finanzierung über die Fördermittel nicht auskömmlich ist. Die
Verwaltung wurde durch den Ratsbeschluss beauftragt, die notwendigen
finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für die Umsetzung des
Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig - über das Jahr
2022 hinaus - im städtischen Haushalt bereitzustellen (Vorlage Nr. 2021/1121).
Zunächst waren 3,0 von 5,0 geförderten
Casemanagement-Stellen bei den Träger*innen angesiedelt. Nach einer Aufstockung
der Förderung von Landesseite aus auf 9,0 Stellen wurden zeitweise 7,0 Stellen
- aktuell 6,0 Stellen - bei den Träger*innen angesiedelt. Am 04.04.2022 hat der
Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass die notwendigen finanziellen Mittel
zur Übernahme der Mehrkosten für vier weitere Casemanagement-Stellen im
Förderbaustein 2 für die Umsetzung des Programms „Kommunales
Integrationsmanagement NRW“ langfristig für das Jahr 2022 und über das Jahr
2022 hinaus im städtischen Haushalt bereitgestellt werden sollen (Vorlage Nr. 2022/1410).
Der Vorschlag seitens der Verwaltung, mehrere
Casemanagement-Stellen bei den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege
anzusiedeln, erfolgte, um eine partizipative Umsetzung des Programms für die
Stadt Leverkusen herzustellen. Insbesondere die beteiligten Trägerinnen der Freien
Wohlfahrt haben mehrfach deutlich gemacht, dass die für das Förderprogramm
anfallenden Mehrkosten nicht eigenständig finanziert werden können und um
Unterstützung seitens der Verwaltung gebeten. Durch die Ratsbeschlüsse
erhielten die Trägerinnen Planungssicherheit für das einzustellende Personal.
Die Umsetzung des KIM NRW in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege ist
nur zielführend, wenn eine auf Dauer angelegte Finanzierung hergestellt werden
kann. Eine nicht vollumfängliche und befristete Finanzierung - und damit
einhergehend lediglich befristete Arbeitsverträge des Personals - sollten
soweit wie möglich vermieden werden.
Seitens des Dezernates III, Dezernat für
Bürger, Umwelt und Soziales und des Kommunalen Integrationszentrums (KI)
erfolgte seit Sommer 2020 eine umfassende und fortlaufende
Einbindung der Träger*innen sowie der Fachgremien auf der Grundlage des
Leverkusener Integrationskonzeptes sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
des Landes NRW.
Finanzierung:
Die Förderung beträgt pro Stelle 57.000 € pro
Jahr. Förderfähig ist hier ausschließlich das Arbeitgeberbrutto. Sonstige Sach-
und Gemeinkosten werden nicht durch das Land NRW gefördert. Auf der Grundlage
der Ratsbeschlüsse zur Vorlage Nr. 2021/1121 vom 13.12.2021 und zur Vorlage Nr.
2022/1410 vom 04.04.2022 wurden Kooperations- und Weiterleitungsverträge mit
den beteiligten Träger*innen geschlossen. Gemäß dem Kooperations- und
Weiterleitungsvertrag zur Implementierung eines Casemanagements im Rahmen des
KIM NRW, § 5 (7), ist Folgendes vereinbart:
„Förderfähig
durch die Landesförderung ist ausschließlich das Arbeitgeberbrutto für die einzurichtenden
Casemanagement-Stellen. Die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die
Casemanagement-Stelle trägt die Stadt Leverkusen. Grundlage ist das
Arbeitgeberbrutto und die tatsächlich entstandenen Sach- und Gemeinkosten.“
Die Träger*innen
der Freien Wohlfahrtspflege reichen jährlich Kostenprognosen für das jeweils
folgende Haushaltsjahr ein. Für das Jahr 2025 wurden hierbei folgende Summen
gemeldet:
o Gesamtkosten: 651.895,80 €.
o Davon Förderung: 6x 57.000 = 342.000 €.
o Eigenmittel Stadt zur Weiterleitung an die Träger*innen: 309.895,80 €.
o Anmerkung: Es handelt sich bei den Prognosen um Maximalsummen.
Tatsächlich benötigte Summen können (teils erheblich) nach unten abweichen.
Umsetzung des Programms KIM NRW:
Die fachliche Leitung (inkl. Fachaufsicht)
und die Koordination der Casemanagement-Stellen werden entsprechend der
Landesvorgaben über die Kommunalen Integrationszentren gewährleistet.
Dementsprechend wurden Controlling-Verfahren von städtischer Seite und von
Landesseite implementiert und weitere Controlling-Verfahren sind von
Landesseite in Planung. Derzeit befinden 217 laufende Fälle (Stichtag
31.10.2024) im Casemanagement. Zielgruppe des
Casemanagements in Leverkusen sind volljährige neuzugewanderte Personen, mit
denen zu Beginn des individuellen Fallmanagements Zielvereinbarungen
abgeschlossen werden. Ein besonderer Fokus der Fallbegleitung wird auf den Deutscherwerb
und den Zugang zum Arbeitsmarkt gelegt; weitere Themen, wie Unterstützung bei
aufenthaltsrechtlichen Fragen etc., kommen hinzu.
Laut Landesvorgaben ist die Weiterleitung von
Casemanagement-Stellen vonseiten der zuwendungsberechtigten Kommune an die
Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege möglich und wird in Leverkusen
entsprechend der o. g. Ratsbeschlüsse praktiziert. Auch im Falle einer
Weiterleitung von Stellen ist die Kommune gehalten, das Programm KIM NRW und
dementsprechend auch das Casemanagement entsprechend der Landesvorgaben
umzusetzen. Es findet weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt
Leverkusen und dem Ministerium für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW statt.
Oberste Zielsetzung ist es, das System KIM
NRW in Leverkusen weiterhin zu sichern und stabil im Rahmen des Beratungsangebotes
abzubilden. Die Verwaltung wird Gespräche mit den Träger*innen der Freien
Wohlfahrtspflege führen, mit der Zielsetzung, das Angebot unabhängig vom
kommunalen Zuschuss aufrechtzuerhalten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 061101 Sachkonto: 549900
Aufwendungen für die Maßnahme: 651.895,80 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 100 %
Name Förderprogramm: Kommunales
Integrationsmanagement (KIM) NRW
Ratsbeschlüsse vom 13.12.2021 und vom
04.04.2022 zu den Vorlagen Nr. 2021/1121 und Vorlagen Nr. 2022/1410, Beantragte
Förderhöhe: 342.000 €.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
2025
Personal-/Sachaufwand: 309.895,80 €
Produkt: 061101 Sachkonto 549900
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verwaltung bringt die Vorlage noch zum Nachtragstermin ein, um eine Beschlussfassung im laufenden Turnus zu erreichen. Eine frühzeitigere Erstellung der Vorlage war leider nicht möglich, da noch verschiede interne Abstimmungen abzuwarten waren.