Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2025
- Verlustabdeckung 2025
Vorlage
2024/3121
Aktenzeichen
020-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2025 in Abhängigkeit von der Höhe des von der Stadt Leverkusen zu 100 % zu tragenden Verlustes einen Betrag in Höhe von maximal 1.721.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

3. Die Zahlung erfolgt in Höhe von maximal 1.376.800,00 €, in vier gleichmäßigen Raten im Jahr 2025. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2025 vom Rat verabschiedet wird und die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2025 keine Bedenken erhebt.

 

Der Restbetrag in Höhe von maximal 344.200,00 € wird im Jahr 2026 nach Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 ausgezahlt.

 

 

gezeichnet:                                                                         

In Vertretung

Richrath                                                                               Molitor


Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2025:

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrags der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 07.11.2024 und steht für die städtischen Vertreterinnen und Vertreter unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.721.000,00 € ab.

 

Erfolgsplan 2025 – 2028

Jahresergebnis Gesamt WfL

2022

2023

2024

2024

2025

2026

2027

2028

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis  gem. Wirtschaftsplan WfL 2025

-1.198.227

-1.265.727

 

-1.643.550

Keine

Angaben

-1.721.000

-1.823.600

-1.930.000

-2.009.100

Jahresergebnis gem. Wirtschaftsplan WfL 2024

 

 

-1.643.550

Keine Angaben

-1.721.600

-1.823.600

-1.930.300

-

Planabweichung

 

 

0

 

        -600

0

          -300

 

 

 

Wirtschafts-jahr

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

 

 

 

 

 

2023

Plan

1.124.046 €

-2.601.014 €

-1.476.968 €

 

Prognose

Keine Angaben

 

 

 

Ist

915.857 €

-2.181.584 €

-1.265.727 €

 

 

 

 

2024

Plan

543.000 €

-2.186.550 €

-1.643.550 €

 

Prognose

Keine Angaben

 

 

 

 

 

 

2025

Plan

462.000 €

-2.183.000 €

-1.721.000 €

2026

Plan

490.000 €

-2.313.600 €

-1.823.600 €

 2027

Plan

490.000 €

-2.420.000 €

-1.930.000 €

2028

Plan

490.000 €

-2.499.100 €

-2.009.100 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laut Haushaltsverfügung vom 26.04.2024 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

Die Geschäftsführung der WfL gab in der Gremiensitzung vom 07.11.2024 eine Sparzusage gegenüber der Stadt Leverkusen als 100%ige Gesellschafterin. Es wurde darüber hinaus eine Vermietungsquote des Bioplex bis 95 % in Aussicht gestellt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 150701 Sachkonto: 549170

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.721.000,00 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle PN 1507

 in Höhe von 1.374.850,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Bedingt durch interne notwendigen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht zu einem früheren Zeitpunkt fertiggestellt werden. Da eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus angeraten ist, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.