Betreff
Abriss des Gebäudes Kölner Straße 33a, 51379 Leverkusen - Aufhebung eines Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 02.07.2024
Vorlage
2024/3109
Aktenzeichen
650Lu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in der Sitzung vom 02.07.2024: Ablehnung einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 16.05.2024 auf Abriss des Gebäudes Kölner Straße 33a in der Fußgängerzone Leverkusen-Opladen wird aufgehoben.

 

2.    Entsprechend eines Votums der „Task-Force“ vom 30.10.2024 ist das Gebäude abzureißen und an dieser Stelle die Oberfläche der Fußgängerzone wiederherzustellen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe


Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen steht vor einer finanziellen und demografischen Herausforderung nie dagewesenen Ausmaßes, die schnelles und nachhaltiges Handeln erfordert, um eine drohende Überschuldung abzuwenden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der notwendigen Ermittlung von Einsparungspotenzialen werden alle Haushaltspositionen überprüft.

 

Mit Beschluss vom 26.08.2024 zum Antrag Nr. 2024/2964 „Haushaltslage in Leverkusen“ hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einrichtung einer Task Force bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Vorsitzenden des Finanz- und Digitalisierungsausschusses sowie den finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vertretenen Fraktionen beschlossen.

 

Die Task Force empfiehlt mehrheitlich, das Gebäude zur Einsparung der Sanierungskosten abzureißen.

 

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 02.07.2024 eine Bürgereingabe nach § 24 GO NRW vom 16.05.2024 auf Abriss des Gebäudes Kölner Straße 33 a in der Fußgängerzone Opladen abgelehnt und damit die Sanierung des Gebäudes (Café Deycks) zum Zweck der weiteren Verpachtung befürwortet. Auf die Niederschrift und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung wird verwiesen (Nr.: 2024/2838).

 

Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 265.000 €. In diesen Kosten sind folgende Positionen noch nicht enthalten:

 

- Kühldecke

- weitere Maßnahmen an der elektrischen Unterverteilung

- weitere Bodenbelagsarbeiten

- ggf. weitere Brandschutzarbeiten

- ggf. weitere Kosten aus Unvorhergesehenem

 

Aufgrund der Haushaltssperre am 01.08.2024 wurden sämtliche freiwilligen Maßnahmen aus politischen Beschlüssen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen überprüft und am 30.10.2024 der Task Force zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die Abrisskosten sowie die Kosten der Wiederherstellung der Fußgängerzone sind noch nicht ermittelt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam – (siehe hierzu Ausführungen in der Begründung)

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein