Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 24.10.2012 (Berichtsauslieferung 05.11.2012) sowie den ergänzenden Ausführungen des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW, dass
· die durchgeführte Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 zu keinen Beanstandungen geführt hat,
· der Gesamtabschluss 2010 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Leverkusen vermittelt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 2.038.463.763 € und ermächtigt die Verwaltung, für den Gesamtfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 39.006.958 € die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen. Die allgemeine Rücklage zum 01.01.2011 beträgt damit 469.381.344 €.
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2010 die Entlastung.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet: Buchhorn gezeichnet: Johanns
Begründung:
1. – Prüfauftrag und Prüfergebnis:
Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen zum 31.12.2010 ist per Dringlichkeitsvorlage (Vorlage 1901/2012) am 06.11.2012 in die Beratungen eingebracht und nach § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet worden.
Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
§ 103 Abs. 5 GO NRW ermöglicht mit Genehmigung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritte mit der Prüfung zu beauftragen. Am 07.07.2010 (Vorlage 0554/2010) hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Gesamtabschlusses zugestimmt. Mit der Prüfung wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner beauftragt, die auch die Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Stadt Leverkusen geprüft hat.
Der Gesamtabschluss ist daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht. Die Prüfung hat sich ferner darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Mit Datum vom 24.10.2012 (Berichtsauslieferung 05.11.2012) legt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner den Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 vor, in dem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ausgesprochen wird (s. Anlage 2).
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses (s. Anlage 1) wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 03.12.2012 – von der Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.
Neben der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung weitere Prüfungen durchgeführt. Diese Prüfungen erstrecken sich über sämtliche städtische Fachbereiche und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Zudem sind Leistungsbeziehungen zu den städtischen Töchtern Gegenstand von Prüfungen.
Der Prozess hin zu einem Gesamtabschluss wurde durch die Rechnungsprüfung prüfungsbegleitend beraten. Dabei erfolgte auch eine Abstimmung mit der Prüfinstanz. Aufgrund dieser Punkte schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung im Ergebnis den Feststellungen und dem Testat des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner zum Gesamtabschluss 2010 an und erteilt nach § 116 Abs. 6 i.V.m. §§ 103 Abs. 6 und 101 Abs. 4 GO NRW ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Prüfbericht verzichtet.
2. – Testierte Bilanzsumme/Deckung des Fehlbetrages
Mit Beschluss über den Gesamtabschluss entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW über die Behandlung des Gesamtfehlbetrages. Beschlüsse über die Verwendung der (Einzel-)Ergebnisse 2010 sind allerdings bereits auf Basis des Einzelabschlusses der Stadt Leverkusen und der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochterunternehmen getroffen worden. Die Verwaltung empfiehlt, zur Deckung des Gesamtfehlbetrages i.H.v. 39.006.958 € die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der allgemeinen Rücklage verringert sich entsprechend und beläuft sich zum 01.01.2011 auf 469.381.344 €.
3. – Entlastung des Oberbürgermeisters
Nach § 116 Abs. 1 i.V.m. §§ 95 Abs. 1 und 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2010 anzusehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Der Prüfbericht (Anlage 2) wird in Schriftform an die Mitglieder des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses sowie an die Fraktionen verteilt und kann dort eingesehen werden. Darüber hinaus steht der Bericht im Ratsinformationssystem im Internet elektronisch zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1902/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Guido Krämer / 14 / 406-1410
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Vorlage entfaltet keine eigenen finanziellen Auswirkungen, entscheidet aber über den Gesamtfehlbetrag.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner liegt der Verwaltung seit dem 05.11.2012 vor, so dass der reguläre Abgabetermin nicht erreicht werden konnte.
Gleichwohl ist es sinnvoll, den Gesamtabschluss parallel im Haushaltsturnus zu beraten und zu entscheiden.