- Erhöhung der Eigenanteile für das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Leverkusen ab dem 01.01.2025
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichnenden gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der
Eigenanteil für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der
weiterführenden Schulen und der städtischen Berufskollegs wird zum 01.01.2025
auf 14 Euro festgesetzt.
2. Der
Eigenanteil für die nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler wird
zum 01.01.2025 um die Tariferhöhung des Deutschlandtickets auf 38 Euro
angehoben.
3. Die Schülerinnen und Schüler, die zweites oder weiteres freifahrtberechtigtes Kind sind, können die Differenz zum gesetzlichen Eigenanteil (7 Euro bzw. 14 Euro) auf Antrag erstattet bekommen.
4. Für
freifahrtberechtigte Grundschulkinder bleibt das Ticket weiterhin kostenfrei.
Leverkusen, 26.11.2024
gezeichnet:
Richrath Rh.
Stefan Hebbel Rf.
Milanie Kreutz
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt.
gezeichnet:
In
Vertretung In
Vertretung
Richrath Molitor
Adomat
Die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern hat im Rahmen einer Sondersitzung kurzfristig eine überraschend deutliche Preiserhöhung des Deutschlandtickets zum 01.01.2025 beschlossen. Der neue monatliche Preis für das Ticket beträgt ab dann 58 Euro. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung, die bereits zum 01.01.2025 Anwendung findet, konnten Preisentwicklungen beim Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum davor gültigen Modell sowie die Auswirkungen im Hinblick auf die Nutzung des Elterntaxis nicht hinreichend evaluiert werden.
Der ab dem 01.01.2025 geltende Preis des Deutschlandtickets hat Auswirkungen auf die rabattierten Deutschlandticket-Produkte wie das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler. Aktuell kostet das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler 49 Euro im Monat.
Die Aufteilung der Kostenanteile sieht zurzeit folgendermaßen aus:
Für freifahrtberechtigte Grundschulkinder übernimmt die Stadt Leverkusen die Gesamtkosten. Die nichtfreifahrtberechtigen Grundschulkinder zahlen für Ihr Ticket 29 Euro im Monat. Die Differenz von 20 Euro übernimmt die Stadt Leverkusen.
Für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und städtischen Berufskollegs beträgt der Eigenanteil 7 Euro im Monat. Die Differenz von 42 Euro zahlt die Schulträgerin/der Schulträger. Nicht freifahrtberechtige Schülerinnen und Schüler können das Ticket zum Preis von monatlich 29 Euro erhalten. Die Differenz von 20 Euro übernimmt die Stadt Leverkusen.
Vorschlag des
Fachbereichs Schulen:
Der Fachbereich Schulen (FB 40) schlägt vor, dass der Eigenanteil der nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler um die Tariferhöhung auf 38 Euro zum 01.01.2025 angehoben wird. Für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der städtischen Berufskollegs wird der Eigenanteil wieder auf 14 Euro festgesetzt.
Die Schülerinnen und Schüler, die zweites oder weiteres freifahrtberechtigtes Kind sind, können die Differenz zum gesetzlichen Eigenanteil (7 Euro bzw. 14 Euro) auf Antrag erstattet bekommen. Für freifahrtberechtigte Grundschulkinder bleibt das Ticket weiterhin kostenfrei.
In diesem Fall würde die Tariferhöhung zu Mehrkosten von ca. 175.000 Euro pro Jahr führen. Sofern nicht alle freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler (zweite oder weitere freifahrtberechtigte Kinder) eine Fahrtkostenerstattung beantragen, könnte sich dieser Betrag verringern. Durch die Erhöhung des Eigenanteils für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ist zudem davon auszugehen, dass ein Teil der Tickets wieder gekündigt wird. Dies könnte ebenfalls zu einer Minimierung der Mehrkosten führen.
Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise wäre, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin relativ günstige Tickets erhalten würden, die für die meisten Familien finanziell tragbar wären und dass sich die Nutzung des ÖPNV nur geringfügig ändern würde.
Sofern der Beschlussempfehlung nicht gefolgt wird, bliebe es bei den mit der wupsi GmbH vertraglich geregelten Eigenanteilen. Die jährlichen Mehrkosten würden sich dann auf ca. 1.000.000 Euro belaufen.
Bei entsprechendem Dringlichkeitsbeschluss des Rates der Stadt Leverkusen bis zum 06.12.2024 gemäß dem Vorschlag des FB 40 ist eine Umsetzung zum 01.01.2025 seitens der wupsi GmbH möglich, da nur eine vertragliche Anpassung und die technische Änderung der Beträge erfolgen müsste. Eine Abstimmung ist im Vorfeld zwischen der wupsi GmbH und dem FB 40 erfolgt.
Eine Abkehr vom Schülerticket ist aktuell nicht zu prüfen, da unter den derzeitigen Bedingungen dieses Modell für die Schulträgerin/den Schulträger immer noch die günstigste Lösung darstellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN0305 Sachkonto: 524100
Aufwendungen für die Maßnahme: +173.484 € (zusätzlich p.a.)/3.733.656 €
p.a.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2025
Personal-/Sachaufwand: +173.484 € (zusätzlich p.a.) / 3.733.656,- € p.a.
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Für die Erhöhung der Eigenanteile für das Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Leverkusen ab dem 01.01.2025 bedarf es einer Regelung bis zum 06.12.2024, um eine Anpassung zum 01.01.2025 sicherzustellen. Jeder Monat Verzug würde mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 83.000 € einhergehen.