Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der
Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen
Kreis zur Unterhaltung einer gemeinsamen „Leitender-Notarzt-Gruppe“ (LNA) zu.
Die Kündigung wird zum 31.12.2025 wirksam.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Bildung einer eigenen „Leitender-Notarzt-Gruppe Leverkusen“ zu, welche zum 01.01.2026 in Dienst genommen wird.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(zugleich in Vertretung
des Stadtkämmerers)
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom
04.12.2006 (Vorlage R 734/16. TA) die gemeinsame Einführung des „Leitenden
Notarztes“ (LNA) mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis beschlossen. Hierzu wurde
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Vor dem Hintergrund der inzwischen veränderten Anforderungen, bspw.
deutlich erhöhte Einsatzzahlen im Rettungsdienst, sieht der aktuelle
Rettungsdienstbedarfsplan für den Rettungsdienstbereich Leverkusen ein
eigenständiges LNA-System vor. Der Rat der Stadt Leverkusen hat der Vorlage zum
Rettungsdienstbedarfsplan Nr. 2024/2719 in seiner Sitzung am 06.05.2024
zugestimmt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen
Kreis soll daher unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum
31.12.2025 gekündigt werden.
Zum 01.01.2026 soll
sodann die „Leitende Notarztgruppe Leverkusen“ in Dienst genommen werden. Die entstehenden
Kosten sind Kosten des Rettungsdienstes und gehen in die Gebührenkalkulation
ein.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: IA 370003700101 Sachkonto: 525800
Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 75.400 €.
Anmerkung: Die
bisherigen Aufwendungen für die Maßnahme beliefen sich auf ca. 30.000 €
pro Jahr. Es ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von ca. 45.400 €. Die
Kosten werden in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes eingebracht.
Aktuell besteht jedoch landesweit eine grundsätzliche Problematik im
Verhandlungsverfahren mit den Kostenträger*innen. Eine Einigung wird auf Ebene
des Städtetages angestrebt.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da der interne Abstimmungsbedarf noch abzuwarten war, konnte die Vorlage leider nicht frühzeitiger den Gremien zur Verfügung gestellt werden. Um eine Beschlussfassung jedoch noch im begonnenen Turnus zu ermöglichen, wird die Vorlage von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingereicht. Somit können nach der Beschlussfassung die entsprechenden Bearbeitungsschritte zeitnah eingeleitet werden.