Beschlussentwurf:
Den gemäß der Anlage zur Vorlage aufgeführten Trägern werden in 2013 Erstattungen der Personal- und Sachkosten für die Übernahme städtischer Aufgaben in der als Anlage zur Vorlage aufgeführten Höhe gewährt.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bei Produktgruppe 0515 zur Verfügung.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Nach der Geschäftsordnung des Rates sind dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren unter anderem die
- Finanzierung der kommunalen Altenhilfe
- Sonstige Zuwendungen an Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
-
zur Entscheidung vorzulegen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1888/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: FB 50, Frau Vogt, 406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Erstattung Personal- und Sachkosten in verschiedenen Bereichen der Sozial- und Gesundheitsverwaltung. Es handelt sich um Pflichtaufgaben der Kommune, die Dritten übertragen wurde.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe 0515
051501 = 570.000 €
051505 = 587.600 €
051506 = 747.900 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Wie oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)