- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Dem Bau des Knotenpunktes Europaring (B8)/Planstraße in Leverkusen-Wiesdorf wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Das sogenannte Postgelände in Leverkusen-Wiesdorf, südlich des Zentralen
Busbahnhofs (ZOB) in Leverkusen und zwischen der Heinrich-von-Stephan-Straße im
Osten und dem Europaring/B8 im Westen gelegen, soll durch die Überplanung eines
Investors eine Umgestaltung und Aufwertung erfahren. Der Investor plant auf der
Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans im Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 36/I „Wiesdorf - westlich
Heinrich-von-Stephan-Straße/nördliches Postgelände“ auf einer ca. 8400 m²
großen Grundstücksfläche einen Großteil des neuen Quartiers „Postgelände“ gemäß
der vom Rat der Stadt Leverkusen am 12.12.2022 beschlossenen Rahmenplanung
„Postgelände Leverkusen-Wiesdorf“ (Vorlage Nr. 2022/1523) zu erstellen. Mit der
Vorlage Nr. 2022/1525 wurde am 14.11.2022 vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Planen und Bauen der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss bezüglich des oben
genannten Vorhaben- und Erschließungsplans gefasst.
Mit der Vorlage Nr. 2023/2145 wurde vom Rat der Stadt Leverkusen am
05.06.2023 der Planungsbeschluss für den Ausbau des Knotenpunktes Europaring
(B8)/Planstraße Postgelände mehrheitlich beschlossen. Nach erfolgtem Planungsbeschluss wurde die Ausführungsplanung
erstellt, auf deren Grundlage eine Kostenberechnung durchgeführt wurde (siehe
Kapitel „Kosten“). Da diese Kosten für den Ausbau des Knotenpunktes über 1 Mio.
€ betragen, ist zusätzlich ein Baubeschluss einzuholen, der mit dieser Vorlage
erfolgen soll. Diese Vorlage dient somit in erster Linie der Finanzierung der
Maßnahme im städtischen Haushalt.
Verkehrliche Erschließung:
Die Erschließung des neuen Postareals erfolgt über eine Planstraße, die
die Heinrich-von-Stephan-Straße mit dem Europaring/B8 verbindet und die vom
Investor im Zuge des Projekts hergestellt und finanziert wird. Die Planstraße
wird mit einem neu herzustellenden, signalgeregelten Knotenpunkt in Höhe der
Tiefgaragenausfahrt City C an den Europaring/B8 angeschlossen; dieser Knoten
liegt hinsichtlich der Planung und Bauausführung in der Zuständigkeit der Stadt
Leverkusen.
Signalgeregelter Knotenpunkt:
Der neue Knotenpunkt soll mit Lichtsignalanlagen geregelt werden. Der
neue Knotenpunkt wird folgende Merkmale besitzen:
·
Beibehaltung der zwei
Geradeausspuren je Fahrtrichtung auf dem Europaring/B8.
·
Jeweils eine Rechts- und
Linksabbiegespur vom Europaring/B8 in die Tiefgarage City C.
·
Eine separate
Rechtsabbiegespur und eine kombinierte Geradeaus-/
Linksabbiegespur von der Planstraße auf den Europaring/B8.
·
Entsprechende
Signalisierung für den Kfz-Verkehr.
·
Der Knoten ist nicht für
die Benutzung von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden vorgesehen.
·
Es ist keine Beleuchtung
vorgesehen.
·
Als Ergänzung zum Planungsbeschluss
ist eine zusätzliche Rechtsabbiegeausfahrt aus der Tiefgarage vorgesehen.
Kosten:
Als Anlagen zu
dieser Vorlage sind die von den Fachbereichen Tiefbau (FB 66) und Stadtgrün (FB
67) sowie von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen, AöR, (TBL)
geprüften Kostenberechnungen für die Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlagen und
Rodungen sowie die Kosten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
beigefügt. Die Baukosten liegen somit bei 1,25 Mio. €. Auf der Finanzstelle
66311205021161 sind 1,3 Mio. € etatisiert.
Beauftragung
TBL:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung werden die TBL mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.
Weiteres Vorgehen:
Die bauliche Umsetzung
ist aufgrund der verkehrlichen Einschränkung in den Sommerferien 2025
vorgesehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: 66311205021161 Finanzposition/en:
783200
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.300.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2026
Bilanzielle Abschreibungen: rd. 43.000 €/Jahr
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Auf der o. g. Finanzstelle sind für das Jahr
2025 Mittel in Höhe von 450.000 € etatisiert. Darüber hinaus hat der Fachbereich
Tiefbau (FB 66) einen Antrag gem. § 22 KomHVO (Ermächtigungsübertragung)
gestellt, um Restmittel aus dem Jahre 2024 in das Jahr 2025 zu übertragen,
damit die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1,3 Mio. € für die Maßnahme
bereitgestellt werden können.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von Abstimmungsbedarfen ist es der Verwaltung erst jetzt möglich, die Vorlage final den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, damit eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus erreicht werden kann. Somit können zeitnah die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.