Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass die Gebührenbedarfsberechnung und der Vorschlag zur Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der AVEA GmbH & Co KG aufgestellten Wirtschaftsplanes 2013 und der damit korrespondierenden preisrechtlichen Entgeltkalkulation 2013 (Vorkalkulation nach LSP) erfolgt.
2. Die Kostenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung werden zur Kenntnis genommen. (Hinweis auf die Anlagen 1.1 und 1.2)
3. Die Satzung wird in der als Anlage 3 beigefügte Fassung beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Auf der Grundlage des Ergebnisses 2011 und der Prognose 2013 schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze der Entwicklung anzupassen.
Hiernach steigen die Abfallentsorgungsgebühren um 1,38 % gegenüber dem Vorjahr.
Die
prognostizierten Entsorgungskosten 2013 verzeichnen – lt. Wirtschaftsplan 2013
– im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von knapp 3%.
Dabei fällt das
anteilige Verbrennungsentgelt mit einer Steigerung von 0,28% kaum ins Gewicht.
Die Gründe
hierfür stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar.
Die Planansätze
berücksichtigen im Grundsatz den Anstieg der Allgemeinkosten, insbesondere der
Kraftstoffkosten.
Für die Berechnung
des Selbstkostenerstattungspreises werden die gutzuschreibenden Erlöse der
Wertstoffentsorgung berücksichtigt. Vor allem die Vermarktungssituation für den
Bereich der Papier/Pappe/Kartonagen (PPK)- Verwertung zeigt eine rückläufige
Entwicklung auf. Seit 2011 haben sich die Erlöse halbiert, sodass für 2013 mit
einem Erlösrückgang von bis zu 200.000 € gerechnet werden muss.
Im Bereich der
Logistik stehen Ersatzinvestitionen für Fahrzeuge an.
Ferner sind auf
Grund geänderter Anforderungen an den Brandschutz bei Entsorgungsanlagen
entsprechende Investitionen an der Schadstoffannahmestelle eingeplant. Im Zuge
der Umsetzung notwendiger Sanierungsarbeiten im Bereich der Abfallanlieferungen
am Müllheizkraftwerk ist die grundsätzliche Verbesserung der
Anliefermöglichkeiten für moderne Fahrzeugtypen und der Müllbevorratung
vorgesehen.
Damit soll unter
anderem der 24 Stunden Betrieb an den Wochenenden optimiert werden.
Bei der Berechnung der Abfallentsorgungsgebühren 2013 wird
berücksichtigt, dass im Jahre 2010 ein Überschuss in Höhe von 1.125.999,64 €
erwirtschaftet wurde, der nur teilweise in die Gebührenkalkulation 2012
eingeflossen ist.
Ausweislich der Vorlage 1322/2011 steht somit noch ein Restüberschuss in Höhe von 750.999,64€ zur Verfügung, der für 2013 einzusetzen ist.
Der Einsatz dieses Überschusses führt dazu, dass die Kostensteigerung zu einer Gebührensteigerung mit 1,38 % führt.
Gebührensatz für Einwohner bzw.
Einwohnergleichwerte
a)
ohne
Kompostierungsabschlag:
bisher 84,52 € neu 85,69 €
b) im
Falle der Ermäßigung bei Eigenkompostierung:
bisher 73,03 € neu 74,39 €
Nach dem Ratsbeschluss vom 16.12.1996 (Vorlage R 629/14. TA) ist die Vorkalkulation der AWL Abfallwirtschaftsgesellschaft Leverkusen mbH – und somit der AVEA GmbH & Co. KG als deren Rechtsnachfolgerin – nach den Leitsätzen für Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.
Die Prüfung der Entgeltkalkulation 2013 der AVEA GmbH &
Co. KG wird zurzeit von der Märkischen Revision GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Gesellschafterversammlung am 07.12.2012 den Wirtschaftsplan beschließt. Sollten sich dennoch Änderungen ergeben, wird die Verwaltung in der Ratssitzung mündlich berichten.
Neben den Selbstkosten der AVEA GmbH & Co KG sind folgende Kosten, die bei der Stadt für Leistungen im Rahmen der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung entstehen, ansatzfähig:
a) Kosten für die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung 455.743 €
der Straßenpapierkörbe
b) Kosten für die Beseitigung des "wilden Mülls", 286.601 €
insbesondere an Badeseen, aus Parkanlagen und
den Außenanlagen der Schulen
c) Verwaltungskosten für die Festsetzung 517.935 €
und Erhebung der Abfallentsorgungsgebühren
d) Kosten für die Prüfung der LSP-Vorkalkulation 2013 12.000 €
Summe 1.272.279 €
Ungewollte Gebührenüberschüsse und
-fehlbeträge
Gebührenüberschüsse und
–fehlbeträge eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 3 Jahre
auszugleichen.
Da die Ergebnisse eines Kalkulationszeitraumes stets erst nach dessen Ablauf,
mithin erst im Folgejahr vorliegen, verbleiben für den Ausgleich tatsächlich
nur 2 Jahre.
Stand und
Verwendung der Überschüsse
Der Rest-Überschuss aus dem Jahre 2010 in Höhe von 750.999,64 € ist in 2013 einzusetzen (s. Vorlage 1322/2011).
Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor den Überschuss aus 2011 in das Jahr 2014 vorzutragen, da derzeit die Kosten- und Erlössituation für das Jahr 2012 noch nicht eingeschätzt werden kann.
Verwendung der Überschüsse siehe Anlage 2 Blatt 2
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1934/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Fr. Naves…………20/202………………21 70…………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren 2013
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
970011100101 111001 1110
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Erhöhung der Gebühren um 1,38 % zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Jährliche Anpassung der Gebühren zur Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die erforderlichen Unterlagen erst seit wenigen Tagen vorliegen, war eine Erstellung der Vorlage zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich.
Gebührensatzungen für Grundbesitzabgaben sind vor dem Inkrafttreten zu beschließen und bekannt zu machen. Um ein Inkrafttreten zum 01.01.2013 zu ermöglichen, ist die Beschlussfassung und Bekanntmachung bis zum 31.12.2012 erforderlich.