Beschlussentwurf:
Die Entgeltordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der
als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Angesichts der Haushaltslage der Stadt Leverkusen ist es unausweichlich, dass die Jugendkunstgruppen zur Steigerung der städtischen Einnahmen angemessen beitragen. Die Entgelte für die Teilnahme an Kursen und Workshops der Jugendkunstgruppen sind seit 2018 nicht mehr erhöht worden. Daher ist die vorgeschlagene Entgelterhöhung für die Regelkurse von 60 € auf 75 € und für eine 90-minütige Workshop-Einheit von 3,90 € auf 5 € zu vertreten.
Auch mit der Entgelterhöhung bleiben die Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche weiterhin im Vergleich zu anderen Kultur- und Freizeitangeboten günstig. Mit dem Entgelt ist es auch für Haushalte mit geringem Einkommen immer noch möglich, für ein Kind zwei Jahreskurse der Jugendkunstgruppen über das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ zu finanzieren. Die Entgelte für „Leistungen für andere Einrichtungen“ und den „Geburtstagsworkshops“ bleiben unverändert, da sie bereits kostendeckend sind.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte findet sich in Anlage 2 zur Vorlage.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 6.500,00 €
Produkt: 420004070101
Sachkonto 432100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |