Kenntnisnahme:
1. Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen (Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards für städtische Gebäude - BQA) des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65) mit ihren Anlagen werden zur Kenntnis genommen. Sie gelten auch für die Baumaßnahmen der städtischen Töchter sowie für Public Private Partnership-Projekte (PPP - öffentlich-private Partnerschaft) oder ähnliche Projekte, bei denen Gebäude von Dritten umgebaut und angemietet werden oder später in den städtischen Besitz übergehen.
2. Die derzeitigen bestehenden Dienstanweisungen (DA):
- DA 5.65.4 Dienstanweisung über die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungstandards an Leverkusener Schulen,
- DA 5.65.5 Dienstanweisung über die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungstandards in Kindertageeinrichtungen und
- DA 5.65.7 Dienstanweisung Leitlinien Energieeffizientes Bauen,
verlieren ihre Gültigkeit.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Für den Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) existieren
derzeit mehrere Dienstanweisungen mit den entsprechenden Anlagen zum Thema
Bauqualitäten und Standards. Diese wurden
jeweils im Rat oder im Bau- und Planungsausschuss bzw. im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen/Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
Bauen vorgestellt und von der Politik wie folgt beschlossen:
-
Am
02.06.2008 wurde im Bau- und Planungsausschuss einer Vorlage zu den Bau-,
Qualitäts- und Ausstattungsstandards an Leverkusener Schulen zugestimmt.
-
Am
01.02.2009 wurde im Bau- und Planungsausschuss einer Vorlage zu den
Energieleitlinien zugestimmt.
-
Am
21.02.2011 wurden im Rat die Baustandards für die Kindertageseinrichtungen der
Stadt Leverkusen zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 0843/2010).
-
Am
21.03.2011 wurden im Bau- und Planungsausschuss die Leitlinien Energieeffizientes
Bauen 2011 beschlossen (Vorlage Nr. 0939/2011).
- Am 28.01.2019 wurde im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen eine Vorlage mit den Baustandards zur
Barrierefreiheit zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 2018/2593). |
Daraus ergaben sich folgende Dienstanweisungen:
- DA 5.65.4 Dienstanweisung über die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungstandards an Leverkusener Schulen.
- DA 5.65.5 Dienstanweisung über die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungstandards an Kindertageeinrichtungen.
- DA 5.65.7 Dienstanweisung Leitlinien Energieeffizientes Bauen.
In der täglichen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen sind diese eine große Hilfe (insbesondere für neue Mitarbeitende) und haben sich bewährt. Auch externe Planungsbüros und Fachingenieurinnen/Fachingenieure werden vertraglich verpflichtet, die Baustandards zu beachten. Sie gelten auch für die Baumaßnahmen der städtischen Töchter, sowie für PPP-Projekte oder ähnliches, bei denen Gebäude von Dritten umgebaut und angemietet werden oder später in städtischen Besitz übergehen.
Diese Dienstanweisungen sind veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen rechtlichen und technischen Anforderungen an das Bauen. Viele neue Themenfelder haben sich ergeben, wie z. B. der Klimaschutz, die Nachhaltigkeit, die Anpassungen an modernen Unterricht und vieles mehr. Viele Baumaterialien haben sich verändert oder sind neu hinzugekommen. Auch die rechtlichen Grundlagen, wie z. B. die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, haben sich in dem Zeitraum mehrfach geändert und ändern sich weiterhin.
Die Überarbeitung
der Standards erfolgte mit dem Ziel, diese an die aktuellen technischen
Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Darüber hinaus werden
alle Themenfelder noch in einem Dokument erfasst.
Die neuen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen gliedern sich nun in folgende Kapitel:
- Leitbild,
- Bauen im Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65),
- Energieleitlinien,
- Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards Hochbau an Gebäuden der
Stadt Leverkusen,
- Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards technische Anlagen an
Gebäuden der Stadt Leverkusen,
- Anlagen.
Da sich die rechtlichen und technischen Anforderungen in einer immer schnelleren Geschwindigkeit ändern und damit auch die Standards immer wieder angepasst werden müssen, ist dies in Form von Dienstanweisungen nicht sinnvoll umzusetzen. Daher sollen die alten Dienstanweisungen außer Kraft treten und die Inhalte in den neuen Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen aufgehen. Diese werden laufend fortgeschrieben.
Die Gesamtthematik wird der Politik im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen (SPB) vorgestellt. Perspektivisch ist angedacht, die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen auf den Bereich der Außenanlagen (Fachbereich Stadtgrün - FB 67) als auch der Reinigung (Fachbereich Gebäudewirtschaft - FB 65) auszuweiten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |