Betreff
Ausbau Knotenpunkt Europaring (B8)/Planstraße Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf
- Baubeschluss
Vorlage
2025/3223
Aktenzeichen
660-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Bau des Knotenpunktes Europaring (B8)/Planstraße in Leverkusen-Wiesdorf wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                                   In Vertretung

Richrath                                                                   Deppe

 


Begründung:

 

Ausgangssituation:

Das sogenannte Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf, südlich des Zentralen Busbahnhofs (ZOB) in Leverkusen und zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße im Osten und dem Europaring/B8 im Westen gelegen, soll durch die Überplanung eines Investors eine Umgestaltung und Aufwertung erfahren. Der Investor plant auf der Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I „Wiesdorf - westlich Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ auf einer ca. 8400 m² großen Grundstücksfläche einen Großteil des neuen Quartiers „Postgelände“ gemäß der vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2022 beschlossenen Rahmenplanung „Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (Vorlage Nr. 2022/1523) zu erstellen. Mit der Vorlage Nr. 2022/1525 wurde am 14.11.2022 vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss bezüglich des oben genannten Vorhaben- und Erschließungsplans gefasst.

 

Mit der Vorlage Nr. 2023/2145 wurde vom Rat der Stadt Leverkusen am 05.06.2023 der Planungsbeschluss für den Ausbau des Knotenpunktes Europaring (B8)/Planstraße Postgelände mehrheitlich beschlossen. Nach erfolgtem Planungsbeschluss wurde die Ausführungsplanung erstellt, auf deren Grundlage eine Kostenberechnung durchgeführt wurde (siehe Kapitel „Kosten“). Da diese Kosten für den Ausbau des Knotenpunktes über 1 Mio. € betragen, ist zusätzlich ein Baubeschluss einzuholen, der mit dieser Vorlage erfolgen soll. Diese Vorlage dient somit in erster Linie der Finanzierung der Maßnahme im städtischen Haushalt.

 

Verkehrliche Erschließung:

Die Erschließung des neuen Postareals erfolgt über eine Planstraße, die die Heinrich-von-Stephan-Straße mit dem Europaring/B8 verbindet und die vom Investor im Zuge des Projekts hergestellt und finanziert wird. Die Planstraße wird mit einem neu herzustellenden, signalgeregelten Knotenpunkt in Höhe der Tiefgaragenausfahrt City C an den Europaring/B8 angeschlossen; dieser Knoten liegt hinsichtlich der Planung und Bauausführung in der Zuständigkeit der Stadt Leverkusen.

 

Signalgeregelter Knotenpunkt:

Der neue Knotenpunkt soll mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Der neue Knotenpunkt wird folgende Merkmale besitzen:

 

·         Beibehaltung der zwei Geradeausspuren je Fahrtrichtung auf dem Europaring/B8.

·         Jeweils eine Rechts- und Linksabbiegespur vom Europaring/B8 in die Tiefgarage City C.

·         Eine separate Rechtsabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus-/
Linksabbiegespur von der Planstraße auf den Europaring/B8.

·         Entsprechende Signalisierung für den Kfz-Verkehr.

·         Der Knoten ist nicht für die Benutzung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden vorgesehen.

·         Es ist keine Beleuchtung vorgesehen.

·         Als Ergänzung zum Planungsbeschluss ist eine zusätzliche Rechtsabbiegeausfahrt aus der Tiefgarage vorgesehen.

 

Kosten:

Als Anlagen zu dieser Vorlage sind die von den Fachbereichen Tiefbau (FB 66) und Stadtgrün (FB 67) sowie von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen, AöR, (TBL) geprüften Kostenberechnungen für die Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlagen und Rodungen sowie die Kosten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beigefügt. Die Baukosten liegen somit bei 1,25 Mio. €. Auf der Finanzstelle 66311205021161 sind 1,3 Mio. € etatisiert.  

 

Beauftragung TBL:

Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung werden die TBL mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.

 

Weiteres Vorgehen:

Die bauliche Umsetzung ist aufgrund der verkehrlichen Einschränkung in den Sommerferien 2025 vorgesehen.

 


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 66311205021161 Finanzposition/en: 783200

Auszahlungen für die Maßnahme: 1.300.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2026

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen: rd. 43.000 €/Jahr

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

 

Auf der o. g. Finanzstelle sind für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 450.000 € etatisiert. Darüber hinaus hat der Fachbereich Tiefbau (FB 66) einen Antrag gem. § 22 KomHVO (Ermächtigungsübertragung) gestellt, um Restmittel aus dem Jahre 2024 in das Jahr 2025 zu übertragen, damit die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1,3 Mio. € für die Maßnahme bereitgestellt werden können.


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von Abstimmungsbedarfen ist es der Verwaltung erst jetzt möglich, die Vorlage final den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, damit eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus erreicht werden kann. Somit können zeitnah die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.