Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 22.03.2012 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Stefan Grunwald als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2017.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen
hat mit Beschluss vom 22.03.2012 Herrn Stefan Grunwald für die Zeit vom
01.01.2013 bis zum 31.12.2017 zum Mitglied des Vorstandes der Sparkasse
Leverkusen wiederbestellt.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des
Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die
Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat
der Stadt.
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren
ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und 3 des Sparkassengesetzes NRW.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1595/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.