Betreff
Haushaltssicherungskonzept - Änderung eines Ratsbeschlusses
(Finanzierung von Personalstellen für das Casemanagement bei drei Trägerinnen der Freien Wohlfahrtspflege)
Vorlage
2024/3092
Aktenzeichen
pe
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 13.12.2021 zur Vorlage Nr. 2021/1121 „Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement NRW (KIM NRW)“ sowie des Ratsbeschlusses vom 04.04.2022 zur Vorlage Nr. 2022/1410 „Beschlussvorlage im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement NRW (KIM NRW)“.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar mit den am Programm des Kommunalen Integrationsmanagements des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) beteiligten Trägern in Verhandlung zu treten, mit dem Ziel, alle vom Land NRW geförderten Casemanagement-Stellen für Leverkusen zu erhalten.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung            In Vertretung

Richrath                                Molitor                       Lünenbach


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Verträge zwischen Stadt Leverkusen und Freier Wohlfahrtspflege überprüft. Dies hat zur Folge, dass bezüglich des Kooperations- und Weiterleitungsvertrags zur Implementierung eines Casemanagements im Rahmen des KIM NRW erforderlich ist, ab dem Jahr 2025 städtische Mittel einzusparen. Die Differenz zwischen der Landesförderpauschale und den tatsächlichen Arbeitgeberbruttokosten bei drei Trägerinnen der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt - AWO, Caritas-Verband, Diakonie) sollen zukünftig nicht weiter aus städtischen Mitteln finanziert werden.

 

Mit dem Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task-Force, bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt die Reduzierung des finanziellen Rahmens für die oben angesprochenen Ratsbeschlüsse.

 

Hintergrund:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 13.12.2021 die Teilnahme der Stadt Leverkusen am Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ und eine Umsetzung des Programms in Kooperation mit den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege beschlossen. Das Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ besteht aus drei Förderbausteinen:

 

Baustein 1: Förderung von Personalstellen im Kommunalen Integrationszentrum, um eine Gesamtkoordination des Programms und des Casemanagements zu gewährleisten, Bedarfe der Zielgruppe zu identifizieren und Maßnahmen zu implementieren.

 

Baustein 2: Förderung von bis zu neun Personalstellen für rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement. Entsprechend der Landesvorgaben können Stellen aus dem Baustein 2 an Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden.

 

Baustein 3: Förderung von zusätzlichen Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Teil des Ratsbeschlusses vom 13.12.2021 war es, dass einige der geförderten Stellen im Baustein 2 (rechtskreisübergreifendes individuelles Casemanagement) bei den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt werden und für diese Stellen die Mehrkosten über die Förderung hinaus durch die Stadt Leverkusen übernommen werden, da eine Finanzierung über die Fördermittel nicht auskömmlich ist. Die Verwaltung wurde durch den Ratsbeschluss beauftragt, die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für die Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig - über das Jahr 2022 hinaus - im städtischen Haushalt bereitzustellen (Vorlage Nr. 2021/1121).

 

Zunächst waren 3,0 von 5,0 geförderten Casemanagement-Stellen bei den Träger*innen angesiedelt. Nach einer Aufstockung der Förderung von Landesseite aus auf 9,0 Stellen wurden zeitweise 7,0 Stellen - aktuell 6,0 Stellen - bei den Träger*innen angesiedelt. Am 04.04.2022 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Übernahme der Mehrkosten für vier weitere Casemanagement-Stellen im Förderbaustein 2 für die Umsetzung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ langfristig für das Jahr 2022 und über das Jahr 2022 hinaus im städtischen Haushalt bereitgestellt werden sollen (Vorlage Nr. 2022/1410).

 

Der Vorschlag seitens der Verwaltung, mehrere Casemanagement-Stellen bei den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege anzusiedeln, erfolgte, um eine partizipative Umsetzung des Programms für die Stadt Leverkusen herzustellen. Insbesondere die beteiligten Trägerinnen der Freien Wohlfahrt haben mehrfach deutlich gemacht, dass die für das Förderprogramm anfallenden Mehrkosten nicht eigenständig finanziert werden können und um Unterstützung seitens der Verwaltung gebeten. Durch die Ratsbeschlüsse erhielten die Trägerinnen Planungssicherheit für das einzustellende Personal. Die Umsetzung des KIM NRW in Kooperation mit der Freien Wohlfahrtspflege ist nur zielführend, wenn eine auf Dauer angelegte Finanzierung hergestellt werden kann. Eine nicht vollumfängliche und befristete Finanzierung - und damit einhergehend lediglich befristete Arbeitsverträge des Personals - sollten soweit wie möglich vermieden werden.

 

Seitens des Dezernates III, Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales und des Kommunalen Integrationszentrums (KI) erfolgte seit Sommer 2020 eine umfassende und fortlaufende Einbindung der Träger*innen sowie der Fachgremien auf der Grundlage des Leverkusener Integrationskonzeptes sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW. 

 

Finanzierung:

Die Förderung beträgt pro Stelle 57.000 € pro Jahr. Förderfähig ist hier ausschließlich das Arbeitgeberbrutto. Sonstige Sach- und Gemeinkosten werden nicht durch das Land NRW gefördert. Auf der Grundlage der Ratsbeschlüsse zur Vorlage Nr. 2021/1121 vom 13.12.2021 und zur Vorlage Nr. 2022/1410 vom 04.04.2022 wurden Kooperations- und Weiterleitungsverträge mit den beteiligten Träger*innen geschlossen. Gemäß dem Kooperations- und Weiterleitungsvertrag zur Implementierung eines Casemanagements im Rahmen des KIM NRW, § 5 (7), ist Folgendes vereinbart:

 

„Förderfähig durch die Landesförderung ist ausschließlich das Arbeitgeberbrutto für die einzurichtenden Casemanagement-Stellen. Die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Casemanagement-Stelle trägt die Stadt Leverkusen. Grundlage ist das Arbeitgeberbrutto und die tatsächlich entstandenen Sach- und Gemeinkosten.“

 

Die Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege reichen jährlich Kostenprognosen für das jeweils folgende Haushaltsjahr ein. Für das Jahr 2025 wurden hierbei folgende Summen gemeldet:

 

o   Gesamtkosten: 651.895,80 €.

o   Davon Förderung: 6x 57.000 = 342.000 €.

o   Eigenmittel Stadt zur Weiterleitung an die Träger*innen: 309.895,80 €.

o   Anmerkung: Es handelt sich bei den Prognosen um Maximalsummen. Tatsächlich benötigte Summen können (teils erheblich) nach unten abweichen.

 

Umsetzung des Programms KIM NRW:

Die fachliche Leitung (inkl. Fachaufsicht) und die Koordination der Casemanagement-Stellen werden entsprechend der Landesvorgaben über die Kommunalen Integrationszentren gewährleistet. Dementsprechend wurden Controlling-Verfahren von städtischer Seite und von Landesseite implementiert und weitere Controlling-Verfahren sind von Landesseite in Planung. Derzeit befinden 217 laufende Fälle (Stichtag 31.10.2024) im Casemanagement. Zielgruppe des Casemanagements in Leverkusen sind volljährige neuzugewanderte Personen, mit denen zu Beginn des individuellen Fallmanagements Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Ein besonderer Fokus der Fallbegleitung wird auf den Deutscherwerb und den Zugang zum Arbeitsmarkt gelegt; weitere Themen, wie Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen etc., kommen hinzu.

 

Laut Landesvorgaben ist die Weiterleitung von Casemanagement-Stellen vonseiten der zuwendungsberechtigten Kommune an die Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege möglich und wird in Leverkusen entsprechend der o. g. Ratsbeschlüsse praktiziert. Auch im Falle einer Weiterleitung von Stellen ist die Kommune gehalten, das Programm KIM NRW und dementsprechend auch das Casemanagement entsprechend der Landesvorgaben umzusetzen. Es findet weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Leverkusen und dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW statt.

 

Oberste Zielsetzung ist es, das System KIM NRW in Leverkusen weiterhin zu sichern und stabil im Rahmen des Beratungsangebotes abzubilden. Die Verwaltung wird Gespräche mit den Träger*innen der Freien Wohlfahrtspflege führen, mit der Zielsetzung, das Angebot unabhängig vom kommunalen Zuschuss aufrechtzuerhalten.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 061101 Sachkonto: 549900

Aufwendungen für die Maßnahme: 651.895,80 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 100 %

Name Förderprogramm: Kommunales Integrationsmanagement (KIM) NRW

Ratsbeschlüsse vom 13.12.2021 und vom 04.04.2022 zu den Vorlagen Nr. 2021/1121 und Vorlagen Nr. 2022/1410, Beantragte Förderhöhe: 342.000 €.

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: 309.895,80 €

Produkt: 061101 Sachkonto 549900

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Verwaltung bringt die Vorlage noch zum Nachtragstermin ein, um eine Beschlussfassung im laufenden Turnus zu erreichen. Eine frühzeitigere Erstellung der Vorlage war leider nicht möglich, da noch verschiede interne Abstimmungen abzuwarten waren.