- Übernahme des Eigenanteils zur investiven Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort der Step Kids KiTas gGmbH
Beschlussentwurf:
1. Die neue 6-gruppige Kindertageseinrichtung Am Hemmelrather Hof im Stadtteil Leverkusen-Manfort wird mit Blick auf die Schaffung von bis zu 110 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt von der Stadt Leverkusen, vorbehaltlich einer 90%igen Landesförderung zur investiven Förderung der Erstausstattung, mit der Übernahme des 10%igen Eigenanteils gefördert. Der 10%ige Eigenanteil der Trägerin beläuft sich auf 44.060 €.
2. Die dazu notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 44.060 € werden im Rahmen der Finanzplanung im investiven Budget PN 0605 für 2025 bereitgestellt. Im Gegenzug ist die Einzahlung in Höhe von 396.530 € (90%ige Landesförderung) im investiven Budget PN 0605 zu generieren.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Mit der neuen 6-gruppigen Kindertageseinrichtung Am Hemmelrather Hof in Leverkusen-Manfort wird die Step Kids KiTas gGmbH erstmalig die Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet von Leverkusen übernehmen. Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger und auch der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) als örtlicher Träger wurden von Anfang an in die Planungen zur 6-gruppigen Kindertageseinrichtung einbezogen. Das Landesjugendamt hat darüber hinaus eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Im Zuge der anstehenden Trägerschaft beantragt die Step Kids KiTas gGmbH die Übernahme des Eigenanteils zur investiven Förderung der Erstausstattung (aktuell 10 %) durch die Stadt Leverkusen. Mit der 6-gruppigen Kindertageseinrichtung werden nach der Fertigstellung insgesamt bis zu 110 neue Plätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Stadtteil Leverkusen-Manfort zur Verfügung stehen. Die beantragte Fördersumme zu den Investitionskosten der Erstausstattung beläuft sich auf 396.530 € (90 %). Für die Übernahme des Eigenanteils zu den Investitionsförderkosten ist einmalig ein Betrag in Höhe von 44.060 € im investiven Budget für die Auszahlung bereitzustellen.
Der Step Kids KiTas gGmbH ist die Übernahme der Trägerschaft nur möglich, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h., der Eigenanteil durch die Stadt Leverkusen gewährt wird. Die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten und die Übernahme der Mietkosten, die nicht über das KiBiz (Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen) refinanziert werden, wurden bereits vom Rat der Stadt Leverkusen am 07.10.2024 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/2994).
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 51000605021039 Finanzposition/en: 781800
Auszahlungen für die Maßnahme: 440.590 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 90
%
Name
Förderprogramm: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom
26.01.2024.
Finanzstelle/n: 51000605021039 Finanzposition/en: 681100
Einzahlungen für die Maßnahme: 396.530 €
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme wird im investiven Budget 2025
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr: 2025
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: 0605 Sachkonto 414100
(Landeszuweisung für laufende Zwecke) und Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings
( 20 12
Die o. g. Ansätze
sind bisher nicht Bestandteil der Haushaltsplanung 2025 ff. und müssen im
weiteren Verlauf über die investive Veränderungsliste durch den FB 51 angemeldet
werden und stehen daher unter dem Vorbehalt des weiteren Genehmigungsverfahrens
mit der Bezirksregierung Köln.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |