Betreff
Grünsatzung – Einstellung der Erarbeitung
Vorlage
2024/3163
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird die Erstellung der Grünsatzung derzeit nicht weiterverfolgt.

 

 

gezeichnet:

                               In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                           Molitor                          Lünenbach                  Deppe

 


Begründung:

 

Im Jahr 2022 beauftragte der Rat der Stadt Leverkusen die Entwicklung einer Grünsatzung für die Stadt Leverkusen (Vorlage Nr. 2022/1406), nachdem mehrere Informationsveranstaltungen zu den Vorteilen dieser Richtlinien stattgefunden hatten. Ziel dieses Vorhabens war es, einen Grüngestaltungskanon zu schaffen, der zu einer adäquaten und ausreichenden Begrünung und Bepflanzung in freien und bebauten Gebieten von Leverkusen zum Wohle des Stadtbildes, des Wohlergehens der Bürger*innen und der städtischen Umweltbedingungen beiträgt. Außerdem sollten die städtischen Begrünungsziele des § 8 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und des § 5 Abs. 3 des Klimaanpassungsgesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (KlAnG NRW) konkretisiert werden. Gleichzeitig sollte die Grünsatzung einen Beitrag zu den Klimaschutz- und Anpassungszielen der Stadt Leverkusen leisten, die sowohl in der Nachhaltigkeitsstrategie (Vorlage Nr. 2021/0999) als auch im Klimaanpassungskonzept (Vorlage Nr. 2020/3550) verankert sind. Letzteres hebt nicht nur die Verschlechterung der Umweltbedingungen der Stadt Leverkusen hervor, sondern auch die unzureichenden thermischen Bedingungen, mit denen einige Bürger*innen von Leverkusen leben müssen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 05.06.2023 eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Erstellung der Grünsatzung beschlossen (Vorlage Nr. 2023/2163), die vom 22.09.2023 bis 17.11.2023 stattgefunden hat. Die Eingaben wurden geprüft und bewertet. Im Anschluss wurden die berücksichtigungsfähigen Eingaben, die politischen Rückmeldungen aus dem bisherigen Verfahren und alle sonstigen neu gewonnenen Erkenntnisse in den Text der Grünsatzung mit Unterstützung einer externen Rechtsanwaltskanzlei eingearbeitet. Zudem wurde eine neue Vorlage zur Entscheidung über den neuen Satzungstext erstellt. Diese sollte planmäßig im letzten Turnus des Jahres 2024 in die politischen Gremien eingebracht werden.

 

In Rahmen der weiteren Bearbeitung und der Abstimmung mit anderen Städten, die schon eine Grünsatzung erlassen haben, wurde auch deutlich, dass die Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben aus der Grünsatzung nicht von dem Personal, welches in den Fachbereichen Bauaufsicht (FB 61) und Umwelt (FB 32) zur Verfügung steht, zusätzlich erledigt werden kann bzw. in Teilen die erforderliche Qualifikation dort nicht vorhanden ist. Die Umsetzung der Grünsatzung ist damit nur mit Stellenneueinrichtungen in diesen beiden Fachbereichen möglich, was eine Erhöhung der Personalausgaben auslöst. Die aktuelle Haushaltslage der Stadtverwaltung Leverkusen erfordert jedoch eine massive Reduzierung von Ausgaben. Um diese Einsparungen für den städtischen Haushalt zu erzielen, hat die Task Force, die als Maßnahme auf die „Haushaltlage in Leverkusen“ mit Beschluss vom 26.08.2024 (Antrag Nr. 2024/2964) eingerichtet wurde, in der Sitzung am 30.10.2024 empfohlen, aktuell keine Haushaltsmittel für die Grünsatzung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ermittlung von Einsparungen auch eine Aufgabenkritik durchgeführt. Dies gilt in besonderem Maße für freiwillige Leistungen/Projekte, die zusätzlich Personal binden und weitere Kosten verursachen.

 

Unter diesen Aspekten ist die weitere Bearbeitung und Einführung der Grünsatzung, auch wenn sie inhaltlich für die zukünftige Entwicklung der Stadt Leverkusen von besonderer Bedeutung wäre, nicht möglich und das Projekt wird zunächst nicht weiterverfolgt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein