Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung einer Sumpfeiche im Park an der Villa Römer zu.
gezeichnet:
Häusler
Begründung:
Der zu fällende Baum steht auf der Rasenfläche zwischen der Villa Römer, dem Straßenverkehrsamt und dem dortigen Parkplatz.
Es handelt sich um eine 18 m hohe Sumpf-Eiche mit einem Stammdurchmesser von 105 cm.
Schäden:
Am Stammfuss der
Sumpfeiche (Quercus palustris) sind an mehreren Stellen sowohl frische als auch
alte Pilzfruchtkörper des Tropfenden Schillerporlings (Inonotus dryadeus) zu
sehen. Der Pilz verursacht eine Weißfäule im Wurzel- und Stammfussbereich. Oft
wird zunächst nur die Unterseite der Wurzeln und Wurzelanläufe zersetzt, was
dort zu einer Holzerweichung und schließlich zum Zähbruch führt. Die Fruchtkörper
erscheinen bei diesem Baum aber bereits an der Stammbasis, so dass statisch
wirksame Wurzeln befallen sind. Im hier dokumentierten, weit fortgeschrittenen
Stadium ist von einer stark eingeschränkten Stand- und
Bruchsicherheitsreduzierung auszugehen, weil weite Teile des inneren Kern- und
Wurzelbereiches bereits zersetzt sind.
Der zuvor
beschriebene Pilzbefall wird bereits seit mehreren Jahren beobachtet. Da eine
Fällung hinausgezögert werden sollte, wurde vor mehreren Jahren die Krone des
Baumes stark zurückgenommen (Reduktion der Segelfläche bzw. der Windlast).
Diese Kappung führte zu einem großen Verlust an Assimilationsfläche. Diesen
Verlust hat der Baum durch neu gebildete Zweige/Äste aus schlafenden Augen
(Proventivknospen) versucht auszugleichen. Ein starker Kronenverlust führt auch
dazu, dass der Baum nicht mehr alle Wurzeln versorgen kann, so dass einzelne
Wurzeln bzw. Wurzelbereiche absterben. Diese Schwächung nutzen viele pathogene
Schaderreger, um den Baum in der Vitalität weiter zu schwächen.
Ein weiterer/erneuter
Rückschnitt wird die Situation des Baumes nicht verbessern, denn dadurch würde
dem Baum wieder viel Assimilationsfläche genommen. Die Schädigungen im
Wurzelbereich würden nur weiter verschlimmert.
Gegen den
Pilzbefall und die weiteren Schädigungen gibt es keine Gegenmittel.
Aufgrund der
unmittelbaren Nähe (Abstand ca. 8 m) zum Parkplatz des Straßenverkehrsamtes ist
von einer erhöhten, berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs auszugehen.
Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, ist der Baum noch in diesem
Herbst zu fällen.
Eine Nachpflanzung
ist in Planung bzw. wurde bereits im Baumumfeld mit der Pflanzung eines Tulpenbaumes
vorgenommen.
Gemäß Rahmenvertrag
2012 wird die Fällung 1.050 € kosten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1763/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kopf / 67 / 6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung des Baumes ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 –Produktgruppe Öffentliches Grün-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
1.050 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine