Beschlussentwurf:
1.
Der
Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf im Bereich der Aufgaben nach dem
Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Physiotherapie wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die
Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei
Heilpraktikeranwärtern für den Bereich Heilpraktiker eingeschränkt für
Physiotherapie mit der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der Anlage 1
abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Mit Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 wurde entschieden, dass die
Heilpraktikererlaubnis auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden
kann. Die Aufgabenzuständigkeit für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
liegt grundsätzlich bei den kreisfreien Städten und Kreisen. Die Stadt
Düsseldorf übernimmt die Aufgabe der Heilpraktikerüberprüfungen hierzu zentral
in NRW. Die entsprechende Aufgabenübertragung seitens der Stadt Leverkusen auf
die Stadt Düsseldorf erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der
Basis der von der Stadt Düsseldorf mit der Bezirksregierung abgestimmten
Textfassung (siehe Anlage).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1312/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mark/FB 50/Tel.: 0214/406-5093.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach § 82 GO NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht erforderlich.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)