Betreff
Weiterbetrieb der Kletteranlage auf dem Standort "Sportplatzanlage Birkenberg"
Vorlage
1467/2012
Aktenzeichen
50/vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung und den Sportpark Leverkusen (SPL), den Betrieb der Kletteranlage  ab dem 01.05.2012 sicherzustellen.

 

2.  Die Umsetzung erfolgt durch folgende Maßnahmen:

    

-       Die Stadt Leverkusen erwirbt die Kletteranlage sowie die Einbauten in das ehemalige Vereinsgebäude des Opladener Ballsportvereins e.V. (OBV-Heim) von der JOB SERVICE Beschäftigungsgesellschaft Leverkusen gGmbH (JSL).

 

-       Die Kletteranlage und die Einbauten im OBV-Heim werden von der Stadt Leverkusen auf den SPL als Sacheinlage gegen Erhöhung des Eigenkapitals übertragen.

 

Im Übrigen gelten die Ausführungen in der Begründung.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                   Häusler                      Adomat                      Stein

 

Begründung:

 

1.      Ausgangslage

 

Die Stadt Leverkusen hat im Jahr 2008 eine Betriebsmittelförderung aus dem so genannten Xenos-Programm „Integration durch Vielfalt“ zur Errichtung einer Kletteranlage (Vorlagen R 1400/16.TA und R 1528/16.TA) beantragt und einen entsprechenden Zuschlag durch das Bundesverwaltungsamt Köln erhalten.

 

Die Errichtung und der Betrieb wurden durch die JSL im Rahmen eines Beschäftigungsprojektes umgesetzt.

 

Die zur Errichtung der Kletteranlage benötigten Flächen auf der Sportplatzanlage Birkenberg wurden mit Vertrag vom 15.01.2010 vom SPL gepachtet. Der Pachtvertrag zwischen SPL und JSL enthält neben der Anpachtung der Flächen auch die Anpachtung des OBV-Heims, das neben notwendigen Lagerflächen und Toiletten auch zur Einrichtung eines als Beschäftigungsprojekt geführten Bistrobetriebes dient. 

 

Die Projekt- und Förderphase für die Kletteranlage endet am 30.04.2012. Die von der JSL bis dato wahrgenommene Aufgabe der Betriebsführung bzw. des Betreibers für die Kletteranlage und des Bistrobetriebes im OBV-Heim ist aus organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Gründen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Auch wenn nach den Förderrichtlinien keine zwingende Verpflichtung zur Fortsetzung des Kletterbetriebes über den oben genannten Zeitraum hinaus besteht, ist mit einer Förderung stets auch die Frage der Nachhaltigkeit verbunden.

 

Die Investitionen in die Kletteranlage hat die JSL mit 306.252,11 € ausgewiesen. Die Kletteranlage wird unter Berücksichtigung der über den Fördermitteleinsatz finanzierten Abschreibung zum 30.04.2012 noch einen Restbuchwert von 138.236,42 € haben. Die  Einbauten für den Bistrobetrieb im OBV-Heim hat die JSL mit 209.956,41 € ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen wird der Restbuchwert der Einbauten zum 30.04.2012 noch 165.467,30 € betragen. 

 

 

2. Übergang der Kletteranlage und der Einbauten im OBV-Heim an Stadt bzw. den SPL

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kletteranlage und die Einbauten für den Bistrobetrieb von der JSL zu den jeweiligen Restbuchwerten zu erwerben.

 

Die über die Veränderungsliste zum Investitionshaushalt dargestellte Finanzierung führt zu keinen Belastungen, da die zwischen JSL und Stadt wechselseitig bestehende Verbindlichkeit/ Forderung in Höhe von 711.141,19 € (Stand 31.12.2011)  um die oben genannten Restbuchwerte zum 30.04.2012 von insgesamt 303.703,72 € reduziert werden sollen.

 

Die Kletteranlage und die Einbauten im OBV-Heim werden von der Stadt Leverkusen in das Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung SPL als Sacheinlage gegen Erhöhung der Kapitalrücklagen im Eigenkapital übertragen.

 

 

3. Weiterbetrieb der Kletteranlage

 

Der zwischen der JSL und dem SPL bestehende Pachtvertrag über das Gelände und den Betrieb der  Kletteranlage wurde einvernehmlich zum 30.04.2012 gekündigt.

 

Der SPL strebt eine Lösung an, die außer dem Abschreibungsaufwand von ca. 60.000 € im Wirtschaftsplan 2012 zu keinen weiteren Belastungen führt. Hierzu werden derzeit Gespräche mit dem SportBund Leverkusen e.V. und dem jetzigen Betreiber der Kletteranlage geführt.

 

Der Betriebsausschuss SPL ist über die weiteren Schritte zeitnah zu informieren.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1467/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, Fb Soziales, 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Maßnahme ist in der Prioritätenliste für Investitionen im Haushaltsjahr 2012 in der Kategorie 2 (dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz) enthalten.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Etatisierung erfolgt über die „Veränderungsliste Investiv“ mit einer Ein- und Auszahlung von jeweils 304.000 €.

 

Finanzstelle               97001605021020

Produktgruppe          1605

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Stadt: keine, da das Vermögen auf den SPL im Wege der Sacheinlage übergehen soll.

SPL: Bei einer Umsetzung entsprechend der Tz. 3 der Begründung Abschreibungsaufwand von ca.  60.000 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Darstellung erfolgt über die künftige Wirtschaftsplanung 2013 ff des SPL

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das Xenos Projekt „Integration durch Vielfalt“ endet am 30.4.2012. Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs ist der Beschluss des Rates in der Sitzung am 26.3.2012 erforderlich.