Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in der Sitzung vom 02.07.2024: Ablehnung einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 16.05.2024 auf Abriss des Gebäudes Kölner Straße 33a in der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen wird aufgehoben.
2. Entsprechend eines Votums der „Task-Force“ vom 30.10.2024 ist das Gebäude abzureißen und an dieser Stelle die Oberfläche der Fußgängerzone wiederherzustellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen
Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges
Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem
Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von
Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft.
Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen.
Die Task Force empfiehlt mehrheitlich, das Gebäude zur Einsparung der Sanierungskosten abzureißen.
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 16.05.2024 auf Abriss des Gebäudes Kölner Straße 33 a in der Fußgängerzone Opladen abgelehnt und damit die Sanierung des Gebäudes (Café Deycks) zum Zweck der weiteren Verpachtung befürwortet. Auf die Niederschrift und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung wird verwiesen (Nr.: 2024/2838).
Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 265.000 €. In diesen Kosten sind folgende Positionen noch nicht enthalten:
- Kühldecke
- weitere Maßnahmen an der elektrischen Unterverteilung
- weitere Bodenbelagsarbeiten
-
ggf. weitere Brandschutzarbeiten
-
ggf. weitere Kosten aus Unvorhergesehenem
Aufgrund der Haushaltssperre am 01.08.2024 wurden sämtliche freiwilligen Maßnahmen aus politischen Beschlüssen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen überprüft und am 30.10.2024 der Task Force zur Entscheidung vorgelegt.
Die Abrisskosten sowie die Kosten der Wiederherstellung der Fußgängerzone sind noch nicht ermittelt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja – ergebniswirksam – (siehe hierzu
Ausführungen in der Begründung)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |