Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Eigenanteils zur investiven Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort der Step Kids KiTas gGmbH
Vorlage
2025/3225
Aktenzeichen
510-121-Abd
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.    Die neue 6-gruppige Kindertageseinrichtung Am Hemmelrather Hof im Stadtteil Leverkusen-Manfort wird mit Blick auf die Schaffung von bis zu 110 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt von der Stadt Leverkusen, vorbehaltlich einer 90%igen Landesförderung zur investiven Förderung der Erstausstattung, mit der Übernahme des 10%igen Eigenanteils gefördert. Der 10%ige Eigenanteil der Trägerin beläuft sich auf 44.060 €.

2.    Die dazu notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 44.060 € werden im Rahmen der Finanzplanung im investiven Budget PN 0605 für 2025 bereitgestellt. Im Gegenzug ist die Einzahlung in Höhe von 396.530 € (90%ige Landesförderung) im investiven Budget PN 0605 zu generieren. 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        In Vertretung

Richrath                                Molitor                                   Adomat


Begründung:

Mit der neuen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird die Step Kids KiTas gGmbH erstmalig die Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet von Leverkusen übernehmen. Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 6-gruppigen Kindertageseinrichtung einbezogen. Das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.

Im Zuge der anstehenden Trägerschaft beantragt die Step Kids KiTas gGmbH die Übernahme des Eigenanteils zur investiven Förderung der Erstausstattung (aktuell 10 %) durch die Stadt Leverkusen. Mit der 6-gruppigen Kindertageseinrichtung werden nach der Fertigstellung insgesamt bis zu 110 neue Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Stadtteil Leverkusen-Manfort zur Verfügung stehen. Die beantragte Fördersumme zu den Investitionskosten der Erstausstattung beläuft sich auf 396.530 € (90 %). Für die Übernahme des Eigenanteils zu den Investitionsförderkosten ist einmalig ein Betrag in Höhe von 44.060 € im investiven Budget für die Auszahlung bereitzustellen.

Der Step Kids KiTas gGmbH ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., der Eigenanteil durch die Stadt Leverkusen gewährt wird. Die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten und die Übernahme der Mietkosten, die nicht über das KiBiz (Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) refinanziert werden, wurden bereits vom Rat der Stadt Leverkusen am 07.10.2024 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/2994).


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 51000605021039 Finanzposition/en: 781800

Auszahlungen für die Maßnahme: 440.590 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 90 %

Name Förderprogramm: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 26.01.2024.

Finanzstelle/n: 51000605021039 Finanzposition/en: 681100

Einzahlungen für die Maßnahme: 396.530

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme wird im investiven Budget 2025 ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2025

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: 0605 Sachkonto 414100 (Landeszuweisung für laufende Zwecke) und Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12

Die o. g. Ansätze sind bisher nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2025 ff. und müssen im weiteren Verlauf über die investive Veränderungsliste durch den FB 51 angemeldet werden und stehen daher unter dem Vorbehalt des weiteren Genehmigungsverfahrens mit der Bezirksregierung Köln.


II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein