- Änderung eines Ratsbeschlusses (Reduzierung der Mittel für die Quartiersarbeit Manfort/Alkenrath)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Reduzierung des finanziellen Rahmens des zuvor gefassten Ratsbeschlusses vom 22.03.2021 zum Antrag der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Nr. 2021/0538 „Integriertes Handlungskonzept (InHK) für den Stadtteil Manfort“ auf einen aktuellen Ansatz von 100.000 €.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft. Dies hat mit Blick auf die Quartiersarbeit in Manfort/Alkenrath zur Folge, dass die städtischen Mittel ab dem kommenden Jahr reduziert werden.
Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Reduzierung des finanziellen Rahmens bezüglich des Antrags Nr. 2021/0538.
Die Quartiersarbeit in den Stadtteilen Leverkusen-Manfort und Leverkusen-Alkenrath leistet seit Jahren einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Stabilität und Lebensqualität vor Ort. Sie verfolgt das Ziel, Bewohnerinnen und Bewohner bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen zu unterstützen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Teilhabechancen - insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen - zu verbessern. Hierbei stehen die Angebote zur Förderung von Bildung, Gesundheit, Integration und Nachbarschaftshilfe im Vordergrund. Die Finanzierung der Quartiersarbeit sollte bis zur vollständigen Aufstellung des geplanten“ „ISEK Manfort“ (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) erhalten werden, um einen nahtlosen Übergang und die notwendige Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils zu gewährleisten.
Der zuständige Fachbereich wird nach der Beschlussfassung mit dem Träger die konkrete Umsetzung der Maßnahmen und die Auswirkungen der finanziellen Anpassungen abstimmen.
Mit dem Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt, die Vorlage im laufenden Turnus einzubringen und politisch zu diskutieren.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
2025
Personal-/Sachaufwand: 50.000 €.
Produkt: 0515 Sachkonto 051503
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit eine Beschlussfassung noch im laufenden Sitzungsturnus erreicht werden kann, wird die Vorlage von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht. Die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen können dann zeitnah erfolgen.