Betreff
Aufstellen von Urnenstelen auf den Friedhöfen Reuschenberg und Birkenberg
- Bürgerantrag vom 04.01.12
Vorlage
1443/2012
Aktenzeichen
011-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt zur Kenntnis, dass bereits im Jahr 2012 eine erste Urnenstele mit 24 Kammern auf dem Friedhof Reuschenberg aufgestellt werden soll und mittelfristig auch Urnenstelen auf dem Friedhof Birkenberg angeboten werden sollen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.01.12 (s. Anlage 1) beantragt der Petent das Aufstellen von Urnenstelen auf den Friedhöfen Reuschenberg und Birkenberg.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Die vom Petenten angesprochenen Kolumbarien sind gestalterisch entweder als Urnenstelen oder als Urnenwände vorstellbar.

 

Derzeit sind Urnenwände auf den Friedhöfen Manfort, Scherfenbrand und Mülheimer Straße aufgestellt. Die Friedhofsverwaltung plant bereits länger, diese seit 1996 etablierte Urnenbestattungsart der Kolumbarien (sowohl Urnenwände als auch Urnenstelen) auch auf anderen Friedhöfen anzubieten.

 

Diese Absicht wurde in einer Mitteilung an die Bezirksvertretungen in z.d.A.: Rat Nr. 7 vom 24.08.11 (Seiten 241 f.) an die Politik kommuniziert, in der es unter anderem heißt: „Da aus der Bevölkerung der Wunsch nach räumlicher Ausbreitung des Angebotes (von Urnenkammern) geäußert wurde, sollen, sofern entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, Kolumbarien ab dem kommenden Jahr nach und nach auch auf anderen Friedhöfen, zunächst voraussichtlich auf dem Friedhof Reuschenberg, aufgebaut werden.“

 

Für das Jahr 2012 ist fest eingeplant, auf dem Friedhof Reuschenberg eine erste Urnenstele mit 24 Kammern aufzustellen. Auch auf dem Friedhof Scherfenbrand soll es wieder Kolumbarien geben.

 

Mittelfristig sollen Kolumbarien (Urnenstelen/Urnenwände) auch auf dem Friedhof Birkenberg angeboten werden, später eventuell auch auf dem Friedhof Lützenkirchen und dem Friedhof Bergisch Neukirchen. Die Anlage auf dem Friedhof Mülheimer Straße ist komplett belegt und lässt sich nicht erweitern.

 

Insofern decken sich die Planungen der Friedhofsverwaltung mit dem Anliegen des Petenten.

 

Die neu zur Aufstellung kommenden Kolumbarien werden zudem optisch ansprechender gestaltet sein als die in den Vorjahren aufgestellten Anlagen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1443/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 31.01.12 erfolgen.