- Auslagerung und Ersatzbau
Beschlussentwurf:
1. Die Auslagerung der Kita Stralsunder Straße in Ersatzcontainer auf dem Schulgrundstück der GGS Herderstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Abriss des abgängigen Containergebäudes wird zugestimmt.
3. Dem Neubau eines Ersatzbaus auf dem alten Grundstück Stralsunder Straße wird zugestimmt.
4. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für den Ersatzbau betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand – 1.975.000,-€ einschließlich Mehrwertsteuer.
Die notwendigen Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt.
2012: 100.000 € außerplanmäßig (Deckungsmittel aus 65000170011076)
2013: 1.700.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013)
Verpflichtungsermächtigung von 175.000 €
2014: 175.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013)
5. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Die
städtische Tageseinrichtung für Kinder in der Stralsunder Straße 3 besteht aus
zwei Gebäudeteilen: einem in Containerweise errichten Gebäude aus den 1970 er
Jahren und einem Massivbau von 1998.
Aufgrund
von Beschwerden aus der Kita über Geruchsbelästigungen wurden Raumluftmessungen
durch den Medizinischen Dienst beauftragt und ausgewertet. Es wurden
Schimmelpilzsporen festgestellt, die im Ergebnis den Handlungsbedarf für eine
zeitnahe Schließung des als Gebäudeteil III (Containerbauweise) genannten Teils
der Kita, in dem drei Gruppen untergebracht sind, erforderlich macht.
Zur
Verlaufsbeobachtung fanden im August erneut Raumluft- und Hausstaubmessungen
statt, aufgrund derer der Mehrzweckraum auf Empfehlung des Fachbereichs 53
jetzt gesperrt wurde.
Auslagerung
Die
Auslagerung der Einrichtung ist für den Jahreswechsel 2012/2013 angestrebt.
Hierzu
soll auf dem benachbarten Schulgelände Herderstraße eine Containeranlage
aufgestellt werden.
Diese
vorübergehende Auslagerung ermöglicht zum einen den Weiterbetrieb der heutigen
fünf Betreuungsgruppen und zum anderen den Abriss des belasteten Gebäudeteils
III.
Die
Auslagerungscontainer werden angemietet, die erforderlichen Mittel stehen zur
Verfügung.
Da die
Angelegenheit aus gesundheitlichen Gründen besonders dringlich ist, wurde die
Auslagerung bereits veranlasst.
Abriss und Ersatzbau
Aus
baufachlicher Sicht ist die Sanierung des betroffenen in Containerbauweise
erstellten Gebäudeteiles nicht möglich und unwirtschaftlich, da der Bestand
abgängig und nicht sanierungsfähig ist. Das Gebäude hat seine Lebensdauer von
30 Jahren bereits um viele Jahre überschritten.
Auf dem
Baufeld der abgerissenen alten Kita soll eine 4-gruppige Einrichtung
konventionell (massiv) gebaut werden, so dass mit den zwei vorhandenen Gruppen,
die zurzeit im Festbau untergebracht sind, eine 6-gruppige Einrichtung
entstehen würde.
Die Planung des Ersatzbaus soll in Anlehnung an bereits realisierte Kita-Modulbauten erfolgen.
Die Vergabe soll als Generalunternehmervergabe erfolgen.
Auf diesem Weg soll in kürzester Zeit eine kostengünstige und wirtschaftliche Einrichtung entstehen.
Baukosten
Die prognostizierten Gesamtbaukosten für den Ersatzbau betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand – 1.975.000,-€ einschließlich Mehrwertsteuer
Hierin sind die Kosten für die Einrichtung enthalten.
Finanzierung
Die notwendigen Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt.
2012: 100.000 € außerplanmäßig (Deckungsmittel aus 65000170011076)
2013: 1.700.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013)
Verpflichtungsermächtigung von 175.000 €
2014: 175.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013
Terminplan
Die Auslagerung in Ersatzcontainer soll zur Jahreswende 2012 /2013 erfolgen. Nachdem sich daran anschließenden Abriss der Altanlage soll unmittelbar die Errichtung des Ersatzbaus erfolgen.
Nach einer Bauzeit von ca. 1 Jahr kann Mitte 2014 der Rückzug der Kita erfolgen.
Abstimmung mit der Schule
Die Planung zur Auslagerung auf das Schulgrundstück wurde mit der GGS Herderschule abgestimmt:
Seitens der Schulleitung und der Elternvertretung bestehen Bedenken wegen der vorübergehenden Wegnahme der Bewegungsfläche.
Hierzu ist anzumerken, dass die Größe des Schulgrundstücks die Errichtung des Ausweichquartiers für die Kindertagesstätte zulässt. Außerdem ist die Schulhofgröße auch nach Wegfall der Bewegungsfläche mit rd. 1.800 m² (Soll 1040 m²) ausreichend groß.“
Die Stellungnahme der Schule gemäß § 76 Schulgesetz wird bis zur Sitzung des Schulausschusses nachgereicht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1874/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Brigitte Lenz, Gebäudewirtschaft, Tel 6515
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Städtische Tageseinrichtung für Kinder / Auslagerung und Ersatzbau
Die Vorgaben des § 82 GO sind eingehalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
2012: 100.000 € außerplanmäßig (Deckungsmittel aus 65000170011076)
2013: 1.700.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013)
2014: 175.000 € (siehe Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2013)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die im Rahmen der Baumaßnahme geleisteten Zahlungen für Bauleistungen sind als Herstellungskosten mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren abzuschreiben.
Bei erwearteten Baukosten von 1.975.000,-€ ergibt sich eine Erhöhung der kalkulatorischen Abschreibung um rund 39.400,-€ pro Jahr.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)