Betreff
Jugendkunstgruppen - Änderung der Entgeltordnung
Vorlage
2025/3183
Aktenzeichen
Stab JKG-00-04-fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Entgeltordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                Molitor                                               Adomat


Begründung:

 

Angesichts der Haushaltslage der Stadt Leverkusen ist es unausweichlich, dass die Jugendkunstgruppen zur Steigerung der städtischen Einnahmen angemessen beitragen. Die Entgelte für die Teilnahme an Kursen und Workshops der Jugendkunstgruppen sind seit 2018 nicht mehr erhöht worden. Daher ist die vorgeschlagene Entgelterhöhung für die Regelkurse von 60 € auf 75 € und für eine 90-minütige Workshop-Einheit von 3,90 € auf 5 € zu vertreten.

 

Auch mit der Entgelterhöhung bleiben die Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche weiterhin im Vergleich zu anderen Kultur- und Freizeitangeboten günstig. Mit dem Entgelt ist es auch für Haushalte mit geringem Einkommen immer noch möglich, für ein Kind zwei Jahreskurse der Jugendkunstgruppen über das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ zu finanzieren. Die Entgelte für „Leistungen für andere Einrichtungen“ und den „Geburtstagsworkshops“ bleiben unverändert, da sie bereits kostendeckend sind.

 

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte findet sich in Anlage 2 zur Vorlage.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): 6.500,00

Produkt: 420004070101 Sachkonto 432100

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein