- Wirtschaftsplan 2025
- Verlustabdeckung 2025
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2025 in Abhängigkeit von der Höhe des von der Stadt Leverkusen zu 100 % zu tragenden Verlustes einen Betrag in Höhe von maximal 1.721.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
3. Die Zahlung erfolgt in Höhe von maximal 1.376.800,00 €, in vier gleichmäßigen Raten im Jahr 2025. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2025 vom Rat verabschiedet wird und die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2025 keine Bedenken erhebt.
Der Restbetrag in Höhe von maximal 344.200,00 € wird im Jahr 2026 nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 ausgezahlt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Wirtschaftsplan 2025:
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrags der
WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend
aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen
und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung
vorzulegen. Die Beschlussfassung in den
Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und
der Gesellschafterversammlung am 07.11.2024 und steht für die
städtischen Vertreterinnen und Vertreter unter dem Vorbehalt eines
entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.
Der Wirtschaftsplan 2025
der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.721.000,00 € ab.
Erfolgsplan 2025 – 2028 Jahresergebnis
Gesamt WfL |
||||||||
2022 |
2023 |
2024 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Beträge
in Euro |
Ist |
Ist |
Plan |
Prognose |
Plan |
Plan |
Plan |
Plan |
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Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan WfL 2025 |
-1.198.227 |
-1.265.727 |
-1.643.550 |
Keine Angaben |
-1.721.000 |
-1.823.600 |
-1.930.000 |
-2.009.100 |
Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan WfL 2024 |
|
|
-1.643.550 |
Keine Angaben |
-1.721.600 |
-1.823.600 |
-1.930.300 |
- |
Planabweichung |
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|
0 |
|
-600 |
0 |
-300 |
|
Wirtschafts-jahr |
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Erträge |
Aufwendungen |
Ergebnis |
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2023 |
Plan |
1.124.046 € |
-2.601.014 € |
-1.476.968 € |
|
Prognose |
Keine Angaben |
|
|
|
Ist |
915.857 € |
-2.181.584 € |
-1.265.727 € |
|
|
|
|
|
2024 |
Plan |
543.000 € |
-2.186.550 € |
-1.643.550 € |
|
Prognose |
Keine Angaben |
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|
|
|
|
|
|
2025 |
Plan |
462.000 € |
-2.183.000 € |
-1.721.000 € |
2026 |
Plan |
490.000 € |
-2.313.600 € |
-1.823.600 € |
2027 |
Plan |
490.000 € |
-2.420.000 € |
-1.930.000 € |
2028 |
Plan |
490.000 € |
-2.499.100 € |
-2.009.100 € |
Laut Haushaltsverfügung
vom 26.04.2024 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im
Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu
vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als
Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen
werden.
Die Geschäftsführung der WfL gab in der Gremiensitzung vom 07.11.2024
eine Sparzusage gegenüber der Stadt Leverkusen als 100%ige Gesellschafterin. Es
wurde darüber hinaus eine Vermietungsquote des Bioplex bis 95 % in Aussicht
gestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 150701 Sachkonto: 549170
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.721.000,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n:
Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507
in Höhe von 1.374.850,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Bedingt durch interne notwendigen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.