Betreff
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Anschaffung einer zweiten Radarkamera
Vorlage
1307/2011
Aktenzeichen
53-08-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 43.200 € im Teilfinanzplan des FB 36 unter
Finanzstelle:     36 000 230 021 006
Finanzposition: 78 2600
Bezeichnung:    Beschaffung Radarkamera

 

gezeichnet:   

 

 

Buchhorn                               Stein                          Häusler

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der AG Personalwirtschaft – Aufgaben- und Produktkritik – wurde dargelegt, dass die Anschaffung einer zweiten Radarkamera zu Mehreinnahmen von jährlich rd. 230.000 € führen kann, bei gleichem Personaleinsatz.

 

Kommunale Geschwindigkeitskontrollen sind aufgrund rechtlicher Vorgaben – anders als bei der Polizei – ausschließlich an Gefahrenstellen zulässig, und dienen damit der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

Als Gefahrenstellen sind z.B. Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte zu betrachten, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Spielplätze, Schulen, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen befinden.

 

Durch den Einsatz neuer digitaler Technik könnte z.B. auch der Gegenverkehr gemessen werden, was bislang nicht möglich ist. Da die Kamera außerhalb des Fahrzeugs eingesetzt werden kann, entfällt die Anschaffung eines zweiten Wagens. Es kann auf ein Dienstfahrzeug des FB´s zurückgegriffen werden. Mittels der neuen Technik wird es möglich sein, die Messstellen auszuweiten, z.B. an Gefahrenstellen, an denen bislang aufgrund der örtlichen Gegebenheiten / der physikalischen Voraussetzungen eine Messung nicht möglich ist.

 

Da im Haushalt des Fachbereichs hierfür keine Mittel vorgesehen sind, wurde vereinbart, dass noch in diesem Jahr außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden sollen, soweit Deckungsmittel vorhanden sind.

 

Ein Angebot für die neue Technik liegt bereits vor. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 43.200 € incl. der erforderlichen Schulungskosten für die Mitarbeiter.

Seitens der Firma wurde bereits mitgeteilt, dass voraussichtlich eine Lieferung in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird.

 

Bei entsprechender Mittelbereitstellung besteht die Möglichkeit, den Auftrag bereits in diesem Jahr zu vergeben und die Mittel zu binden. Eine Zahlung kann dann auch im neuen Jahr erfolgen.

 

Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:

 

Finanzstelle:     65 000170 011 055

Finanzposition: 78 3100

Bezeichnung:   GTO Realschule am Stadtpark

 

Bei Bereitstellung der apl. Mittel kann voraussichtlich bereits Anfang 2012 mit dem zusätzlichen Einsatz begonnen werden.

Wenn die Mittel erst für den Haushalt 2012 angemeldet werden, muss auf eine Duldung der Bezirksregierung gewartet werden, bevor eine Auftragserteilung erfolgen kann. Dies würde zu einer Verzögerung von einigen Monaten führen, wodurch keine Mehreinnahmen zu erzielen sind.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1307/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ingrid Samusch / 36 / 406-3640

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anschaffung einer zweiten Radarkamera

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Da bislang nicht im Haushalt etatisiert wird um die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gebeten. Finanzstelle etc. s. Beschlussentwurf.

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Eine Umsetzung wird erst im Jahr 2012 möglich sein. Zusätzliche Personalkosten entstehen nicht.

Die Kosten für die TUI-Anbindung wurden mit einmalig rd. 2.650 € für die Erstinstallation ermittelt, zzgl. mtl. Raten von 313,50 € für den System-Support und die Pflege zzgl. MwSt.. Diese Kosten werden über das FB´s Budget, bzw. das Budget des Dez. III gedeckt.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. Punkt B.

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)