Betreff
Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis zur gemeinsamen Unterhaltung einer "Leitender-Notarzt-Gruppe" (LNA)
Vorlage
2025/3231
Aktenzeichen
370-40-13-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis zur Unterhaltung einer gemeinsamen „Leitender-Notarzt-Gruppe“ (LNA) zu. Die Kündigung wird zum 31.12.2025 wirksam.

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Bildung einer eigenen „Leitender-Notarzt-Gruppe Leverkusen“ zu, welche zum 01.01.2026 in Dienst genommen wird.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Richrath                                                          Deppe

                                                                         (zugleich in Vertretung

                                                                         des Stadtkämmerers)


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom 04.12.2006 (Vorlage R 734/16. TA) die gemeinsame Einführung des „Leitenden Notarztes“ (LNA) mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis beschlossen. Hierzu wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Vor dem Hintergrund der inzwischen veränderten Anforderungen, bspw. deutlich erhöhte Einsatzzahlen im Rettungsdienst, sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan für den Rettungsdienstbereich Leverkusen ein eigenständiges LNA-System vor. Der Rat der Stadt Leverkusen hat der Vorlage zum Rettungsdienstbedarfsplan Nr. 2024/2719 in seiner Sitzung am 06.05.2024 zugestimmt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis soll daher unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 31.12.2025 gekündigt werden.

 

Zum 01.01.2026 soll sodann die „Leitende Notarztgruppe Leverkusen“ in Dienst genommen werden. Die entstehenden Kosten sind Kosten des Rettungsdienstes und gehen in die Gebührenkalkulation ein.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: IA 370003700101 Sachkonto: 525800

Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 75.400 €.

 

Anmerkung: Die bisherigen Aufwendungen für die Maßnahme beliefen sich auf ca. 30.000 € pro Jahr. Es ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von ca. 45.400 €. Die Kosten werden in die Gebührenkalkulation des Rettungsdienstes eingebracht. Aktuell besteht jedoch landesweit eine grundsätzliche Problematik im Verhandlungsverfahren mit den Kostenträger*innen. Eine Einigung wird auf Ebene des Städtetages angestrebt.

 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da der interne Abstimmungsbedarf noch abzuwarten war, konnte die Vorlage leider nicht frühzeitiger den Gremien zur Verfügung gestellt werden. Um eine Beschlussfassung jedoch noch im begonnenen Turnus zu ermöglichen, wird die Vorlage von der Verwaltung zum Nachtragstermin eingereicht. Somit können nach der Beschlussfassung die entsprechenden Bearbeitungsschritte zeitnah eingeleitet werden.