Betreff
Haushaltssicherungskonzept - Aufhebung von Beschlüssen (Teilüberdachung Schulhof Sekundarschule Quettingen)
Vorlage
2024/3096
Aktenzeichen
ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen beschließt die Aufhebung des Beschlusses zum Antrag Nr. 2023/2488 „Teilüberdachung des Schulhofs der Sekundarschule in Quettingen“, gefasst in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 13.11.2023, TOP 7.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Aufhebung des nachfolgend aufgeführten Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen:

 

Lfd. Nr.

Antrag
Nr.

Titel des Antrags

Beschluss des SPB vom

Finanzielle Auswirkungen (Aufwandsreduzierung / Ertragssteigerung) in Euro

1

2023/2488

Teilüberdachung des Schulhofs der Sekundarschule in Quettingen

13.11.2023

mind. ca. 200.000

 

 

Im Folgenden wird der zur Aufhebung vorgeschlagene Beschluss im Wortlaut wiedergegeben:

 

Antrag Nr. 2023/2488

- Teilüberdachung des Schulhofs der Sekundarschule in Quettingen

 

Antrag: „Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, wie man die zwei Gebäude der Sekundarschule in Quettingen mit einer Überdachung im Bereich des Schulhofs verbinden kann.“

 

Der Vorsitzende, Rh. Schönberger (CDU), lässt im Anschluss über den Antrag abstimmen.

 

dafür:         14  (5 CDU, 5 SPD, 1 BÜRGERLISTE, 1 AfD, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 parteilos)

dagegen:     5  (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP)

 

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:           

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit der Aufhebung des Beschlusses gehen Einsparungen zugunsten des städtischen Haushaltes einher. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung noch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 18.11.2024 angestrebt, um ab diesem Zeitpunkt die fiskalischen Einsparungen zu generieren.