1. Betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
2. Kündigung der Mitgliedschaften in der Unternehmerschaft Rhein-Wuppere.V. Leverkusen und im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V. Leverkusen (AMD)
Beschlussentwurf:
1. Für die betriebsärztliche
Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung e.V. „DGUV Vorschrift 2“ wird eine erneute Vergabe zum
01.01.2013 vorbereitet.
2. Die Mitgliedschaften
- in der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Leverkusen, als Rechtsnachfolger des Arbeitgeberverbands Rhein-Wupper e.V., Leverkusen, und
- im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V., Leverkusen (AMD)
werden zum 31.12.2012 gekündigt.
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Zu 1.:
Die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt erfolgt auf Basis der
Ratsbeschlüsse R 780/11. TA und R 855/11. TA seit 1982 über
Mitgliedschaften im Unternehmerverband Rhein-Wupper e.V. und im AMD.
In Zusammenhang mit
der zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 2“ der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. wurden die betriebsärztliche und die
sicherheitstechnische Betreuung insgesamt überprüft.
Aufgrund höherer Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift ist ab
2012 von einem höheren Kostenaufwand auszugehen (2011 - Ist: 70.000 €, 2012:
82.300 €).
Deshalb soll eine Markterkundung
durchgeführt werden.
Da eine Vor-Ort-Betreuung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kontinuität in der ärztlichen
Betreuung einen außerordentlich hohen Stellenwert haben, ist die
Leistungserbringung in Leverkusen zwingende Voraussetzung. Unabdingbar ist die
Ausstattung mit der erforderlichen Infrastruktur, d.h. allen erforderlichen
zugelassenen medizinischen Gerätschaften für die gesetzlich vorgeschriebenen
Untersuchungen an zentralem Standort in Leverkusen. Aufgrund der erforderlichen
Kontinuität ist eine Beauftragung für einen Vertragszeitraum von 5 Jahren
vorgesehen. Bei Jahreskosten von rund 70.000 € netto ergeben sich für den
Vertragszeitraum 350.000 € netto.
Aufgrund der
umfangreichen Vorbereitungen ist eine Vergabe zum 01.01.2012 nicht zu
erreichen. Der Auftrag soll ab 2013 erteilt werden. Damit die betriebsärztliche
Betreuung bis zum Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses sichergestellt ist, wird
die Mitgliedschaft im AMD für das Jahr 2012 aufrechterhalten.
Zu 2.:
Der Ratsbeschluss zur Kündigung der Mitgliedschaften zum 31.12.2012 ist
aufgrund der satzungsrechtlichen Kündigungsfristen erforderlich, die
Möglichkeit der fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaften in den Vereinen
„Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V.“ und AMD muss sichergestellt sein.
Kündigungsfristen:
- AMD: jährliche
Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres, d.h. Kündigung mit Wirkung zum
31.12.2012 muss bis 31.12.2011 zugehen.
- Unternehmerschaft
Rhein-Wupper e.V.:
halbjährliche Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres, Folge:
Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30.06.2012 zugehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1328/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Poppelreuter, Fachbereich
Personal und Organisation, Tel. 4 06-12 11
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes nach Arbeitssicherheitsgesetz
ist, konkretisiert durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, gesetzlich
vorgeschrieben.
Aufgrund höherer Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift ist ab
2012 von einem höheren Kostenaufwand auszugehen (2011: Ist: 70.000 € (brutto),
2012: 82.300 € brutto). Deshalb soll eine Markterkundung durchgeführt werden.
Für den Fall, dass im Ergebnis der Zuschlag an einen anderen
Wettbewerber zu erteilen ist, muss die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung
der Mitgliedschaften in den Vereinen „Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V.“ und
AMD vorbereitet sein.
Hierfür wird vorsorglich der Ratsbeschluss eingeholt.
Erhält in einem möglichen Vergabeverfahren der AMD den Zuschlag, sind die Mitgliedschaften beizubehalten bzw. erneut zu erklären.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Alt: Sachkonto 544309, Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine
Neu: Sachkonto 524909, Zentral Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Zur Einhaltung der satzungsrechtlichen Kündigungsfrist (30.12.2011) für den AMD ist der Ratsbeschluss in 2011 erforderlich.