- Bürgerantrag vom 04.01.12
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt zur Kenntnis, dass bereits im Jahr 2012 eine erste Urnenstele mit 24 Kammern auf dem Friedhof Reuschenberg aufgestellt werden soll und mittelfristig auch Urnenstelen auf dem Friedhof Birkenberg angeboten werden sollen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
04.01.12 (s. Anlage 1) beantragt der Petent das Aufstellen von
Urnenstelen auf den Friedhöfen Reuschenberg und Birkenberg.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Die vom Petenten angesprochenen Kolumbarien sind gestalterisch entweder als Urnenstelen oder als Urnenwände vorstellbar.
Derzeit sind Urnenwände auf den Friedhöfen Manfort, Scherfenbrand und Mülheimer Straße aufgestellt. Die Friedhofsverwaltung plant bereits länger, diese seit 1996 etablierte Urnenbestattungsart der Kolumbarien (sowohl Urnenwände als auch Urnenstelen) auch auf anderen Friedhöfen anzubieten.
Diese Absicht wurde in einer Mitteilung an die Bezirksvertretungen in z.d.A.: Rat Nr. 7 vom 24.08.11 (Seiten 241 f.) an die Politik kommuniziert, in der es unter anderem heißt: „Da aus der Bevölkerung der Wunsch nach räumlicher Ausbreitung des Angebotes (von Urnenkammern) geäußert wurde, sollen, sofern entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, Kolumbarien ab dem kommenden Jahr nach und nach auch auf anderen Friedhöfen, zunächst voraussichtlich auf dem Friedhof Reuschenberg, aufgebaut werden.“
Für das Jahr 2012 ist fest eingeplant, auf dem Friedhof Reuschenberg eine erste Urnenstele mit 24 Kammern aufzustellen. Auch auf dem Friedhof Scherfenbrand soll es wieder Kolumbarien geben.
Mittelfristig sollen Kolumbarien (Urnenstelen/Urnenwände) auch auf dem Friedhof Birkenberg angeboten werden, später eventuell auch auf dem Friedhof Lützenkirchen und dem Friedhof Bergisch Neukirchen. Die Anlage auf dem Friedhof Mülheimer Straße ist komplett belegt und lässt sich nicht erweitern.
Insofern decken sich die Planungen der Friedhofsverwaltung mit dem Anliegen des Petenten.
Die neu zur Aufstellung kommenden Kolumbarien werden zudem optisch
ansprechender gestaltet sein als die in den Vorjahren aufgestellten Anlagen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1443/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 31.01.12 erfolgen.