Betreff
Erstattung von Personal- und Sachkosten für die Übernahme von Aufgaben durch Dritte
Vorlage
1888/2012
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den gemäß der Anlage zur Vorlage aufgeführten Trägern werden in 2013 Erstattungen der Personal- und Sachkosten für die Übernahme städtischer Aufgaben in der als Anlage zur Vorlage aufgeführten Höhe gewährt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Nach der Geschäftsordnung des Rates sind dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren unter anderem die

 

-          Finanzierung der kommunalen Altenhilfe

-          Sonstige Zuwendungen an Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege

-           

zur Entscheidung vorzulegen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1888/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  FB 50, Frau Vogt, 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erstattung Personal- und Sachkosten in verschiedenen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kommune, die Dritten übertragen wurde.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0515

051501 = 570.000 €

051505 = 587.600 €

051506 = 747.900 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Wie oben

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)