Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen
beschließt die Aufhebung des Beschlusses zum Antrag Nr. 2023/2488 „Teilüberdachung des Schulhofs der Sekundarschule in
Quettingen“, gefasst in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Planen und Bauen am 13.11.2023, TOP 7.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen
Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges
Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von
Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft.
Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in
Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force
bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und
Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und
Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen
beschlossen. Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Aufhebung des
nachfolgend aufgeführten Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Planen und Bauen:
Lfd. Nr. |
Antrag |
Titel des Antrags |
Beschluss des SPB vom |
Finanzielle
Auswirkungen (Aufwandsreduzierung / Ertragssteigerung) in Euro |
1 |
2023/2488 |
Teilüberdachung des
Schulhofs der Sekundarschule in Quettingen |
13.11.2023 |
mind. ca. 200.000 |
Im Folgenden wird der zur Aufhebung vorgeschlagene Beschluss im Wortlaut wiedergegeben:
Antrag Nr. 2023/2488
- Teilüberdachung des Schulhofs der Sekundarschule in
Quettingen
Antrag: „Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie man die zwei Gebäude der Sekundarschule in Quettingen mit einer Überdachung im Bereich des Schulhofs verbinden kann.“
Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt im Anschluss über den Antrag abstimmen.
dafür: 14 (5 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)
dagegen: 5 (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Mit der Aufhebung des Beschlusses gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 18.11.2024 angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.