Beschlussentwurf:
Für das am 01.08.2012 beginnende Kindergartenjahr 2012/2013 werden entsprechend der Anlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom
30.10.07 fördert seit dem 01.08.08 das Land den Betrieb der Tageseinrichtungen
für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen,
und zwar
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils
möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach § 20 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum
15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines
berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen
mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der
Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. Eine
Einschränkung ist nur in soweit gegeben, dass für den schrittweisen Ausbau von
Plätzen für unter dreijährige Kinder unter Berücksichtigung der in der Anlage
zum KiBiz genannten Planungsdaten vom Land durch das Haushaltsgesetz jährliche
Höchstgrenzen festgelegt werden können. Eine derartige Beschränkung liegt für
Leverkusen derzeit nicht vor.
In Abstimmung mit
den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind die in
der Anlage aufgezeigten Betreuungsplätze für das am 01.08.12 beginnende
Kindergartenjahr 2012/2013 festgelegt worden. Hinsichtlich der Berücksichtigung
von Kindern im Alter von unter drei Jahren in der Betreuungsgruppenform I, hier
sind bei einer Gruppenstärke von 20 Kindern mindestens 4, maximal 6 Kinder im
Alter von unter 3 Jahren zulässig, ist wie im Vorjahr ein rechnerisches Mittel
von 5 Betreuungsplätzen in die Übersicht eingeflossen. Die tatsächliche
Belegung (4, 5 oder 6 Kinder im Alter von unter 3 Jahren) wird im
formalisierten Förderungsverfahren über KiBiz.web an den Landschaftsverband
Rheinland, Landesjugendamt, gemeldet und fließt entsprechend in die laufende
Betriebskostenförderung ein.
Die weitere
Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der
entsprechenden Genehmigung des Landesjugendamtes für das Kindergartenjahr 2012/2013.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1410/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Festschreibung der Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Kindergartenjahr 2012/13 als Grundlage für die verbindliche Meldung nach dem Kinderbildungsgesetz an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt im Hinblick auf die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Gesamtaufwand Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 19 Mio. €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Gesamterträge Produktgruppe 0605 in 2012 (Etatanmeldung): rd. 18,7 Mio. €.