- neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Wirtschaftsplan 2025
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) Weisung, dem von der Geschäftsführung der nbso aufgestellten Wirtschaftsplan 2025 Zustimmung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags der nbso ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan und dem Stellenplan, aufzustellen und diesen dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 ist als Anlagen 1 - 3 beigefügt.
Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der nbso haben sich in ihren Sitzungen am 05.09.2024 mit dem Wirtschaftsplan befasst und vorbehaltlich einer entsprechenden Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen Zustimmung erteilt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 092901 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.067.122 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Es handelt sich um den Eigenanteil der Stadt Leverkusen an den Personal- und Sachkosten der Gesellschaft, der für Leistungen der nbso im Rahmen des Projekts Neue Bahnstadt Opladen aufgrund des Gesellschafts- und des geschlossenen Dienstleistungsvertrages anfällt.
Bundes-/Landeszuschuss: 0 €,
Kosten nbso lt. Wirtschaftsplan: 1.067.122 €,
Erträge aktivierte Eigenleistung: 0 €,
Haushaltsbelastung: 1.067.122 €.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n:
Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam)
ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Vorlage noch im laufenden Turnus den entsprechenden Gremien zur Beratung und Entscheidung vorzulegen, wird sie von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingebracht.