Betreff
Haushaltssicherungskonzept
- Änderung eines Ratsbeschlusses (Reduzierung der Mittel für die Quartiersarbeit Manfort/Alkenrath)
Vorlage
2024/3097
Aktenzeichen
ri
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Reduzierung des finanziellen Rahmens des zuvor gefassten Ratsbeschlusses vom 22.03.2021 zum Antrag der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I Nr. 2021/0538Integriertes Handlungskonzept (InHK) für den Stadtteil Manfort“ auf einen aktuellen Ansatz von 100.000 €.

 

 

gezeichnet:

                                                               In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                                Molitor                                                  Lünenbach

 


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft. Dies hat mit Blick auf die Quartiersarbeit in Manfort/Alkenrath zur Folge, dass die städtischen Mittel ab dem kommenden Jahr reduziert werden.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt aufgrund des Vorstehenden die Reduzierung des finanziellen Rahmens bezüglich des Antrags Nr. 2021/0538.

 

Die Quartiersarbeit in den Stadtteilen Leverkusen-Manfort und Leverkusen-Alkenrath leistet seit Jahren einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Stabilität und Lebensqualität vor Ort. Sie verfolgt das Ziel, Bewohnerinnen und Bewohner bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen zu unterstützen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Teilhabechancen - insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen - zu verbessern. Hierbei stehen die Angebote zur Förderung von Bildung, Gesundheit, Integration und Nachbarschaftshilfe im Vordergrund. Die Finanzierung der Quartiersarbeit sollte bis zur vollständigen Aufstellung des geplanten“ „ISEK Manfort“ (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) erhalten werden, um einen nahtlosen Übergang und die notwendige Unterstützung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils zu gewährleisten.

 

Der zuständige Fachbereich wird nach der Beschlussfassung mit dem Träger die konkrete Umsetzung der Maßnahmen und die Auswirkungen der finanziellen Anpassungen abstimmen.

 

Mit dem Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen. Die Task Force empfiehlt, die Vorlage im laufenden Turnus einzubringen und politisch zu diskutieren.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:      Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand: 50.000 €.

Produkt: 0515 Sachkonto 051503

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit eine Beschlussfassung noch im laufenden Sitzungsturnus erreicht werden kann, wird die Vorlage von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht. Die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen können dann zeitnah erfolgen.