Betreff
Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001
Vorlage
1759/2012
Aktenzeichen
501-3-Herr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001.

 

2. Der Rat nimmt die als Anlagen 2 – 7 erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung 2011 sowie die Gebührenkalkulation 2012 für die städt. Übergangsheime zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                      Häusler                                  Stein

                                              

 

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. R 1201/2011 wurde die im Betreff genannte Gebührensatzung zuletzt geändert.

Die hierin festgelegten Beträge basierten auf dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die städt. Übergangsheime für das Jahr 2010.

Nunmehr liegt das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Jahr 2011 vor (Anlagen 2 – 7). Auf dieser Basis sind die voraussichtlichen zukünftigen Aufwendungen festzulegen mit dem Ergebnis, dass verschiedene Gebührensätze anzupassen sind.

 

1.      Grundgebühr (§ 3, Ziffer 1 der Satzung):

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2011 und der Gebührenkalkulation 2011 differieren um 1,43 €/m² (6,17 € zu 7,60 €). Die Unterschreitung der erwarteten Kosten resultiert zum überwiegenden Teil auf weiterem sozialverträglichem Abbau von Personalkapazitäten in den Unterkünften.

 

Die kalkulierten Gesamtkosten für 2012 (unter Berücksichtigung allgemeiner Preissteigerungsrate) liegen aber  weiterhin über dem in der Ursprungssatzung (R833/15.TA) festgelegten Betrag in Höhe von 5,00 €/m² Wohnfläche.

 

2.      Verbrauchskostenumlage

Die Verbrauchskostenumlage ist abhängig von den Faktoren:

-          Verbrauchsmenge

-          Preisanpassung

-          Durchschnittliche Belegung (mit/ohne individuelle Verbrauchserfassung)

 

Für den Bereich Spätaussiedler sowie sonstiger nach dem Landesaufnahmegesetz zugewiesener Personen wird für 2012 aufgrund der Entwicklung der Zugangszahlen der letzten Monate sowie erfolgter gesetzlicher Änderungen mit minimalen Neuzuweisungen gerechnet.

Im Bereich Obdachlose wird mit gleichen Belegungszahlen wie im Vorjahreszeitraum unterzubringender Haushalte gerechnet.

Die Zahl der in Übergangsheimen unterzubringenden Flüchtlinge wird voraussichtlich leicht ansteigen.

Entsprechend der voraussichtlichen Belegung verändern sich auch die Verbrauchsmengen, wobei hier Preisanpassungen zu berücksichtigen sind.

Dabei wird mit gleich bleibenden Wasserpreisen gerechnet. Für Strom wird eine Erhöhung um 2 % angenommen, für Heizkosten um 10 %.

 

3.      Heizkosten (§ 3, Ziffer 2.1 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 24.00 €/Person hat sich als zu hoch erwiesen (tatsächliches Ergebnis: 20,89 €/Person).

Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2012 unter Berücksichtigung aufgegebener Objekte und Kostenanpassungen ergibt sich ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 22,50 €/Person.

Die Unterschreitung des erwarteten Aufwandes ist in erster Linie auf den Umstand zurück zu führen, indem es gelang, im ÜH Sandstr. über längere Zeiträume eine Containereinheit nicht zu belegen.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass ggf. doch wieder eine Belegung dieser Einheiten erfolgen muss.

 

4.      Wasserkosten (§ 3, Ziffer 2.2 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 18,60 €/Person hat sich nach dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für 2011 (tatsächliches Ergebnis:

15,94 €/Person) als zu hoch erwiesen und ist entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2012 auf 15,00 €/Person zu verringern.

 

5.      Stromkosten (§ 3, Ziffer 2.3 der Satzung):

Der bisher angesetzte Betrag in Höhe von 29,40 €/Person hat sich als annähernd real erwiesen (tatsächliches Ergebnis: 28,74 €/Person).

Entsprechend der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2012 ergibt sich ein voraussichtlicher Betrag in Höhe von 28,30 €/Person.

 

Trotz entsprechender Bemühungen ist es, wenn überhaupt, nur ansatzweise gelungen, die Nutzer der Unterkünfte, die über keinen eigenen Stromzähler verfügen, zu einem energiebewusstem Umgang mit dem „Strom aus der Steckdose“ zu bewegen.

Eine Ausstattung der noch nicht mit eigenem Stromzähler ausgestatteten Unterbringungseinheiten mit eigenen Stromzählern scheidet aus Kostengründen aus.

 

Gem. § 3, Ziffer 2.3 der Satzung, zweiter Halbsatz wird in den Fällen mit individueller Verbrauchserfassung keine entsprechende Umlage erhoben.

 

6.      Gesamtverbrauchskosten

Im Rahmen der letzten Gebührenanpassung wurde für Heizung, Wasser und Strom eine Gesamtpauschale in Höhe von 72,00 € erhoben. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung 2011 ergab einen Betrag in Höhe von 65,58 €.

Nach der durchgeführten Gebührenkalkulation für 2012 beläuft sich die Gesamtpauschale nunmehr auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 65,80 €.

 

Bei etwa 90% der Übergangsheimnutzer ist der lfd. Lebensunterhalt incl. Kosten der Unterkunft durch öffentliche Leistungen (z.B. SGB II, AsylbLG) sicherzustellen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Herrmann / 50 / 5075.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anpassung der Gebührensatzung für städt. Übergangsheime aufgrund durchgeführter Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PG 0515

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Gebührenanpassung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)