Betreff
Auflösung der KGS Erich Kästner Schule zum Schuljahr 2012/2013
Vorlage
1664/2012
Aktenzeichen
Gr.1-220/221-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Die KGS Erich Kästner Schule wird zum 01.08.2012 aufgelöst.

 

  1. Die für das Schuljahr 2012/2013 an der KGS Erich Kästner Schule angemeldeten Kinder werden an der GGS Herzogstraße beschult.

 

  1. Die künftigen Klassen 2-4 der KGS Erich Kästner Schule werden von der GGS Herzogstraße weiter beschult. Sie verbleiben am Standort Hans-Schlehahn-Straße und beenden ihre Grundschulzeit nach dem bisherigen Konzept der Erich Kästner Schule in jahrgangsgebundenen Klassen.

 

  1. Der Schulstandort Hans-Schlehahn-Strasse wird als Teilstandort der GGS Herzogstrasse genutzt.

 

  1. Die Genehmigungen der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 (Auflösung einer Schule) und § 83 Abs. 4 (Bildung von Teilstandorten) Schulgesetz NRW ist einzuholen.

 

 

gezeichnet:  

 

 

Buchhorn                                                      Adomat

 

Begründung:

 

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der KGS Erich Kästner Schule 172 Schülerinnen und Schüler beschult. Für das kommende Schuljahr  wurden 30 Kinder angemeldet. Nur durch Wiederholer der ersten Klasse wird voraussichtlich die Bildung von zwei Eingangsklassen möglich. Nach den Schülerzahlprognosen bis zum Schuljahr 2015/2016 werden auch zukünftig  nicht mehr als ca. 30 – 32 Neuanmeldungen erwartet. Mit dieser erwarteten Zahl an Neuanmeldungen kann die KGS Erich Kästner Schule auf Dauer nicht mehr zweizügig geführt werden.

 

Im Gegenzug hat die GGS Herzogstraße seit den letzten Jahren deutlich höhere Anmeldewünsche als zur Verfügung stehende Aufnahmekapazitäten. Für das Schuljahr 2012/2013 beträgt die Anmeldezahl an der GGS Herzogstraße 85 Kinder. Der vorhandene Schulraum am Standort  Herzogstraße lässt aber maximal die Beschulung  von 60 Kindern zu.

 

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Schulentwicklung an den beiden benachbarten Grundschulen hat der Schulträger der GGS Herzogstraße einen freien Unterrichtsraum am Standort der KGS Erich Kästner Schule zur Verfügung gestellt. Mit dieser Maßnahme konnte die von den Eltern gewünschte Aufnahme ihrer Kinder an der GGS Herzogstraße sichergestellt werden.

Die Nutzung des zusätzlichen Raumangebots und die dazu notwendige Unterrichtsorganisation sollten beide Schulen im Innenverhältnis unter Beteiligung der Eltern und Schulkonferenzen bis zum Schuljahrbeginn 2012/2013 klären.

Im Rahmen dieses Klärungs- und Abstimmungsprozesses mit  Eltern, Lehrerinnen und Lehrern wurde deutlich, dass eine stärkere pädagogische Kooperation beider Schulen sinnvoll und gewollt ist. Nach Abschluss  der Diskussion, an der auch die katholische Kirchengemeinde St. Remigius beteiligt war, wurde  als weitergehendes Ergebnis durch die Schulkonferenzen beider Schulen am 31.05.2012 beschlossen, die Erich Kästner Schule bereits zum 01.08.2012 (Schuljahr 2012/2013) aufzulösen und die künftigen Klassen 2-4 ihre Grundschulzeit nach dem bisherigen Konzept der Erich Kästner Schule in jahrgangsgebundenen Klassen beenden sollen.

 

Die gleichlautenden Beschlüsse der Schulkonferenzen der KGS Erich Kästner Schule und der GGS Herzogstraße sind als Anlage beigefügt. Die dort  formulierten Zielsetzungen und Bedingungen zur Auflösung der KGS Erich Kästner Schule finden die Zustimmung der Verwaltung und werden unterstützt. Der Schulstandort Hans-Schlehahn-Straße wird nach § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NW) als Teilstandort der GGS Herzogstraße genutzt. Ein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entsteht nicht und die sächlichen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Unterricht sind am Schulstandort Hans-Schlehahn-Straße vorhanden. Die Voraussetzungen des § 83 Abs. 6 sind damit gegeben.

 

Nach §  81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Auflösung einer Schule. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen.

 

Der Beschluss des Schulträgers  bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht (§ 81 Abs. 3 SchulG NW).

 

Mit der von beiden Schulen gewünschten schulorganisatorischen Maßnahme wird der voraussichtlichen Schülerzahlentwicklung der beiden Grundschulen Rechnung getragen. Die Schülerzahlentwicklung wurde auf der Grundlage des vorliegenden Teilschulentwicklungsplan Grundschulen I 2008-2012 und des aktuellen Elternwahlverhaltens anlassbezogen untersucht. Das Ergebnis wird bei der Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplans Grundschulen berücksichtigt.

 

Die schulorganisatorische Maßnahme ist mit der Schulaufsicht für die Grundschulen bei der Stadt Leverkusen abgestimmt.

 

Mit der neuen vierzügigen GGS Herzogstraße und der bestehenden vergleichbar großen KGS Remigiusschule wird für den Stadtteil Opladen ein bedarfsgerechtes Schulangebot einschließlich OGS langfristig gesichert.  

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1664/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Broscheid/FB 40/ 406 - 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nein

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Unter Berücksichtigung der Auflösung der KGS Erich Kästner Schule zum 01.08.2012 und den damit verbundenen Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht ist ein Ratsbeschluss vor der Sommerpause unbedingt erforderlich.

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Schulausschuss am 11.6.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.