Beschlussentwurf:
1.
Der
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln im Bereich der Aufgaben nach dem
Heilpraktikergesetz für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker
eingeschränkt für Psychotherapie wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die
Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei
Heilpraktikeranwärtern für die Bereiche Heilpraktiker allgemein und
Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie mit der Stadt Köln auf der
Grundlage der Anlage 1 abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Begründung:
Die Aufgabe der
Heilpraktikerüberprüfungen wurde in 1996 mit öffentlich-rechtlicher
Vereinbarung von Leverkusen auf Köln übertragen (Ratsbeschluss vom 30.09.1996).
Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde seitens der Stadt Köln
fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt und zwischenzeitlich eine neue mit der
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln abgestimmte Vertragsfassung
vorgelegt (siehe Anlage). Die neu vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung
sieht Veränderungen vor insbesondere bezüglich der Neudefinition der
Aufgabenzuständigkeit (Beschränkung der Zuständigkeit auf die Bereiche
Heilpraktiker allgemein und Heilpraktiker eingeschränkt für Psychotherapie)
sowie einer pauschalen anteiligen Umlage der bei der Stadt Köln durch
Gebühreneinnahme nicht gedeckten Kosten auf die Vertragspartner. Für 2012
werden der Stadt Leverkusen hierzu anteilige Kosten in Höhe von 1.061,15 €
berechnet. Die Beschränkung der Aufgabenzuständigkeit erfolgt vor dem
Hintergrund der erwarteten Entwicklung einer weiteren Ausweitung der
eingeschränkten Heilpraktikererlaubnisse nach Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts, auch für den Bereich der Physiotherapie
eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfungen zuzulassen. Entsprechend den
Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes ist für die
Aufgabendurchführung grundsätzlich eine untere Gesundheitsbehörde zuständig.
Die Stadt Köln übernimmt die Überprüfungen und Erlaubniserteilungen betreffend
Heilpraktiker allgemein und eingeschränkt für Psychotherapie zentral im
Regierungsbezirk Köln.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mark/FB 50/Tel.-Nr.:
0214/406-5093
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei den Heilpraktikerüberprüfungen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach § 82 GO NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt in Produktgruppe 0705.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Für 2012 und Folgejahre werden der Stadt Leverkusen Kosten in Höhe von 1.061,15 € berechnet.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine Besonderheiten.