Beschlussentwurf:
1.
Der Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann im
Bereich der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
„öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Aufgaben nach dem Gesetz über das
Apothekenwesen abzuschließen.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Die vorhandene Stelle der Amtsapothekerin – 1/2 Vollzeit – wird ab dem 01.08.2012 – im Rahmen der
Altersteilzeit der Stelleninhaberin – vakant.
Bei den Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach
Weisung, die von Amtsapothekerinnen bzw. Amtsapothekern wahrzunehmen sind.
Eine Nachfolgeregelung ist daher erforderlich.
Der Kreis Mettmann verliert seinen derzeitigen Kooperationspartner
(Solingen) und hat angeboten, die Aufgaben für Leverkusen durch den dort
beschäftigten Vollzeit-Amtsapotheker mit durchzuführen. Es handelt sich somit
um eine mandatierende Aufgabenübertragung, die die Rechte und Pflichten der
abgebenden Kommune unberührt lässt.
Auf der Basis eines Mengengerüstes wird die Kostenbeteiligung von
Leverkusen auf 42 % der anfallenden Personal- und Personalnebenkosten
festgeschrieben. Zusätzlich ist ein 10%iger Verwaltungsgemeinkostenzuschlag zu
entrichten.
Im Ergebnis einer fiskalischen Betrachtung ist die Kooperation mit dem
Kreis Mettmann günstiger als eine Eigenlösung und stellt somit eine
wirtschaftlichere Form der Aufgabenwahrnehmung dar.
Als Anlage ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1621/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wielspütz/FB 50/50 14
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die vorhandene Stelle der Amtsapothekerin – 1/2 Vollzeit – wird ab dem 01.08.2012 – im Rahmen der
Altersteilzeit der Stelleninhaberin – vakant.
Bei den Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach
Weisung, die von Amtsapothekerinnen bzw. Amtsapothekern wahrzunehmen sind.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN: 0705
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ca. 15.000,00 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Ca. 45.000,00 €.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)