Beschlussentwurf:
1. Dem Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen folgender Variante abgeschlossen werden:
a. Variante 1:
Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 702.000 € abgeschlossen werden.
b. Variante 2:
Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 694.980 € abgeschlossen werden.
oder
c. Variante 3:
Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 602.000 € abgeschlossen werden.
Bei Variante 3 werden die Abonnementpreise entsprechend der Veranstaltungsanzahl angepasst. Der ermäßigte Preis pro Veranstaltung bleibt davon unberührt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Entsprechend des
Beschlussentwurfs sind die Planungen des Kulturprogramms der neuen Spielzeit so
angelegt, dass der Kulturausschuss zwischen drei Varianten in Bezug auf den
Umfang des Programms wählen und eine dieser Varianten beschließen kann.
Variante 1) Das
Programmbudget für die Spielzeit 2025/2026 wird nicht angetastet. Das
verfügbare Programmbudget verbleibt bei 702.000 € und wird nicht
reduziert.
Variante 2) Dem
Ratsbeschluss vom 16.12.2024 zu dem Antrag Nr. 2024/3145 folgend, spart der FB
18 in den kommenden fünf Jahren 15 % im konsumtiven und investiven Bereich ein.
Beginnend mit 1 % im Haushaltsjahr 2025, zusätzlichen 2 % im Haushaltsjahr
2026, zusätzlichen 3 % im Haushaltsjahr 2027, zusätzlichen 4 % im
Haushaltsjahr 2028 und zusätzlichen weiteren 5 % im Haushaltsjahr 2029. Für das
Programmbudget bedeutet das konkret eine Einsparung in Höhe von 1 % von 702.000 €
im Haushaltsjahr 2025. Verfügbar wäre somit ein Budget in Höhe von 694.980 €
Variante 3) Der FB
18 folgt dem Beschluss der zum Jahresende aufgelösten Task Force und spart
100.000 € im Bereich des Kulturprogrammes ein, womit 602.000 € für die
Programmplanung zur Verfügung stünden.
Bei den Varianten 1
und 2 kann das vorliegende Programm in Gänze (im Fall von Variante 2) durch die
Doppelnutzung eines Gastspiels in zwei Abonnements) und in gewohnter Form
umgesetzt werden.
Im Falle der
Entscheidung für Variante 3 würde das Gesamtprogramm um zwei
Musiktheatervorstellungen, ein Schauspiel, ein Klassik-Sonntag sowie zwei
Kammerkonzerte und eine Studiovorstellung reduziert werden.
Der FB 18 empfiehlt
dem Kulturausschuss die Variante 2). Damit könnten Verträge in Höhe von 694.980
€ abgeschlossen und die zusätzlichen Programminhalte dem Kulturausschuss in der
nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben werden. Mit diesem Vorgehen wären
keinerlei Einschränkungen im Programm verbunden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Das Budget ist im Haushalt 2025 angemeldet.
Abhängig von der gewählten Variante kann es zu Einsparungen kommen.
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |