Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2012/2013 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
1410/2011
Aktenzeichen
510-KiBiz-12-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das am 01.08.2012 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 werden entsprechend der Anlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

gezeichnet:

Adomat

 

 

Begründung:

 

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 fördert seit dem 01.08.08 das Land den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

mit jeweils möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW nach § 20 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für Leverkusen derzeit nicht vor.

 

In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.12 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel von 5 Betreuungsplätzen in die Übersicht eingeflossen. Die tatsächliche Belegung (4, 5 oder 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) wird im formalisierten Förderungsverfahren über KiBiz.web an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, gemeldet und fließt entsprechend in die laufende Betriebskostenförderung ein.

 

Die weitere Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2012/2013.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1410/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festschreibung der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Kindergartenjahr 2012/13 als Grundlage für die verbindliche Meldung nach dem Kinderbildungsgesetz an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt im Hinblick auf die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Gesamtaufwand Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 19 Mio. €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Gesamterträge Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 18,7 Mio. €.