Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2025
Vorlage
2024/3146
Aktenzeichen
020-01-21-11-gh
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2025 Zustimmung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Molitor


Begründung:

 

Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Stellenplan, aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 ist als Anlagen 1 - 3 beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 05.09.2024 mit dem Wirtschaftsplan befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 092901 Sachkonto: 531700

Aufwendungen für die Maßnahme: 1.067.122 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projekts Neue Bahnstadt Opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.

 

Bundes-/Landeszuschuss:                                        0 €,

Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan:                1.067.122 €,

Erträge aktivierte Eigenleistung:                                0 €,

Haushaltsbelastung:                                   1.067.122 €.

 

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      


 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

 

 

 

 

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Vorlage noch im laufenden Turnus den entsprechenden Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.