Betreff
Neuwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Beirates für Natur und Landschaft
Vorlage
1943/2012
Aktenzeichen
322-13-19-1-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 16.03.10 für den verstorbenen Vertreter des BUND

 

Herrn _______________________

 

in den Beirat für Natur und Landschaft.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Gemäß § 11 LG ist ein Beirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Leverkusen zu wählen. Gemäß § 11 Abs. 5 LG i. V. m. § 2 der Verordnung zur Durchführung des Land-schaftsgesetzes (DVO-LG) vom 22.10.1986, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.10.1994, wählt der Rat die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft.

 

Von den am 26.10.2009 vom Rat gewählten Personen verstarb Herr Otto Krämer als stellvertretendes Mitglied des BUND. Der BUND hat folgende Personen für die Neuwahl benannt:

 

Stellvertreter

Ersatzkandidat

 

Verband/Verein

Benedikt Rees,

Blankenburg 15,

51381 Leverkusen

Walter Mielentz, Humperdinckstr. 32,

51375 Leverkusen

BUND

 

 

Für die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters waren vom BUND mindestens zwei Personen vorzuschlagen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der DVO-LG ist ein Nachfolger zu wählen, wenn ein Mitglied oder Stellvertreter vorzeitig ausscheidet. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hat.

 

Die aufgeführten Bewerber erfüllen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 LG, da sie ihre Wohnung in Leverkusen haben und nicht Bedienstete der Stadt Leverkusen sind.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1943/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich 32/ Telefon: 406 3240 .

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Keine weiteren finanziellen Auswirkungen, da die gewählte Person eine ausgeschiedene ersetzt.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der BUND hat die Kandidaten für die Neuwahl mit Schreiben vom 28.11.12 mitgeteilt. Da am 11.12.12 eine Sondersitzung des Beirates stattfindet, ist die Wahl in der Sitzung des Rates am 10.12.12 erforderlich, um den Beirat wieder zu komplettieren.